Luzern auf dem Weg zum Öffentlichkeitsprinzip

Der Nebel um den Pilatus soll weichen: Luzern will das Öffentlichkeitsprinzip einführen. (Foto: Wikimedia)
Von Marcel Hänggi. Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einführung des Öffentlichkitsgesetzes durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende September 2014 aus. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt.
Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger Öffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. September hat der St. Galler Kantonsrat das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bald in Kraft treten soll. Somit halten lediglich noch sechs Kantone am Geheimnisprinzip fest: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Ob- und Nidwalden.* Der nächste Kanton, der zum Öffentlichkeitsprinzip wechselt, dürfte Luzern sein: Hier läuft noch bis Ende September die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorschlag. Und in Graubünden laufen die Vorbereitungsarbeiten, nachdem Regierung und Parlament ihren Widerstand vergangenen Juni überraschend aufgegeben haben.




















