Mittwoch, 9. Oktober 2024 |
07:02 Uhr

Laut Gesetz kein Aktenbuker: Bundesarchiv in Bern. (Foto: Yoshiko Kusano/Keystone)
Von Hansjürg Zumstein. Dokumente, die gestern noch öffentlich zugänglich waren, können nach der Archivierung plötzlich unerreichbar scheinen. Doch es gibt Wege, auch nach der Übergabe ins Archiv Einsicht zu erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gestern noch lagen die Akten in der Verwaltung und waren unter dem Öffentlichkeitsgesetz einsehbar. Heute übergibt sie die Behörde ans staatliche Archiv. Ab sofort unterstehen sie dem Archivgesetz und den darin festgelegten Schutzfristen von bis zu 50 Jahren. Paradox: Einsicht ist nicht mehr möglich. Wirklich?
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Freitag, 24. Februar 2023 |
07:01 Uhr
Ein düsteres Kapitel Schweizer Fürsorgegeschichte aufgearbeitet: Journalist Demuth.
Von Martin Stoll. Hartnäckig verlangte er Fakten zu internierten jungen Frauen – und konnte belegen, dass Schweizer Heimkinder in Fabriken öfter ausgebeutet wurden, als bisher bekannt war. Dafür wird der «Beobachter»-Journalist Yves Demuth mit dem Prix Transparence 2022 ausgezeichnet.
Gestützt auf Behördendokumente realisierten Schweizer Medienschaffende auch im letzten Jahr wichtige Recherchen: Sie zeigten auf, dass in einigen Kantonen Zivilschutzräume fehlen oder dass die Luft in Schulen teils schlecht ist. Zur besten Transparenzstory des Jahres 2022 kürte eine Fachjury und der Vorstand des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch den Beitrag des «Beobachters» zur Zwangsarbeit junger Frauen.
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