Mittwoch, 18. September 2019 |
16:37 Uhr

Die Glarner Landsgemeinde sagte im Mai 2018 Ja zu mehr Transparenz. Jetzt kommt Widerstand aus den Gemeinden. (Foto: Keystone/Gian-Ehrenzeller)
Von Marcel Hänggi. Es werden immer weniger: Kantone, in denen das Geheimhaltungsprinzip gilt, in denen also die Verwaltung selbst entscheidet, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit gnädigst zugänglich machen will.
Zuletzt hat im April die Innerrhoder Landsgemeinde ein Informationsgesetz gutgeheissen, welches das Öffentlichkeitsprinzip verankert, als nächster Kanton folgt Glarus. Es verbleiben dann noch Thurgau, Ob- und Nidwalden und Luzern.
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Montag, 7. Mai 2018 |
13:15 Uhr

Glarner Bürger haben einer transparenteren Verwaltung zugestimmt. (Foto: Keystone/Gian Ehrenzeller)
Von Julia Rippstein. Glarner Bürger wollen mehr Transparenz in der Verwaltung: Offizielle Dokumente sollen auch hier frei zugänglich sein. Glarus war einer der letzten Kantone mit Geheimhaltungsprinzip.
Bei schönstem Wetter hat die Glarner Landsgemeinde der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung am Sonntag stillschweigend zugestimmt. Amtliche Dokumente werden künftig jedem Bürger und jeder Bürgerin frei zugänglich sein, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.
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Freitag, 23. Februar 2018 |
19:10 Uhr

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)
Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.
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Dienstag, 2. Juni 2015 |
09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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