Kategorie:Aus den Kantonen

Was einer Asylfirma bezahlt wird, soll geheim bleiben

Von Martin Stoll. Im Kanton St. Gallen verlangt eine Regionalzeitung Einsicht in Verträge der Firma ORS Service AG, die für die öffentliche Hand Asylsuchende und Flüchtlinge betreut. Zwei Gemeinden wehren sich gegen die Transparenz – mit einer oberflächlichen Begründung.

Wie gross der Profit aus dem Betreungsvertrag ist, soll nicht publik werden: Kaputter Briefkasten am Gommiswalder Asylhaus. (Foto: mal,  Obersee Nachrichten) Wie gross der Profit aus dem Betreungsvertrag ist, soll nicht publik werden: Defekter Briefkasten am Gommiswalder Asylhaus. (Foto: mal, Obersee Nachrichten)

Mario Aldrovandi von den «Obersee Nachrichten» will wissen, was in den Betreuungsverträgen steht, welche die Gemeinden Kaltbrunn SG  und Gommiswald SG mit der Sozialfirma  ABS Betreuungsservice AG, einer Tochterfirma der schweizweit tätigen ORS Service AG, abgeschlossen haben. Am 24. Juni stellte der erfahrene Medienmann ein Gesuch um Einsicht in die Verträge. Beide Gemeinden erteilten ihm eine Abfuhr.

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«In direktdemokratischem System zwar wünschenswert»

Regierung TG Realitätsfremde Szenarien: Die Thurgauer Regierung mit ihrem Präsidenten Jakob Stark (in der Mitte).

Von Martin Stoll. Die Regierung des Kantons Thurgau sperrt sich mit aller Macht gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips – und bedient sich zweifelhafter Argumente.

In einer Motion forderte der grünliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch im September 2014 seinen Regierungsrat auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. Jetzt retourniert die Kantonsspitze eine Antwort: für ein solches Gesetz gebe es kein «hinreichendes Bedürfnis».

 

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Öffentlichkeitsprinzip nur halbherzig

Lohn_GR In kleinen Gemeinden – im Bild Lohn GR, 40 Einwohner – lässt man sich nicht gern auf die Finger schauen. (Foto: Adrian Michael, Wikimedia)

Von Marcel Hänggi. Luzern und Graubünden machen vorwärts: In beiden Kantonen haben Vernehmlassungen die Regierungen darin bekräftigt, das Öffentlichkeitsprinzip einführen zu wollen. Allerdings nur ein bisschen.

Das Gute vorweg: Die Zahl der Kantone, die kein Öffentlichkeitsprinzip kennen, schrumpft weiter. Mit Luzern und Graubünden wollen jetzt die letzten grösseren Kantone, die noch nach dem Geheimhaltungsprinzip verwaltet werden, zur Transparenz wechseln. Doch in die gute Nachricht mischt sich ein Wermutstropfen: Falls die Parlamente nicht noch in zentralen Punkten nachbessern, werden das Bündner und das Luzerner Öffentlichkeitsprinzip zu den schwächsten der Schweiz gehören.

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Seco kann sich nicht hinter den Kantonen verstecken

 

Wie kam es zur Sonntagsarbeits-Bewilligung für das Shoppingdorf in Landquart? Der Bund verweigerte aus Rücksicht auf die Bündner Amtskollegen die Herausgabe der Akten. (Foto: Designer Outlet Landquart)

Von Stefanie Hablützel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) soll seine Korrespondenz mit dem Bündner Arbeitsamt offenlegen, auch wenn in Graubünden noch das Geheimhaltungsprinzip gilt. Das verlangt der Öffentlichkeitsbeauftragte im Fall des Sonntagsverkaufs des Designer Outlets in Landquart.

Sieben Tage die Woche geöffnet, mit diesem Versprechen wirbt das Shoppingdorf in Landquart seit seiner Eröffnung 2009. Den Sonntagsverkauf ermöglichte damals die Bündner Regierung – trotz schweizweit geltendem Sonntagsarbeitverbot. Für sie war das Outlet – eingeklemmt zwischen Bahnlinie und Autobahn – touristisches Gebiet und deshalb nicht bewilligungspflichtig. Erst 2014, auf Intervention der Gewerkschaft Unia, pfiff das Bundesgericht den Kanton zurück und erklärte den Sonntagsverkauf im Designer Outlet mit deutlichen Worten für rechtswidrig. Dieser Entscheid ist seit Frühling 2015 Makulatur, weil der Bundesrat mit einer «Lex Outlet» den Sonntagsverkauf in Landquart sowie im «Foxtown» in Mendrisio legalisiert hat.

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Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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