«Gemeinden nehmen ihre Transparenzpflicht sehr ernst»
Rechtsverfahren für den Informationszugang seien zumutbar: Jürg Wichtermann vom Verband Bernischer Gemeinden. (Foto: Adrian Reusser/Keystone)Von Eva Hirschi. Spam-Ordner, Teilzeitpensen, hoher Aufwand: Jürg Wichtermann nennt mehrere mögliche Gründe, warum zwei Drittel der Berner Gemeinden auf ein Zugangsgesuch nicht reagiert haben. Ein Problem sieht der Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden trotzdem nicht.
Bern führte 1995 als erster Kanton – 11 Jahre vor dem Bund – das Öffentlichkeitsprinzip ein. Dennoch schneiden Berner Gemeinden in der Transparenz-Studie schlecht ab. Jürg Wichtermann, Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden, war von 2008 bis 2021 Stadtschreiber von Bern und zuvor beim Amt für Gemeinden und Raumordnung tätig. Im Interview ordnet er die Ergebnisse aus Gemeindesicht ein.
Jürg Wichtermann, 69 Prozent der Berner Gemeinden haben innerhalb von 60 Tagen auf ein Zugangsgesuch nicht reagiert, nur 4 Prozent haben das Dokument herausgegeben. Wie erklären Sie diese Bilanz?
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Vielleicht landete die Anfrage im Spam-Ordner, vielleicht blieb sie liegen – Gemeinden werden teilweise mit Anfragen aller Art überflutet. In der Schweiz haben wir nach wie vor eine sehr kleinteilige Gemeindestruktur. Rund 20% der Berner Gemeinden haben weniger als 500 Einwohnende. Dort stemmen Mitarbeitende mit kleinen Teilzeitpensen die Verwaltungsarbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Manche Angestellte haben vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben ein Zugangsgesuch erhalten. Womöglich haben sie bei Fachpersonen nachgefragt, ob sie das Dokument herausgeben dürfen, und die Antwort verzögerte sich deshalb. Interessant wäre, ob die Studie nachgehakt hat, wenn keine Antwort kam.
Braucht es wirklich grosse Ressourcen, um eine Traktandenliste per E-Mail zu verschicken? Zudem verweigerten auch grössere Gemeinden häufig den Zugang.
Eine Traktandenliste ist nicht automatisch vollständig öffentlich. Ein Gemeinderat behandelt auch Geschäfte mit schützenswerten Informationen, die bereits aus der Traktandenliste hervorgehen können. Dann muss geprüft werden, ob Personendaten oder andere Angaben zu schwärzen sind – teils in Rücksprache mit dem Gemeinderat, Fachpersonen oder Dritten. Diesen Aufwand sollte man nicht unterschätzen. Ausserdem gilt ein Dokument im Kanton Bern bereits als publiziert, wenn es auf der Website steht. Einige Gemeinden gingen deshalb womöglich davon aus, dass sie es nicht herausgeben müssten.
Ist es nicht problematisch, dass auf zwei Drittel der Anfragen gar nicht erst reagiert wurde?
Mich überrascht, dass so viele Gemeinden nicht reagiert haben. Die hohe Quote kann ich mir nicht erklären, sie deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Letztlich ging es bei dieser Untersuchung aber um die Frage, ob man Zugang zu den verlangten Informationen erhält. Das lässt sich anhand einer einzigen E-Mail nicht abschliessend beurteilen. Wird ein Dokument nicht herausgegeben, steht der Rechtsmittelweg offen. Erst wenn auch dann keine Informationen fliessen, hätten wir ein Problem.
Ist es für Bürgerinnen und Bürger zumutbar, bei einem so einfachen Dokumentenwunsch ein Rechtsverfahren führen zu müssen, um ihr Recht auf Informationszugang durchzusetzen?
Natürlich ist es wünschenswert und steht es einer bürgernahen Verwaltung gut an, dass der Zugang Informationen – soweit zulässig – auch ohne Rechtsverfahren gewährt wird. Aber wenn es einmal harzt: Ja. Wenn ich sehe, wie häufig sonst Rechtsmittel ergriffen werden, halte ich das auch hier für zumutbar. Die Regierungsstatthalterämter sind sehr bürgernah, die Hürden niedrig. Juristische Kenntnisse braucht es dafür nicht. Wer wirklich an Informationen interessiert ist, gelangt leicht an die nächste Instanz.
Aber die Gemeinden sind doch gesetzlich verpflichtet, auf Zugangsgesuche zu reagieren – auch ohne Rechtsverfahren. Nehmen sie diese Pflicht zu wenig ernst?
Gemeinden nehmen ihre Transparenzpflicht sehr ernst. Im Kanton Bern unterscheiden wir zwischen Information auf Anfrage, etwa durch Zugangsgesuche, und der Information von Amtes wegen, also der aktiven Information. Die Pflicht zur aktiven Information ist allerdings nur vage umschrieben. Was angemessen ist, liegt im Ermessen der Gemeinden. Entsprechend gross sind die Unterschiede. Bei der Information auf Anfrage können die Gemeinden ihre Pflicht nicht ignorieren, denn über den Rechtsweg können sie dazu gezwungen werden.
Würde eine Schlichtungsstelle helfen, Rechtsverfahren zu vermeiden?
Auf Gemeindeebene gibt es viel zu wenige Einsichtsgesuche, als dass sich eine eigene Schlichtungsstelle lohnen würde. Die Informationen sollten auch so fliessen. Ich gehe davon aus, dass es nur wenige problematische Fälle gibt, in denen eine Gemeinde wirklich mauert. Wenn es solche Fälle gibt, betreffen sie häufig Medienanfragen.
Besteht bei Gemeinden ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Medienanfragen?
Gemeinden, die nur vereinzelt Erfahrungen mit Medien gemacht haben, kann ein Zugangsgesuch verängstigen, weil sie fürchten, an den Pranger gestellt zu werden. Manche haben nicht nur gute Erfahrungen gemacht und deshalb ungünstige Strategien im Umgang mit Medienanfragen entwickelt. Die Zurückhaltung kann auch daher rühren, dass betroffene Stakeholder mit einer Herausgabe unzufrieden wären. Als Gemeinde will man niemandem auf die Füsse treten und lehnt ein Gesuch lieber ab, um nicht unter Beschuss zu geraten. Grössere Gemeinden mit regelmässigem Medienkontakt sind meist gut geschult und können mit solchen Anfragen umgehen, auch wenn sie schon einmal von Medien enttäuscht wurden.
Das heisst, es besteht zusätzlicher Bedarf an Schulungen zum Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip?
Die grosse Mehrheit der Gemeindeangestellten, die mit solchen Fragen zu tun haben, ist durch die Fachausbildung für Gemeindepersonal gut geschult. In der zweijährigen Grundausbildung und der eineinhalbjährigen Diplomausbildung sind Öffentlichkeitsprinzip und Medienarbeit feste Bestandteile, von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Umsetzung. Was fehlen kann, ist die Routine: Einige Gemeinden erhalten kaum Zugangsgesuche.
Was wird der Verband Bernischer Gemeinden jetzt konkret unternehmen?
Mir fehlen die Hintergründe der Studie, um konkrete Massnahmen abzuleiten. Das Öffentlichkeitsprinzip hat in der Ausbildung einen hohen Stellenwert. Berner Gemeinden erhalten wenige Zugangsgesuche, nehmen diese meiner Erfahrung nach aber ernst. Von unbeantworteten Anfragen höre ich kaum. Gäbe es viele Beschwerden oder Rechtsverfahren wegen Intransparenz, müssten wir handeln. Das ist nicht der Fall. Warum laut Studie zwei Drittel der Anfragen unbeantwortet blieben, kann ich mir nicht erklären. Entsprechende Rückmeldungen fehlen uns, sonst hätten wir das Problem längst erkannt.




















