Dienstag, 2. Juni 2015 |
09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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Mittwoch, 18. März 2015 |
22:12 Uhr
Von Marcel Hänggi. Als einer der letzten Kantone will Graubünden das Öffentlichkeitsprinzip einführen. Die Vorbehalte sind vor allem bei kleinen Gemeinden gross. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch begrüsst diesen Schritt und beteiligt sich an der Vernehmlassung.

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip werden Sicherheitskosten transparent: Polizeieinsatz am Wef in Davos. (Foto: RDB/Ex-Press/Tanja Demarmels)
Seit 1995 haben sich 19 Kantone und der Bund Öffentlichkeitsgesetze gegeben. Die letzten beiden kantonalen Gesetze sind 2014 in Zug und St. Gallen in Kraft getreten; Luzern hat im selben Jahr eine Vernehmlassung durchgeführt, um das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen.
Nun will auch Graubünden ein Öffentlichkeitsgesetz erlassen, nachdem sich das Kantonsparlament dagegen mehrmals gewehrt hatte. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Bis am 24. April können interessierte Parteien, Verbände und Personen zum Gesetzesentwurf Stellung beziehen.
Öffentlichkeitsgesetz.ch begrüsst die geplante, überfällige Modernisierung der Informationsgesetzgebung Graubündens und beteiligt sich – in Zusammenarbeit mit dem Verein investigativ.ch – mit einer eigenen Stellungnahme an der Vernehmlassung.
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Sonntag, 15. Juni 2014 |
15:41 Uhr
Von Stefanie Hablützel. Seit über zehn Jahren diskutiert das Bündner Parlament über das Öffentlichkeitsprinzip mit dem immer gleichen Ergebnis: Das brauchen wir nicht. Neue Fakten gibt es nicht. Trotzdem stellt sich nun still und leise auch die bürgerliche Mehrheit hinter das Anliegen.

Schlusslicht der Nation will man nicht sein: Kanton Graubünden (Foto: RDB/Stephan Engler)
Der Entscheid dürfte als kürzeste Revolution der Bündner Politik in die Geschichtsbücher eingehen: «Diskussion wird nicht gewünscht, somit können wir abstimmen». Mit 69:7 Stimmen sagte der Bündner Grosse Rat Ja der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. «Endlich!» jubilierte SP-Grossrat Sascha Müller auf Twitter. Im Ratssaal hatten die Genossen geschwiegen. Zu gross die Gefahr, Widerspruch zu provozieren. Die Preisfrage lautet jetzt: Was war diesmal anders als bei den Abstimmungen 2002, 2007 und 2011? Besonders vor drei Jahren war der Widerstand heftig. Da war die Rede von Bürokratiemonster, der Angst vor Geheimniskrämerei. Diesmal: Stille. Keiner der bürgerlichen Politiker wollte darüber reden, wieso er seine Meinung geändert hat.
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Dienstag, 25. Oktober 2011 |
20:17 Uhr
Von Stefanie Hablützel. Das Bündner Parlament versenkt zum dritten Mal das Öffentlichkeitsprinzip. Die bürgerliche Mehrheit befürchtet Bürokratie und Geheimniskrämerei.

Kein Zugang zu Dokumenten der Verwaltung: Grosser Rat Graubünden. (Foto: Keystone)
«Die Leute verlangen nach Transparenz in Wirtschaft und Politik!» Mit Überzeugung kämpfte Sascha Müller (SP) Ende Oktober im Bündner Kantonsparlament für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips.
Sein grösster Trumpf: Andere Kantone hätten in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht. Nun könne es auch Graubünden wagen! Unterstützung erhielt der Davoser Grossrat von Andy Kolleger (BDP), der für eine öffentliche Verwaltung einstand, «die auch diesen Namen verdient».
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