Gesundheitsdirektion muss Dokumente offenlegen

Superprovisorische Verfügung: Erstmals wird klar, wie katastrophal die Zustände in der Klinik von Chirurg Meyer-Fürst waren.

Von Christof Schneider. Die SRF-Sendung Schweiz aktuell forderte erfolgreich Einsicht in die superprovisorische Verfügung im Zusammenhang mit der Schliessung der Tagesklinik am Bellevue in Zürich.

Nachdem die Zürcher Gesundheitsdirektion sich weigerte, die Dokumente herauszugeben, rekurrierte SRF erfolgreich. Die Dokumente zeigen erstmals, wie katastrophal die Situation in der Klinik war.

Im Februar 2015 verfügte die Zürcher Gesundheitsdirektion, dass die private Tagesklinik am Bellevue per sofort geschlossen werden musste, da die Patientensicherheit gefährdet war. Die Klinikschliessung stand im Zusammenhang mit dem «Fall Meyer-Fürst» – dem Fall des Schönheitschirurgen, der wegen misslungener Schönheitsoperationen kritisiert worden war und in der Klinik arbeitete. Klinikleiter war ein anderer Arzt.

Als Redaktor von Schweiz aktuell forderte Christof Schneider wenige Tage nach der Schliessung Einsicht in die Dokumente. Die Gesundheitsdirektion verweigerte die Einsicht mit Verweis auf das laufende Verfahren. Als kurze Zeit später das Verfahren beendet war (der Klinikleiter schloss die Klinik definitiv), reichte Schneider wieder ein Gesuch ein. Jetzt verweigerte die Gesundheitsdirektion die Einsicht mit Verweis auf «besondere Personendaten von verschiedenen Personen (Angestellte und Patientinnen sowie Patienten)». Solche Einsichtsgesuche seien deshalb abzulehnen.

In der entsprechenden schriftlichen Begründung wurde zudem erklärt, warum die Dokumente auch nicht anonymisiert veröffentlicht werden können: «Eine Anonymisierung bringt nichts, da wegen der Publizität der Ereignisse ohne Weiteres auf die betroffenen Personen geschlossen werden kann.» SRF rekurrierte gegen den Entscheid und pochte auf das Grundrecht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Insbesondere sei nicht bekannt, inwiefern noch nicht bekannte Personendaten vom Einsichtsgesuch betroffen seien, denn über die Umstände und Hintergründe der Klinikschliessung wurde umfangreich berichtet. Damit schiesse die Begründung der Gesundheitsdirektion ins Leere.

Der Regierungsrat musste somit über den Rekurs entscheiden und gab SRF weitgehend recht. Die Gesundheitsdirektion musste die Dokumente anonymisiert aushändigen, denn es bestehe ein «erhebliches öffentliches an den Informationen über die Art und Weise, wie Gesundheitsdirektion ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist».

Bei der Einsicht in die Verfügung zeigte sich, dass es bereits vor der Schliessung zu einer Hausdurchsuchung in der Klinik kam. Somit stellte Christof Schneider ein Gesuch, um auch in diesen Untersuchungsbericht Einsicht zu erhalten. Dieses Dokument wurde umgehend anonymisiert zur Verfügung gestellt.


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