Tag:GS-EDA

Transparenz in engen Grenzen während der Pandemie

«Bewährungsprobe fürs Öffentlichkeitsprinzip»: Der Beauftragte Adrian Lobsiger. (Foto: Peter Schneider/Keystone)

Von Martin Stoll. Im Corona-Jahr 2020 verlangte die Öffentlichkeit von der Bundesverwaltung so viel Transparenz wie noch nie: Ein Viertel der Zugangsgesuche hatte einen Pandemie-Bezug. Die Behörden gewährten den Zugang zu diesen Dokumenten aber eher zurückhaltend.

Von den 1193 im letzten Jahr bei Bund eingereichten Zugangsgesuchen standen 308 Gesuche (26 Prozent) in einem Bezug zur Corona-Pandemie. Diese habe die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips geprägt, schreibt der Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger in seinem aktuellen Jahresbericht.

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Geschützte Akten: Wenigstens sind jetzt die Listen publik

Dokumententresore im Bundesarchiv: Hier werden gesperrte Akten aufbewahrt. (Foto Engeler/Keystone)

Von Julia Rippstein. Auf Druck der Öffentlichkeit schafft das Bundesarchiv Transparenz über Akten, die für 50 und mehr Jahre weggesperrt werden. Eine entsprechende Liste soll künftig halbjährlich publiziert werden. 

Wiederholt verlangte Öffentlichkeitsgesetz.ch gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) die Liste der archivierten Verwaltungsakten, die von Bundesstellen wegen schutzwürdigen Interessen unter eine verlängerte Schutzfrist gestellt sind. Gemäss Artikel 12.2 des Archivgesetzes sind diese nicht öffentlich.

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Die zehn besten Transparenz-Geschichten des Jahres 2017

Medienschaffende entlarven beschönigende Statements von Behörden, sie stellen kritische Fragen zur Verwendung von Staatsgeldern. Eine Auswahl von Beiträgen des letzten Jahres zeigt: Die Öffentlichkeitsgesetze haben sich in der Schweiz zu einem wichtigen Arbeitsmittel von engagierten Journalistinnen und Journalisten entwickelt. 

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St. Galler Tagblatt
vom 23. Februar 2017

Auf Druck Ostschweizer Medien mussten die St. Galler Gemeindepräsidenten ihre Löhne und Spesenregelungen offenlegen. Mit der Aktion haben sich die Medienhäuser für die Umsetzung ihres Öffentlichkeitsgesetzes eingesetzt. Daran beteiligt waren Zürichsee-Zeitung, St. Galler Tagblatt, Der Rheintaler, Neue Zürcher Zeitung, SRF Regionaljournal Ostschweiz, FM1Today, Obersee Nachrichten, Südostschweiz Gaster & See, Toggenburger Tagblatt, Sarganserländer und 20 Minuten Ostschweiz.

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Gesuchsrekord und Absetzbewegungen

Bildlegende (Foto: Keystone) Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.

 

Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.

 

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Im Finanzdepartement ist die Transparenzangst gross

Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.

Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte. 

Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.

Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde.  Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.