Tag:Kanton Zürich

Zürcher Behörden halten Sozialhilfe-Zahlen geheim

Null-Transparenz bei Finanzen für sozial Schwache: In einem Wohnheim für Alkoholkranke werden Tiefkühlbeutel für einen Detailhändler verpackt. (Foto: RDB/Ex-Press/Christine Bärlocher)

Von Thomas Münzel.  15 Zürcher Gemeinden haben gegenüber dem Kanton ihre Sozialhilfe-Daten mitgeteilt. Eine darauf basierende statistische Studie wird von den Behörden als Verschlusssache behandelt. 

Die Bezugsdauer von Sozialhilfe ist in den letzten Jahren schweizweit deutlich angestiegen. Allerdings gibt es von Stadt zu Stadt oft frappante Unterschiede. Das belegt nun auch die als vertraulich klassifizierte Benchmarking-Vergleichsstudie, die vom Statistischen Amt des Kantons Zürich erhoben und vom Winterthurer Landboten publiziert wurde.

Laut den Zahlen aus dem Jahr 2013 schwankt die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe unter den befragten 15 Zürcher Gemeinden zwischen vier und 20 Monaten. Wie lässt sich diese Bandbreite erklären? Vom Landboten angefragte Gemeinden verwiesen auf die Vertraulichkeit der Studie, sie waren nicht bereit, Stellung zu beziehen. Eine erklärungsbedürftige Praxis zeigt das Benchmarking auch bei den Rückforderungen von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen. Gemessen an allen Fällen mit Sozialhilfebezug wurden in den befragten Gemeinden in 0 bis 21 Prozent der Fälle Rückforderungen gestellt. Doch auch dazu schweigen die betroffenen Gemeinden – mit Hinweis auf den internen Charakter der Studie.  Mehr…


Universitäts-Gutachten sind keine Geheimpapiere

Von Iwan Städler. Die Uni Zürich hat viel Steuergeld investiert, um im Fall Mörgeli den Bericht zu den Dissertationen nicht herausgeben zu müssen. Sie spannte selbst Staatsrechtler Rainer Schweizer ein. Doch die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen liess sich nicht beirren.

Im April 2013 verteidigt sich Christoph Mörgeli öffentlich in der Kontroverse um Dissertationen. (Foto: RDB/Sobli/Toni Lindroos)

Es war grobes Geschütz, das die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens im März 2013 gegen Christoph Mörgeli auffuhr. Der einstige Konservator des medizinhistorischen Museums soll diverse Doktorarbeiten einfach durchgewinkt haben. Darauf liess die Uni Zürich den Vorwurf durch eine internationale Expertenkommission prüfen. Diese lieferte ihren Bericht am 5. Juli 2013 ab. Drei Monate lang hielt die Uni das Papier ganz unter dem Deckel. Dann veröffentlichte sie eine anderthalbseitige Medienmitteilung, in der sie ihre Interpretation des Berichts wiedergab. Das Papier selbst sowie die Namen der Gutachter hielt die Uni dagegen unter Verschluss.

Dagegen haben Marc Meschenmoser von der «Rundschau» und ich Beschwerde erhoben. Wir beriefen uns dabei aufs Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), das kantonalzürcherische Pendant zum nationalen Öffentlichkeitsgesetz. Zu Recht, wie die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen nun entschieden hat. Es lägen «keine derart gewichtigen Interessen vor, welche die Herausgabe des Berichts Dissertationen verhindern könnten».  Mehr…


Öffentliche Dienstanweisung: Vorbildliche Zürcher Polizei

Was steht in der Dienstanweisung zum Drohnen-Einsatz? Mulitkopter, wie er von der Zürcher Stadtpolizei in Zukunft eingesetzt wird.

Von Florian Imbach. Am 22. Januar berichtete der Tages-Anzeiger über die neuste Beschaffung der Stadtpolizei Zürich. Das drittgrösste Polizeikorps der Schweiz leistet sich neu zwei Drohnen, auch Multikopter genannt. Die Kosten von 50’000 Franken teilt sich die «Stapo» mit dem städtischen Vermessungs-Amt.

Wer im links-grünen Zürich «Drohne» sagt, muss mit Aufschrei rechnen. Das war wohl auch der Polizeiführung klar. Die News zum Drohnenkauf wurde denn auch mit beschwichtigenden Worten sowohl der Stadtpolizei als auch des Polizeidepartements begleitet. Der Einsatz sei klar begrenzt, es gehe nicht um ein Überwachungsgerät, sondern vor allem darum, aus der Luft Fotos von Bränden und komplizierten Verkehrsunfällen zu machen. Der Einsatz bei Demonstrationen oder Fussballspielen sei ausgeschlossen.

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Anatomie eines gescheiterten Öffentlichkeits-Verhinderungs-Versuchs

Von Marcel Hänggi. Erstmals in der Schweiz hat eine Rechtsinstanz darüber befunden, inwieweit ein Vertrag einer öffentlichen Uni mit einem privaten Lehrstuhlsponsor geheim sein darf. Der fragliche Vertrag der Uni Zürich mit der UBS liegt nun fast vollständig offen – und enthält Skandalöses. Aber auch das ganze Verfahren erlaubt interessante Einsichten in Entscheidprozesse.

Der Geheimvertrag über 100 Millionen, den die Uni Zürich (UZH) am 22. Mai 2013 mit der UBS Foundation abgeschlossen hat, ritzt stark an der gesetzlich garantierten akademischen Unabhängigkeit der Uni. So erhält die UBS, die hinter dem Vertragspartner, der UBS Foundation, steht, weit gehende «Branding»-Rechte am Institut für Volkswirtschaft, einen garantierten Sitz im Instituts-Beirat, und das Abkommen genießt Exklusivität. Ich habe darüber in der WOZ vom 28. November geschrieben.

An dieser Stelle interessiert vor allem, wie der Kampf um die Offenlegung des Vertrags gelaufen ist – und was er über die Entscheidprozesse offenbart. Ganz abgeschlossen ist der Kampf übrigens nicht: Die UZH darf noch einige wenige Passagen des Vertrags geheim halten. Dagegen haben wir – ich und mein Kollege Matthias Daum von der Zeit – vor dem kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

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Neunzig Prozent* Transparenz im Uni Zürich-UBS-Deal

Signal für Transparenz in der Forschung: Genforschung an der Uni Zürich. (Foto: Balz M. Murer/RDB)

Von Marcel Hänggi. Erstmals liegt in der Schweiz ein erstinstanzlicher juristischer Entscheid zur Frage vor, ob Hochschulen Geheimverträge mit Privaten abschliessen dürfen.

Im April 2012 gibt die Uni Zürich (UZH) bekannt, von der UBS 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, um das UBS International Center of Economics in Society aufzubauen. Die akademische Freiheit bleibe gewahrt und sei vertraglich festgeschrieben, hiess es. Ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG), um diese Aussage zu überprüfen, lehnte die UZH indes vollumfänglich ab. Dagegen haben ich sowie mein Kollege Matthias Daum (Die Zeit Schweiz) bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) rekurriert.

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