Tag: Kanton Freiburg

Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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Kantone im Transparenztest: Viele Antworten blieben aus

Von Catherine Boss. Das Westschweizer Konsumentenmagazin «Bon à Savoir» und Radio Suisse Romande haben Kantone und den Bund auf ihre Transparenz getestet. Das Ergebnis ist zwiespältig.

«Auf diese Art von Fragen antworte ich nicht»: Regierungspräsident Mark Muller. (Foto: Keystone)

Die Journalisten von Bon à Savoir und dem Radio Suisse Romand gaben sich als normale Bürger aus, als sie Mitte Juli die Verwaltungen von Westschweizer Kantonen und den Bund auf deren Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes testeten. Sie schickten von fünf verschiedene Mailkonten aus Anfragen an die Amtsstellen von Bund und Kantonen. Sie verlangten Dokumente zur Kriminalitätsstatistiken, zur Zahl der Infektionen in den Krankenhäusern, zu Schulaustritten oder zur Qualität des Wassers.

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