Donnerstag, 22. Februar 2024 |
06:45 Uhr
Die zaghafte Sanktionspolitik der Schweizer Regierung transparent gemacht: Journalist Marti.
Von Martin Stoll. Lange wälzte der Bundesrat das heikle Dossier zu Sanktionen gegen China – und schwieg dazu in der Öffentlichkeit. Für die Rekonstruktion dieser Diskussionen wird Simon Marti von der «NZZ am Sonntag» mit dem Prix Transparence 2023 ausgezeichnet.
Gestützt auf Behördendokumente realisierten Schweizer Medienschaffende 2023 so viele Beiträge wie noch nie: Sie zeigen, wie Migros den Preisüberwacher unter Druck setzte oder wie eine Untersuchung zu Indiskretionen im Bundesrat die Persönlichkeitsrechte Tausender verletzte. Zur besten Transparenzstory des Jahres 2023 kürte eine Fachjury die Artikelserie von Simon Marti in der «NZZ am Sonntag» zu China-Sanktionen.
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Donnerstag, 19. Oktober 2023 |
08:53 Uhr

Medizinische Risiken und Interessenskonflikte: Ein Ausschaffungsflug in Zürich-Kloten. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)
Von Philippe Boeglin, Xavier Lambiel und Bayron Schwyn. Zwei Jahre Rechtsstreit bis zum Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Die erhaltenen Berichte stellen der Firma Oseara, die vom Staatssekretariat für Migration mit der medizinischen Betreuung von Asylsuchenden beauftragt wurde, schwer in Frage.
Das Verfahren dauerte zwei Jahre. Mit finanzieller Unterstützung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch setzten sich die Westschweizer Medien «Le Temps», «La Liberté» und die ESH-Mediengruppe gemeinsam vor dem Bundesverwaltungsgericht durch und gelangten in den Besitz von vier Berichten des Staatssekretariat für Migration.
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Mittwoch, 30. Dezember 2015 |
09:19 Uhr
Von Martin Stoll. In Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.
Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.
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Dienstag, 23. Dezember 2014 |
15:30 Uhr
Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.
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Dienstag, 19. November 2013 |
06:56 Uhr

Satte Preise für Asylbewerber: Von ORS betreute Unterkunft auf dem Jaunpass. (Foto: RDB/Adair)
Von Jan Jirát. Zwei Jahre hat es gedauert, bis die WOZ die Verträge zwischen dem Bundesamt für Migration (BFM) und der Asylbetreuungsfirma ORS Service AG erhalten hat. Zum Durchbruch verholfen hat die Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Im Kern ging es um Verträge zwischen dem Bund und einer privaten Firma in einem sensiblen Bereich (Asylbetreuung). Während das zuständige Bundesamt von Anfang an für eine Offenlegung der Dokumente war, hat die private Firma den Prozess blockiert. Gemäss Empfehlung des EDÖB wiegt das öffentliche Interesse mehr als das angebliche «Geschäftsgeheimnis» einer Privatfirma, deren Auftraggeber und -zahler der Bund ist.
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