Tag:Kanton Basel-Stadt

Öffentlichkeitsgesetz.ch jetzt auch in der Nordwestschweiz

Projektauftakt: Medien und Verwaltung tauschten sich in Olten aus. (Foto: Raphael Hünerfauth)

Von Martin Stoll. Die zweite Staffel unseres Regionenprojekts ist angelaufen: Mit diversen Aktivitäten setzt sich Öffentlichkeitsgesetz.ch jetzt auch in den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt für eine gute Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze ein.

Von Workshops und Schulungen über Coaching bis hin zu Online-Streaming-Angeboten mit tiefgehenden Diskussionen: Alle in den Nordwestschweizer Kantonen angebotenen Aktivitäten haben zum Ziel, eine gute Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze zu etablieren, das Vertrauen zwischen Verwaltung und Medien zu stärken und damit einen Beitrag zur Sicherstellung eines Journalismus von hoher Qualität zu leisten.

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Jetzt machen wir uns für die Regionen stark!

Projektauftakt: Medien und Verwaltung tauschten sich in Zürich aus. (Foto: Raphael Hünerfauth)

In den kommenden Jahren legt Öffentlichkeitsgesetz.ch einen Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die Regionen. Unser Ziel ist eine gute Umsetzungspraxis in den Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden.  

Das Projekt startet mit Zürich, dem Kanton mit der grössten Verwaltung der Schweiz. Bis ins Jahr 2025 sind hier Aktivitäten mit verschiedenen Akteuren geplant – von Medien, über die Verwaltung bis hin zur Politik und Zivilgesellschaft. Medienschaffenden bieten wir ein breites, kostenloses Weiterbildungs- und Coachingangebot an. 

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Parlamentskommission will keine Gebühren-Hürden mehr

Gegen Machtspiele der Verwaltung: Parlamentarier mit Journalist in der Wandelhalle des Parlaments. (Foto: Keystone/Peter Klaunzer)

Von Martin Stoll. Mit einer klaren Mehrheit (16 zu 4 Stimmen) hat sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates für einen weitgehend kostenlosen Zugang zu Amtsdokumenten ausgesprochen.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung reagiert die Kommission auf eine überbordende Gebühren-Praxis einzelner Verwaltungsstellen. Diese hatten in der Vergangenheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten Tausende Franken verlangt.

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Das «Haus der Kantone» denkt über mehr Transparenz nach

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)

Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.

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Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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