Zwei von drei Gemeinden ignorieren Zugangsgesuche
Ein Blick in die Akten ist bei Schweizer Gemeinden keine Selbstverständlichkeit: Trotz gesetzlichem Anspruch bleibt der Zugang oft verwehrt. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)Von Martin Stoll. Eine Studie der Universität Lausanne und zweier weiterer europäischer Universitäten zeigt deutliche Defizite: Nur 10 % der Schweizer Gemeinden mit geltendem Öffentlichkeitsgesetz legten ein verlangtes Dokument vollständig offen. 67 % antworteten innerhalb von 60 Tagen nicht.
Wie gut setzen Gemeinden das Öffentlichkeitsprinzip um? Forschende des Instituts für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne sowie der Universitäten Brüssel (Université libre) und Neapel (L’Orientale) gingen dieser Frage mit einem Transparenztest nach. Öffentlichkeitsgesetz.ch half bei der Konzeption der Studie mit.
Öffentlichkeitsgesetze in der Praxis kaum umgesetzt
Mit einem einfachen Praxistest wurde im Juni 2025 überprüft, wie die Gemeinden das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umsetzen. Per E-Mail wurden alle 2’121 Schweizer Gemeinden um die Traktandenliste der letzten Sitzung ihrer Gemeinderegierung gebeten. Die Gesuche stammten von einer Bürgerin oder einer Journalistin, die sich jeweils mit oder ohne ausdrücklichen Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz an die Gemeinden wandten. Beim verlangten Dokument handelt es sich um ein Dokument von öffentlichem Interesse, das regelmässig erstellt wird und üblicherweise keine sensiblen oder vertraulichen Informationen enthält. Die Voraussetzungen für einen unkomplizierten Zugang waren damit denkbar gut.
Umso alarmierender sind die Resultate des bislang umfassendsten Transparenztests auf kommunaler Ebene: Gerade einmal 10 Prozent der der 1’909 Gemeinden, die dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sind, haben das Dokument vollständig offengelegt. In rund zwei Dritteln der Fälle (67 Prozent) haben die Gemeinden innerhalb von 60 Tagen nicht geantwortet.
Rund 11 Prozent der Gemeinden verweigerten den Zugang vollständig. Weitere 10 Prozent fallen in die Kategorie «Trägheit» oder Untätigkeit: Sie verlangten zusätzliche Informationen oder stellten verfahrensrechtliche Anforderungen, ohne anschliessend das Dokument herauszugeben. In weiteren 2 Prozent der Fälle wurden unzureichende Informationen geliefert.
In allen Kantonen deutliche Mängel
Die Ergebnisse fallen in sämtlichen Kantonen ernüchternd aus: Nirgends lässt die Erfüllungsquote auf eine systematische Bearbeitung von Zugangsgesuchen schliessen.
Besonders viele Gesuche blieben in bevölkerungsreichen Kantonen mit zahlreichen Gemeinden unbeantwortet. Im Kanton Bern reagierten 232 der 335 Gemeinden nicht auf die Anfrage (69 Prozent). Im Kanton Waadt waren es 214 von 300 Gemeinden (71 Prozent), im Aargau sogar 80 Prozent der 197 Gemeinden.
So gehen die Kantone mit Zugangsgesuchen um
Im Tessin gewährte keine einzige Gemeinde Zugang zur Traktandenliste ihrer Gemeinderegierung. Im Kanton Schwyz beantworteten 87 Prozent der Gemeinden die Anfrage nicht. Die Ergebnisse des Transparenztests im Kantonsvergleich.
| Keine Antwort |
Offen- legung |
Ab- weisung |
Untätig- keit |
Unzureichende Offenlegung |
Anzahl Gemeinden |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 87 % | 3 % | 0 % | 10 % | 0 % | 30 | |
| 85 % | 4 % | 4 % | 8 % | 0 % | 26 | |
| 80 % | 2 % | 12 % | 6 % | 0 % | 197 | |
| 74 % | 7 % | 12 % | 7 % | 0 % | 86 | |
| 71 % | 16 % | 5 % | 7 % | 1 % | 300 | |
| 71 % | 0 % | 13 % | 14 % | 2 % | 106 | |
| 70 % | 13 % | 10 % | 6 % | 1 % | 122 | |
| 70 % | 0 % | 10 % | 20 % | 0 % | 20 | |
| 70 % | 29 % | 0 % | 1 % | 0 % | 106 | |
| 69 % | 4 % | 16 % | 9 % | 1 % | 335 | |
| 68 % | 6 % | 14 % | 10 % | 2 % | 50 | |
| 67 % | 0 % | 33 % | 0 % | 0 % | 3 | |
| 64 % | 7 % | 12 % | 15 % | 2 % | 121 | |
| 57 % | 14 % | 14 % | 14 % | 0 % | 7 | |
| 55 % | 4 % | 23 % | 17 % | 1 % | 75 | |
| 54 % | 14 % | 12 % | 13 % | 8 % | 160 | |
| 50 % | 21 % | 4 % | 21 % | 4 % | 80 | |
| 47 % | 27 % | 11 % | 13 % | 2 % | 45 | |
| 36 % | 45 % | 18 % | 0 % | 0 % | 11 | |
| 33 % | 0 % | 33 % | 33 % | 0 % | 3 | |
| 21 % | 13 % | 50 % | 8 % | 8 % | 24 | |
| 20 % | 0 % | 20 % | 60 % | 0 % | 5 | |
| Anmerkung: Nicht berücksichtigt wurden die Kantone Graubünden, Luzern, Nidwalden und Uri. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Forschungsdesigns bestand dort entweder kein kantonales Öffentlichkeitsgesetz, oder das kantonale Öffentlichkeitsgesetz schloss die Gemeinden ausdrücklich vom Geltungsbereich aus. | ||||||
Auch bei der vollständigen Offenlegung des verlangten Dokuments fielen die Quoten tief aus. Das zeigt die Auswertung der grösseren Kantone mit mindestens 50 Gemeinden. In Bern und St. Gallen gewährten lediglich vier Prozent der Gemeinden vollständigen Zugang und im Aargau waren es zwei Prozent. Höhere Offenlegungsquoten verzeichneten Solothurn (29 Prozent) und Thurgau (21 Prozent) ab.
«Die Ergebnisse deuten auf ein sehr geringes Mass an tatsächlicher Einhaltung des Gesetzes hin», halten die Forschenden im Working-Paper zur Studie fest. Zwischen dem gesetzlich garantierten Zugang zu amtlichen Informationen und der Verwaltungspraxis klafft demnach eine erhebliche Lücke.
Kleine schweigen, Grosse lehnen ab
Besonders schlecht ist die Transparenzpraxis in kleineren Gemeinden. Von den Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern reagierten 78 Prozent nicht auf das Zugangsgesuch – gegenüber 67 Prozent im landesweiten Durchschnitt. Weniger als jede zehnte Gemeinde stellte das verlangte Dokument zur Verfügung.
Mit zunehmender Gemeindegrösse verbessert sich die Bilanz. Bei Gemeinden mit 5000 bis 10 000 Einwohnern lag die Offenlegungsquote bei 14 Prozent, bei solchen mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern bei 23 Prozent – mehr als doppelt so hoch wie im landesweiten Durchschnitt von 10 Prozent. Allerdings bedeutet eine grössere, professioneller organisierte Verwaltung nicht automatisch mehr Transparenz. In den grössten Gemeinden werden Zugangsgesuche häufiger ausdrücklich abgelehnt. Zwar werden die Anfragen dort eher bearbeitet, doch selbst die Herausgabe eines unproblematischen Dokuments wie einer Traktandenliste ist keineswegs selbstverständlich.
Unterschiede zeigen sich auch zwischen den Sprachregionen, allerdings blieben die Nichtbeantwortungsquoten überall hoch: In der Romandie wurden 64 Prozent der Gesuche nicht beantwortet, in der Deutschschweiz 68 Prozent und in der italienischsprachigen Schweiz 71 Prozent. Die Offenlegungsquote war in der Romandie mit 14 Prozent am höchsten, gefolgt von der Deutschschweiz mit 9 Prozent; in der italienischsprachigen Schweiz wurde in keinem Fall die verlangte Traktandenliste offengelegt.
Schweiz fällt im Ländervergleich auf
Die Nichtbeantwortungsquote von 67 Prozent ist auch im internationalen Vergleich bemerkenswert hoch. In ähnlichen Feldexperimenten anderer europäischer Länder lagen die Nichtbeantwortungsquoten tiefer. In Belgien blieben 41 Prozent der Anfragen nach Dokumenten im Zusammenhang mit einer Gemeinderatssitzung unbeantwortet. Die belgische Studie zeigte, dass die Reaktionen davon abhingen, wer die Anfrage stellte und wie sie formuliert war. In Italien reagierten 29 Prozent der untersuchten Gemeinden nicht auf eine Anfrage zu ausgestellten Identitätskarten. In den Niederlanden betrug die Nichtbeantwortungsquote 23 Prozent. Dort hatten Forschende die Gemeinden um ein Organigramm ihrer Verwaltung gebeten.
Warum scheitert das Öffentlichkeitsprinzip in den Gemeinden?
Viele Schweizer Gemeinden beantworteten ein einfaches Zugangsgesuch nicht. Was steckt hinter dieser ernüchternden Bilanz? Im nächsten Café Transparence am 25. November 2026 um 11.30 Uhr diskutieren Martial Pasquier, Professor am IDHEAP der Universität Lausanne, und Jürg Wichtermann, Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden, über die Ergebnisse des Transparenztests und mögliche Konsequenzen. Der Online-Anlass kann hier gebucht werden.
Die Zahlen sind allerdings nur bedingt vergleichbar: Die Studien unterscheiden sich hinsichtlich Forschungsdesign, Auswahl der Gemeinden, angeforderter Informationen und Erhebungsmethoden. Aus den Zahlen lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Schweizer Gemeinden generell weniger transparent sind. Die auffallend hohe Nichtbeantwortungsquote wirft trotzdem Fragen zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Schweiz auf.
Informationszugang hängt von der Gemeinde ab
Die Forschenden sprechen angesichts der hohen Zahl unbeantworteter Gesuche von einem «besorgniserregenden allgemeinen Trend». Als mögliche Ursachen nennen sie fehlende interne Verfahren, Misstrauen gegenüber Gesuchstellenden, mangelnde Ressourcen oder eine geringe Priorität der Transparenz. Die Ergebnisse würden eine «wesentliche demokratische Frage» aufwerfen: Warum hängt der Zugang zu amtlichen Informationen trotz gesetzlicher Garantien in der Praxis so stark davon ab, in welcher Gemeinde jemand wohnt?
Der Schweizerische Gemeindeverband verweist auf die knappen personellen und finanziellen Ressourcen vieler Gemeinden. Gleichzeitig würden die Verwaltungsaufgaben komplexer und die Anfragen aus Medien und Öffentlichkeit zunehmen – auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. «Für viele Gemeinden ist es schwierig bis unmöglich geworden, alle Anfragen fristgerecht zu bearbeiten», schreibt Claudia Kratochvil, Direktorin des Schweizerischen Gemeindeverbands. Entscheidend sei deshalb, «dass ein gesundes Gleichgewicht zwischen Transparenz und administrativem Aufwand hergestellt werden kann».





















