«Sie müssen verstehen: Informationen gehören allen»

Gemeinden hätten untereinander vereinbart, das Zugangsgesuch nicht zu beantworten: IDHEAP-Professor Martial Pasquier.

Von Eva Hirschi. Wie schlecht Schweizer Ge­meinden das Öffent­lich­keits­prinzip um­setzen, hat Pro­fessor Martial Pasquier über­rascht. Seine Studie mit For­schenden der Uni­ver­sitäten Lau­sanne, Brüssel und Neapel zeigt: Die Geheim­haltungs­kultur bleibt stark – selbst bei einfachen Doku­menten.

Zwischen den kan­tonalen Öffent­lich­keits­gesetzen und ihrer Um­setzung in den Ge­meinden klafft eine grosse Lücke. Für Martial Pasquier, Pro­fessor am Institut für öffent­liche Ver­waltung (IDHEAP) der Uni­ver­sität Lausanne und Leiter der Studie, ist dieser Befund alarmierend.

Martial Pasquier, zwei Drittel der Gemeinden haben auf das Zugangsgesuch nicht reagiert. Hat Sie dieses Ergebnis überrascht?

Und nur 10 Prozent legten das verlangte Dokument vollständig offen. Ja, das Ergebnis hat uns überrascht und alarmiert, denn es ist deutlich schlechter als was wir in anderen Ländern beobachtet haben. Da stellt sich die Frage, wie Gemeinden auf Zugangsgesuche zu heikleren Dokumenten reagieren. Gemeinden dürften solchen Zugangsgesuchen noch weniger zugeneigt sein. Das wirft Fragen auf.

Besonders schlecht schneiden die kleinen Gemeinden ab. Liegt das an fehlenden Ressourcen oder am fehlenden Willen zur Transparenz?

Beides trifft zu. Wir haben etwa erfahren, dass einige kleine Gemeinden untereinander vereinbarten, unser Gesuch nicht zu beantworten. Andere wiederum haben eine Rechnung gestellt. Ganz grundsätzlich lässt sich sagen: Die Geheimhaltungskultur ist nach wie vor stark ausgeprägt und behindert die Weitergabe von Dokumenten und Informationen – selbst wenn keine Gründe für eine vertrauliche Behandlung bestehen.

Grössere Gemeinden antworten zwar häufiger, verweigern aber auch öfter den Zugang. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?

Hier ist Vorsicht geboten, denn in der Schweiz gibt es nur zehn Gemeinden mit mehr als 50’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Vor allem beobachten wir einen positiven Zusammenhang zwischen der Grösse der Gemeinde und der Einhaltungsquote, also der gesetzeskonformen Herausgabe des Dokumentes. Diese lässt sich vermutlich durch grössere und professionellere Verwaltungskapazitäten erklären.

Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich. Welche Rolle spielen die Gesetze, welche die Verwaltungskultur?

Interessant ist, dass Kantone wie Solothurn, Waadt oder Genf, die bereits vor dem Bundesgesetz von 2005 ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz eingeführt hatten, deutlich höhere Einhaltungsquoten aufweisen als der Schweizer Durchschnitt. Der Wandel der Verwaltungskultur, insbesondere der Geheimhaltungskultur, braucht Zeit.

Ihre Studie zeigt, wie die Gemeinden reagieren, aber nicht, weshalb. Was weiss man über die Ursachen dieses Verhaltens – und was nicht?

Die allgemeinen Ursachen sind bekannt: Dazu gehören die lange Zeit vorherrschende Geheimhaltungskultur, mangelnde Kenntnis und mangelndes Verständnis des Rechts auf Informationszugang. Hinzu kommt eine Zurückhaltung beim Teilen von Informationen aus Angst vor zu grosser Einmischung der Bürgerinnen und Bürger. Bisweilen erschweren auch knappe Ressourcen eine gesetzeskonforme Beantwortung von Zugangsgesuchen.

Welche Folgen hat es für die Demokratie, wenn ein gesetzlich garantiertes Recht in vielen Gemeinden nicht eingehalten wird?

Transparenz gilt gemeinhin als Voraussetzung für ein Vertrauensverhältnis und für die Beteiligung der Bevölkerung in einer Demokratie. Nebst der gesetzlichen Vorschrift sollten Gemeinden auch ein Urinteresse haben, solche Zugangsgesuche korrekt zu beantworten, um dieses Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.

Was bräuchte es, damit die Gemeinden das Öffentlichkeitsprinzip tatsächlich umsetzen? Mehr Unterstützung, strengere Kontrollen oder Sanktionen?

Die Gemeinden und generell die öffentlichen Körperschaften müssen verstehen und akzeptieren: Informationen gehören allen. Sie sind nicht ihr Eigentum und müssen deshalb von sich aus oder auf Anfrage zugänglich gemacht werden. Es braucht einen Kulturwandel in den Verwaltungen: weg von der Geheimhaltung, hin zu mehr Transparenz. Die Mitarbeitenden müssen das Recht auf Informationszugang besser kennen und verstehen. Zudem sollte die Rolle der kantonalen Öffentlichkeitsbeauftragten gestärkt werden.