Zwei von drei Gemeinden ignorieren Zugangsgesuche

Ein Blick in die Akten ist bei Schweizer Gemeinden keine Selbstverständlichkeit: Trotz gesetzlichem Anspruch bleibt der Zugang oft verwehrt. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Martin Stoll. Eine Stu­die der Uni­ver­sität Lau­sanne und zweier weiterer euro­päischer Uni­ver­sitäten zeigt deutliche Defizite: Nur 10 % der Schweizer Ge­meinden mit geltendem Öffent­lichkeits­gesetz legten ein verlangtes Doku­ment voll­ständig offen. 67 % ant­worteten inner­halb von 60 Tagen nicht.

Wie gut setzen Ge­mein­den das Öffent­lich­keits­prin­zip um? For­schen­de des In­sti­tuts für öffent­liche Ver­wal­tung (IDHEAP) der Uni­ver­si­tät Lau­sanne sowie der Uni­ver­si­tä­ten Brüs­sel (Université libre) und Nea­pel (L’Orientale) gingen dieser Fra­ge mit einem Trans­pa­renz­test nach. Öffent­lich­keits­ge­setz.ch half bei der Kon­zep­tion der Stu­die mit.

 

Öffentlichkeitsgesetze in der Praxis kaum umgesetzt

Mit einem ein­fachen Praxis­test wurde im Juni 2025 über­prüft, wie die Ge­meinden das Recht auf Zu­gang zu amt­lichen In­for­mationen um­setzen. Per E-Mail wurden alle 2’121 Schweizer Ge­meinden um die Trak­tanden­liste der letzten Sitzung ihrer Ge­meinde­regierung gebeten. Die Ge­suche stammten von einer Bür­gerin oder einer Jour­nalistin, die sich jeweils mit oder ohne aus­drücklichen Ver­weis auf das Öffent­lichkeits­gesetz an die Ge­meinden wandten. Beim ver­langten Doku­ment handelt es sich um ein Dokument von öffent­lichem Interesse, das regel­mässig erstellt wird und üblicher­weise keine sensiblen oder ver­traulichen In­for­mationen enthält. Die Voraus­setzungen für einen un­komplizierten Zu­gang waren damit denkbar gut.

Umso alar­mierender sind die Resul­tate des bis­lang um­fassendsten Trans­parenz­tests auf kom­munaler Ebene: Gerade einmal 10 Prozent der der 1’909 Gemeinden, die dem Öffent­lichkeits­prinzip unter­stellt sind, haben das Doku­ment voll­ständig offen­gelegt. In rund zwei Dritteln der Fälle (67 Prozent) haben die Ge­meinden inner­halb von 60 Tagen nicht ge­antwortet.

Rund 11 Prozent der Ge­meinden ver­weigerten den Zu­gang voll­ständig. Weitere 10 Prozent fallen in die Kate­gorie «Träg­heit» oder Untätigkeit: Sie ver­langten zu­sätzliche Infor­mationen oder stellten ver­fahrens­rechtliche An­forderungen, ohne an­schliessend das Doku­ment heraus­zugeben. In weiteren 2 Prozent der Fälle wurden unzureichende Informationen geliefert. 

In allen Kantonen deutliche Mängel

Die Ergebnisse fallen in sämtlichen Kantonen ernüchternd aus: Nirgends lässt die Erfüllungsquote auf eine systematische Bearbeitung von Zugangsgesuchen schliessen.

Besonders viele Gesuche blieben in bevölkerungsreichen Kantonen mit zahlreichen Gemeinden unbeantwortet. Im Kanton Bern reagierten 232 der 335 Gemeinden nicht auf die Anfrage (69 Prozent). Im Kanton Waadt waren es 214 von 300 Gemeinden (71 Prozent), im Aargau sogar 80 Prozent der 197 Gemeinden.

 

So gehen die Kantone mit Zugangsgesuchen um

Im Tessin gewährte keine einzige Gemeinde Zugang zur Traktandenliste ihrer Gemeinderegierung. Im Kanton Schwyz beantworteten 87 Prozent der Gemeinden die Anfrage nicht. Die Ergebnisse des Transparenztests im Kantonsvergleich.

  Keine
Antwort
Offen-
legung
Ab-
weisung
Untätig-
keit
Unzureichende
Offenlegung
Anzahl
Gemeinden
87 % 3 % 0 % 10 % 0 % 30
85 % 4 % 4 % 8 % 0 % 26
80 % 2 % 12 % 6 % 0 % 197
74 % 7 % 12 % 7 % 0 % 86
71 % 16 % 5 % 7 % 1 % 300
71 % 0 % 13 % 14 % 2 % 106
70 % 13 % 10 % 6 % 1 % 122
70 % 0 % 10 % 20 % 0 % 20
70 % 29 % 0 % 1 % 0 % 106
69 % 4 % 16 % 9 % 1 % 335
68 % 6 % 14 % 10 % 2 % 50
67 % 0 % 33 % 0 % 0 % 3
64 % 7 % 12 % 15 % 2 % 121
57 % 14 % 14 % 14 % 0 % 7
55 % 4 % 23 % 17 % 1 % 75
54 % 14 % 12 % 13 % 8 % 160
50 % 21 % 4 % 21 % 4 % 80
47 % 27 % 11 % 13 % 2 % 45
36 % 45 % 18 % 0 % 0 % 11
33 % 0 % 33 % 33 % 0 % 3
21 % 13 % 50 % 8 % 8 % 24
20 % 0 % 20 % 60 % 0 % 5
Anmerkung: Nicht berücksichtigt wurden die Kantone Graubünden, Luzern, Nidwalden und Uri. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Forschungsdesigns bestand dort entweder kein kantonales Öffentlichkeitsgesetz, oder das kantonale Öffentlichkeitsgesetz schloss die Gemeinden ausdrücklich vom Geltungsbereich aus.

Auch bei der vollständigen Offenlegung des verlangten Dokuments fielen die Quoten tief aus. Das zeigt die Auswertung der grösseren Kantone mit mindestens 50 Gemeinden. In Bern und St. Gallen gewährten lediglich vier Prozent der Gemeinden vollständigen Zugang und im Aargau waren es zwei Prozent. Höhere Offenlegungsquoten verzeichneten Solothurn (29 Prozent) und Thurgau (21 Prozent) ab.

«Die Ergebnisse deuten auf ein sehr geringes Mass an tatsächlicher Einhaltung des Gesetzes hin», halten die Forschenden im Working-Paper zur Studie fest. Zwischen dem gesetzlich garantierten Zugang zu amtlichen Informationen und der Verwaltungspraxis klafft demnach eine erhebliche Lücke.

Kleine schweigen, Grosse lehnen ab

Besonders schlecht ist die Trans­parenz­praxis in kleineren Ge­meinden. Von den Ge­meinden mit weniger als 1000 Ein­wohnerinnen und Ein­wohnern reagierten 78 Prozent nicht auf das Zu­gangs­gesuch – gegenüber 67 Prozent im landesweiten Durchschnitt. Weniger als jede zehnte Ge­meinde stellte das verlangte Doku­ment zur Ver­fügung.

Mit zu­nehmender Ge­meinde­grösse verbessert sich die Bilanz. Bei Ge­meinden mit 5000 bis 10 000 Ein­wohnern lag die Offen­legungs­quote bei 14 Prozent, bei solchen mit 20 000 bis 50 000 Ein­wohnern bei 23 Prozent – mehr als doppelt so hoch wie im landesweiten Durchschnitt von 10 Prozent. Allerdings bedeutet eine grössere, pro­fessioneller organisierte Ver­waltung nicht auto­matisch mehr Trans­parenz. In den grössten Ge­meinden werden Zu­gangs­gesuche häufiger aus­drücklich ab­gelehnt. Zwar werden die An­fragen dort eher bearbeitet, doch selbst die Heraus­gabe eines un­problematischen Doku­ments wie einer Trak­tanden­liste ist keineswegs selbst­verständlich.

Unter­schiede zeigen sich auch zwischen den Sprach­regionen, allerdings blieben die Nicht­beantwortungs­quoten überall hoch: In der Romandie wurden 64 Prozent der Gesuche nicht be­antwortet, in der Deutsch­schweiz 68 Prozent und in der italienisch­sprachigen Schweiz 71 Prozent. Die Offen­legungs­quote war in der Romandie mit 14 Prozent am höchsten, gefolgt von der Deutsch­schweiz mit 9 Prozent; in der italienisch­sprachigen Schweiz wurde in keinem Fall die verlangte Traktandenliste offengelegt.

Schweiz fällt im Ländervergleich auf

Die Nichtbeantwortungsquote von 67 Prozent ist auch im internationalen Vergleich bemerkenswert hoch. In ähnlichen Feldexperimenten anderer europäischer Länder lagen die Nichtbeantwortungsquoten tiefer. In Belgien blieben 41 Prozent der Anfragen nach Dokumenten im Zusammenhang mit einer Gemeinderatssitzung unbeantwortet. Die belgische Studie zeigte, dass die Reaktionen davon abhingen, wer die Anfrage stellte und wie sie formuliert war. In Italien reagierten 29 Prozent der untersuchten Gemeinden nicht auf eine Anfrage zu ausgestellten Identitätskarten. In den Niederlanden betrug die Nichtbeantwortungsquote 23 Prozent. Dort hatten Forschende die Gemeinden um ein Organigramm ihrer Verwaltung gebeten.

Warum scheitert das Öffentlichkeitsprinzip in den Gemeinden?

Viele Schweizer Gemeinden beantworteten ein einfaches Zugangsgesuch nicht. Was steckt hinter dieser ernüchternden Bilanz? Im nächsten Café Transparence am 25. November 2026 um 11.30 Uhr diskutieren Martial Pasquier, Professor am IDHEAP der Universität Lausanne, und Jürg Wichtermann, Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden, über die Ergebnisse des Transparenztests und mögliche Konsequenzen. Der Online-Anlass kann hier gebucht werden.   

Die Zahlen sind allerdings nur bedingt ver­gleichbar: Die Studien unter­scheiden sich hin­sichtlich Forschungs­design, Aus­wahl der Ge­meinden, an­geforderter Infor­mationen und Erhebungs­methoden. Aus den Zahlen lässt sich deshalb nicht ab­leiten, dass Schweizer Ge­meinden generell weniger trans­parent sind. Die auf­fallend hohe Nicht­beantwortungs­quote wirft trotzdem Fragen zur Um­setzung des Öffent­lichkeits­prinzips in der Schweiz auf.


Informationszugang hängt von der Gemeinde ab

Die Forschenden sprechen angesichts der hohen Zahl unbeantworteter Gesuche von einem «besorgniserregenden allgemeinen Trend». Als mögliche Ursachen nennen sie fehlende interne Verfahren, Misstrauen gegenüber Gesuchstellenden, mangelnde Ressourcen oder eine geringe Priorität der Transparenz. Die Ergebnisse würden eine «wesentliche demokratische Frage» aufwerfen: Warum hängt der Zugang zu amtlichen Informationen trotz gesetzlicher Garantien in der Praxis so stark davon ab, in welcher Gemeinde jemand wohnt?

Der Schweizerische Gemeindeverband verweist auf die knappen personellen und finanziellen Ressourcen vieler Gemeinden. Gleichzeitig würden die Verwaltungsaufgaben komplexer und die Anfragen aus Medien und Öffentlichkeit zunehmen – auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. «Für viele Gemeinden ist es schwierig bis unmöglich geworden, alle Anfragen fristgerecht zu bearbeiten», schreibt Claudia Kratochvil, Direktorin des Schweizerischen Gemeindeverbands. Entscheidend sei deshalb, «dass ein gesundes Gleichgewicht zwischen Transparenz und administrativem Aufwand hergestellt werden kann».