Glarus
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Der Kanton Glarus kennt das Öffentlichkeitsprinzip seit 2023. Der Zugang zu Dokumenten und Daten ist in der Regel kostenlos. Ein Schlichtungsverfahren gibt es nicht. Öffentlich-rechtliche Korporationen und Zweckverbände sind unterstellt, Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialwesen hingegen ausgenommen.

Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 1. Januar 2023

Verfassungsartikel Art. 80 Abs. 1 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit 1. Januar 2023
Links Gesetz
Verordnung Wegleitung
Öffentlichkeitsbeauftragter
oder -beauftragte
Nein

Die Datenschutzstelle ist nicht für das Öffentlichkeitsprinzip zuständig.

Antrag im Kanton Glarus stellen


Blog-Beiträge zum Kanton Glarus

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