Montag, 11. März 2019 |
17:46 Uhr

Einfacher Informationszugang für Bürger: Debatte im Zürcher Parlament. (Foto:Keystone/Walter Bieri)
Von Julia Rippstein. Mit einer Schlichtungsstelle haben die Kantone Freiburg, Solothurn oder Waadt gute Erfahrungen gemacht. Jetzt wird eine solche auch für den Kanton Zürich gefordert.
Seit 2008 ist im Kanton Zürich ein Informationsgesetz (IDG) in Kraft. Eine Anlaufstelle für die Bevölkerung fehlt allerdings. «Ein grosser Mangel», finden die Kantonsrätinnen Judith Stofer (Alternative Liste) und Silvia Rigoni (Grüne), die im Zürcher Parlament eine entsprechende Motion eingereicht haben.
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Mittwoch, 17. Oktober 2018 |
19:36 Uhr
Büffeln für den Schweizerpass: Ausländer bereiten sich in einem Staatskundekurs auf den Einbürgerungstest vor. (Foto: Keystone/Gaetan Bally)
Von Julia Rippstein. Nyon muss die Fragen veröffentlichen, welche sie Einbürgerungskandidaten stellt. Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Beschwerde eines Bürgers zugelassen.
Am Anfang stand die Weigerung des Gemeinderates, einer Portugiesin das Schweizer Bürgerrecht zu gewähren. Auch deren Ehemann, ein italienischer Secondo, musste den Einbürgerungstest zweimal ablegen. Der Fall der gut integrierten Familie sorgte 2017 für öffentliche Diskussionen.
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Freitag, 23. Februar 2018 |
19:10 Uhr

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)
Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.
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Dienstag, 26. Dezember 2017 |
08:30 Uhr
Medienschaffende entlarven beschönigende Statements von Behörden, sie stellen kritische Fragen zur Verwendung von Staatsgeldern. Eine Auswahl von Beiträgen des letzten Jahres zeigt: Die Öffentlichkeitsgesetze haben sich in der Schweiz zu einem wichtigen Arbeitsmittel von engagierten Journalistinnen und Journalisten entwickelt.
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St. Galler Tagblatt
vom 23. Februar 2017
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Auf Druck Ostschweizer Medien mussten die St. Galler Gemeindepräsidenten ihre Löhne und Spesenregelungen offenlegen. Mit der Aktion haben sich die Medienhäuser für die Umsetzung ihres Öffentlichkeitsgesetzes eingesetzt. Daran beteiligt waren Zürichsee-Zeitung, St. Galler Tagblatt, Der Rheintaler, Neue Zürcher Zeitung, SRF Regionaljournal Ostschweiz, FM1Today, Obersee Nachrichten, Südostschweiz Gaster & See, Toggenburger Tagblatt, Sarganserländer und 20 Minuten Ostschweiz.
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Dienstag, 2. Juni 2015 |
09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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