Basel-Stadt
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Das Öffentlichkeitsprinzip gilt in Basel-Stadt seit 2012. Das Gesetz ist mit dem basellandschaftlichen weitgehend identisch. Basel-Stadt kennt kein formelles Schlichtungsverfahren. In Konfliktfällen vermittelt aber der Datenschutzbeauftragte. Für die Bearbeitung der Gesuche kann ein «angemessener» Beitrag verrechnet werden.

Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Basel-Stadt vom 9. Juni 2010

VerfassungsartikelArt. 75 Abs. 2 und 3 Kantonsverfassung Gesetzestext
Gesetz in Kraft seit1. Januar 2012
LinksGesetz
Verordnung
Kantonaler ÖffentlichkeitsbeauftragterDatenschutzbeauftragte
Danielle Kaufmann
Henric Petri-Strasse 15
4010 Basel
Tel. 061 201 16 40
Fax 061 201 16 41
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Transparenz-Geschichten aus dem Kanton Basel-Stadt

Valeria Mazzeo, Roland Gamp, Basler Zeitung, 05.11.2025

Das illegale Geschäft mit den gespritzten Lippen

Viele Personen wünschen sich durch den Einsatz von sogenannten Hyaluron-Fillern vollere Lippen. Ein Bericht von Swissmedic zeigt jedoch, dass es in Studios, die solche Behandlungen anbieten, oft zu Mängeln kommt. Filler, die länger als 30 Tage im Körper bleiben, dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten oder von diplomiertem Pflegepersonal mit entsprechender Weiterbildung unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Viele Anbieter halten sich aber nicht daran. Bei risikobasierten Kontrollen von 57 Kliniken, Praxen und Kosmetikstudios stellte sich heraus, dass mehr als jeder zweite Anbieter ohne nötige Qualifikation spritzte – also illegal. Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte Tamedia in mehreren Kantonen Einsicht in Inspektionsberichte nehmen. Diese zeigen, dass ungeschulte Personen behandeln, Produkte teilweise falsch gelagert oder nicht zugelassen sind und die vorgeschriebene ärztliche Aufsicht häufig fehlt. In Basel wurden rund 150 Packungen beschlagnahmt, in Zürich gab es Termine für Lippenbehandlungen ohne anwesenden Arzt. Nur ein einziges von acht kontrollierten Studios erfüllte die Lageranforderungen. Die Unterlagen machen deutlich, dass mehr als die Hälfte der Anbieter gegen Vorschriften verstösst und damit die Gesundheit der Kundinnen gefährdet.

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Oliver Sterchi, Basler Zeitung, 10.10.2025

Auch zwei Rappen zu wenig sind illegal – aber passiert das mit Absicht?

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat die Basler Zeitung Einsicht in Kontrollberichte des Basler Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) erhalten. Diese zeigen, dass die meisten Firmen den gesetzlichen Mindestlohn nur geringfügig unterschreiten – meist um wenige Rappen bis maximal rund 70 Rappen pro Stunde. Solche kleinen Differenzen führen in der Regel nur zu Verwarnungen, solange die Betriebe die fehlenden Beträge nachzahlen. Krasse Fälle mit deutlich tieferen Löhnen, etwa 13.74 Franken statt 21.45 Franken, kommen vor, sind laut Kanton aber Ausnahmen. Insgesamt ergibt sich aus den Unterlagen, dass die durchschnittliche Lohnunterschreitung im Jahr 2023 bei etwa 50 Rappen pro Stunde lag.

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Lukas Hausendorf, Basler Zeitung, 09.10.2025

Klybeck-Areal: Eigentümer kritisieren Altlasten-Gutachten

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz hat die Basler Zeitung Einsicht in Gutachten erhalten, die der Altlastenexperte Gerd Rippen im Auftrag der Basler Denkmalpflege erstellt hat. Diese zeigen, dass das Klybeck-Areal seiner Einschätzung nach ungenügend auf Schadstoffe untersucht wurde. Rippen warnt insbesondere vor möglichen Kontaminationen durch flüchtige Stoffe in der Porenluft und kritisiert fehlende oder unvollständige Analysen von Staub- und Bodenproben. Aufgrund dieser Gutachten entschied die Denkmalpflege, drei Gebäude wegen möglicher Gesundheitsrisiken aus dem Inventar der schützenswerten Bauten zu streichen – sie dürfen also abgerissen werden. Die Eigentümer Swiss Life und Rhystadt weisen die Vorwürfe jedoch zurück und betonen, dass die Schadstoffsituation gut dokumentiert und den kantonalen Vorgaben entsprechend untersucht sei.

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Katrin Hauser, Basler Zeitung, 10.06.2025

Drei Jahre Wohnschutz: Exklusiver Einblick ins Schaffen der Basler Wohnschutz-Kommission

Seit knapp drei Jahren hat der Kanton Basel-Stadt eine Wohnschutz-Kommission, die die Mietzinserhöhungen nach Rennovationen regeln soll. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte die Redaktion der BaZ 25 anonymisierte Verfügungen einsehen, die Aufschluss über die Tätigkeit der Wohnschutz-Kommission geben. Sie zeigen, wie streng die Kommission bei Renovationen vorgeht – etwa wenn sie für Investitionen von mehreren zehntausend Franken nur minimale Mietaufschläge bewilligt. Der Einblick offenbart auch, dass mieterfreundliche Vermieter mit tiefen Anfangsmieten durch das System benachteiligt werden.

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Markus Fehlmann, K-Tipp, 11.02.2025

Gefährliche Weichmacher: K-Tipp nennt die Namen

Gifte Weichmacher befinden sich in verschiedensten Produkten wie Veloschlössern oder Sportartikeln. Das Kantonslabor Basel-Stadt und das Amt für Umwelt des Kantons Jura suchten 2023 in 200 Plastikprodukten nach Weichmachern. Diese Untersuchung ergab, dass über 20 Artikel solche giftige Stoffe enthalten. Während die Produkte aus dem Verkauf entfernt wurden, wurde nicht veröffentlicht, um welche Produkte es sich genau handelt. K-Tipp hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Namen der Produkte verlangt. ­Unter den 20 gesundheits­ge­fähr­denden Produkten sind Schwimmsäcke, Sport­arti­kel, Werkzeuge oder Kleider bekannter Marken.

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Konstantin Kreibich, Zentralplus, 04.01.2025

Sie belogen die Ermittler – er wurde Multimilliardär

Die Flusskreuzfahrtbranche, angeführt von Firmen wie Viking Cruises, verzeichnet ein wachsendes Geschäft mit Luxus und Exklusivität. Eine umfassende Recherche offenbart jedoch auch die Schattenseiten dieses Booms. Berichte weisen auf prekäre Arbeitsbedingungen und Druck auf asiatische Saisonarbeitende hin. Eine Untersuchung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, die gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz offengelegt wurde, zeigte keine Verstösse. Es besteht jedoch der Verdacht, dass Mitarbeitende dazu angehalten wurden, gegenüber den Behörden falsche Angaben zu machen, um die Einhaltung regulatorischer Standards vorzutäuschen.

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Christof Schneider, SRF Kassensturz, 05.11.2024

Vom Professor sexuell belästigt – von der Uni im Stich gelassen

Gegen zwei Professoren der Universität Basel bestehen schwerwiegende Vorwürfe der sexuellen Belästigungen von zwei Studentinnen. Zu einem Fall wurde ein Untersuchungsbericht erstellt. Diesen wollte die Universität Basel nicht herausgeben. Nach einem Urteil des Basler Appellationsgerichts hat die Universität Basel den Untersuchungsbericht nun dem SRF Kassensturz - anonymisiert - herausgegeben. Im Untersuchungsbericht heisst es, dass der Professor seine Stellung als Doktorvater ausgenutzt haben soll, um sie zu sexuellen Handlungen zu überreden. Die damalige Doktorandin brach ihr Studium ab. 2018 reichte sie Beschwerde gegen den Professor ein. Einsicht in die Akte erhielt sie damals keine. Der externe Bericht kommt zum Schluss, dass die sexuelle Belästigung nicht «zweifelsfrei» belegt werden könne, da es «keine Zeugen» gebe und «Aussage gegen Aussage» stehe. Ein Schock für Claudia Z.: «Während ich alles sehr detailliert beschrieben habe, hat er lediglich gesagt, dass er sich nicht erinnern kann. Das war ein Schlag ins Gesicht, da mir ganz klar gezeigt wurde, wessen Aussage höher gewichtet werden.» Die Uni verwarnt jedoch den Professor schriftlich mit einer Abmahnung: Er habe «mehrfach die notwendige Distanz verletzt». Sie droht ihm im Wiederholungsfall mit der Kündigung.

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Lukas Hausendorf, 20 Minuten, 14.02.2024

Grüselbeiz: Strafbefehl offenbart Protokoll des Grauens

Ein Basler Wirtepaar wurde per Strafbefehl verurteilt, nachdem das Lebensmittelinspektorat auch bei der vierten Kontrolle gravierende Mängel feststellte. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielt «20 Minuten» Einsicht in die anonymisierten Strafbefehle, die am 3. Februar und 20. März 2023 ausgestellt wurden und beide rechtskräftig sind. Wegen mehrfacher Übertretung des Lebensmittelgesetzes wurden die Geschäftsführerin sowie der Bewilligungsinhaber und Koch des Restaurants, bei dem es sich offenbar um eine Pizzeria handelte, zu Bussen verurteilt. Die Geschäftsführerin wurde mit 2000 Franken sanktioniert, der Koch mit 1000 Franken. Bei der ersten Kontrolle war die Pizzasauce «sichtbar verschimmelt». Statt diese vollständig zu entsorgen wurde nur ein Teil ausgeschüttet und der Rest wieder im Kühlschrank verstaut. Diverse Lebensmittel wie Mozzarella waren «längst überlagert», rohes Pouletfleisch wurde in der Tiefkühltruhe offen in den Tortelloni gelagert, diverse Küchenutensilien waren verschmutzt, Dichtungen des Kühlschranks und der Saladette defekt und schimmlig. An den drei Nachkontrollen waren die Mängel nicht behoben.

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Michelle Isler, David Rutschmann, bajour.ch, 08.11.2023

Theater Basel stört sich an Polizei-Plakaten

Eine homorvoll gemeinte Kampagne der Basler Kantonspolizei erregt die Gemüter. Unbekannt war bisher, wie viel die Kampagne kostet. Nun hat die Kantonspolizei «Bajour» gestützt aufs Öffentlichkeitsprinzip mitgeteilt: bis Ende Jahr hat sie 200'000 Franken dafür zurückgestellt. Darin enthalten seien sämtliche Kosten: Kreation der Sujets, Produktion, Druckkosten, Mediaplanung, Werbeplatzierung. Voraussichtlich bis 2026 soll die Kampagne mit den aktuellen Sujets laufen.

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Andreas Maurer, St. Galler Tagblatt, 12.06.2023

Oh Embolo

Er ist das Vorbild einer Fussballgeneration. Doch Breel Embolo hat ein Problem abseits des Rasens. In einem Strafprozess werden seine Vorstrafen zum Thema. Recherchen zeigen, was in seinem ersten Strafbefehl steht. «CH Media» ersuchte die Staatsanwaltschaft gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip um Einsicht. Sein Verteidiger legte sein Veto ein. Doch der fallführende Staatsanwalt hiess das Gesuch trotzdem gut. Embolo sei eine «Person der Zeitgeschichte» und es bestehe ein «legitimes Informationsinteresse»: Im Alter von 18 Jahren wurde Embolo ohne Führerschein in einer Verkehrskontrolle am Steuer erwischt und wurde zu einer Busse von 2000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 10'000 Franken verurteilt. Noch in der Probezeit wurde er mehrmals geblitzt und mit dem Handy am Steuer ertappt. Es waren keine leichten Fälle, denn Embolo kassierte nicht einfach Verkehrsbussen, sondern wieder einen Strafbefehl, diesmal von der Baselbieter Staatsanwaltschaft. Diese verlängerte die Probezeit um ein Jahr, und er musste den Führerschein abgeben.

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Sandra Porchet, Roger Müller, K-Tipp, 03.05.2022

Diese Mittel gehören nicht mehr in den Putzschrank

Nur zwei von 50 untersuchten Putz- und Waschmittel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu diesem Ergebnis kommt das Kantonslabor Basel. Während viele kleinere Mängel aufwiesen, wurden 18 Produkte als «eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt» bewertet. Darauf folgten Verkaufsstopps, aber keine Rückrufe. Der K-Tipp erhielt vom Kantonslabor – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – die Namen der beanstandeten Produkte und veröffentlichte sie. Viele Hersteller verharmlosen die Risiken der verwendeten Chemikalien. Sie verwenden ätzende Stoffe, ohne davor zu warnen. Die Hersteller setzen das Chemikaliengesetz sehr mangelhaft um, bescheinigt das Kantonslabor.

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Oliver Sterchi, Prime News, 15.09.2021

Fragwürdiger Polizei-Podcast teurer als angekündigt

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement betreibt seit kurzem einen eigenen Podcast: den «Basilea Copcast». In dem aufwändig produzierten Format – der Auftrag ging an eine ehemalige SRF-Journalistin – interviewt sich die Polizei selber zu Themen wie Velodiebstahl oder Verkehrssicherheit. «Prime News» hat gestützt auf das Basler Gesetz über die Information und den Datenschutz sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Podcasts eingefordert. Die internen Dokumente zeigen: eine Folge kostet bis zu 6'000 Franken. Der Erfolg des Podcasts orientiert sich laut einer Gesprächsnotiz an Klickzahlen. Einen Zielwert, den man anpeilt, gibt es allerdings nicht.

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Daniel Wahl, Basler Zeitung, 10.01.2020

Ombudsstelle rüffelt das Ausstellen von Verdachtsbussen

In Basel werden Autofahrer auf Verdacht hin verzeigt - es ist an ihnen, eine Unschuld zu beweisen. Auf Druck von der Basler Zeitung publizierte die Ombudsstelle gemäss Öffentlichkeitsprinzip ein Rechtsgutachten, das die Praxis kritisiert.

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Joël Hofmann, Christian Keller, Basler Zeitung, 15.10.2016

Dürr hielt weitere Kontrollberichte zurück

Recherchen der Basler Zeitung mithilfe des kantonalen Informationsgesetzes (IDG) belegen: Die Regierung verheimlichte der Öffentlichkeit Informationen zu Falschabrechnungen ihrer Behörden. Sie hielt Berichte der Finanzkontrolle zurück, welche Verfehlungen bei der Rettung Basel-Stadt dokumentierten.

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Andreas Maurer, Schweiz am Sonntag, 14.06.2015

Brutschin gerät unter Druck

Die Basler Regierung beauftragte eine Zürcher Beratungsfirma mit der Evaluation des Sozialhilfe-Projekts «Passage». Es verpflichtete Sozialhilfebezüger zu einmonatigen Arbeitseinsätzen. Als die Regierung beschloss, das Programm zu beenden, verlangte die «Schweiz am Sonntag» Einblick in die Studie – gestützt auf das kantonale Informationsgesetz. Im Bericht sind Argumente für die Beibehaltung des Projekts und Verbesserungsvorschläge enthalten.

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