Uni Zürich muss Vertrag mit UBS offen legen

Umstrittene Finanzierung von Lehrstühlen: Auch für die Universität Zürich gilt das Transparenzgebot. (Foto: Keystone)
Von Marcel Hänggi. Erstmals wurde in der Schweiz ein Vertrag eines Hochschulsponsorings nach dem Öffentlichkeitsprinzip beurteilt. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat entschieden: Die Uni Zürich (UZH) muss zumindest eine eingeschwärzte Version ihres Vertrags mit der UBS offen legen. Der Fall könnte Signalwirkung haben.
Am 19. April 2012 gaben UBS und UZH ihren Deal bekannt: Die UBS zahlt über eine Stiftung 100 Millionen Franken, mit der an der UZH das UBS International Center of Economics in Society mit fünf Lehrstühlen entsteht. Die akademische Freiheit, hieß es an der Medienkonferenz, sei vertraglich garantiert.
Indes: Herausrücken wollte die Uni den Vertrag nicht. Marcel Hänggi, freier Mitarbeiter der WOZ, und Matthias Daum, Schweiz-Redaktor der Zeit, stellten unabhängig voneinander ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und rekurrierten gegen die Ablehnung des Gesuchs durch die UZH. Das Verfahren führte die Rekursstelle der Zürcher Hochschulen schriftlich. Ende April fällte sie einen Zwischenentscheid.





















