Was einer Asylfirma bezahlt wird, soll geheim bleiben
Von Martin Stoll. Im Kanton St. Gallen verlangt eine Regionalzeitung Einsicht in Verträge der Firma ORS Service AG, die für die öffentliche Hand Asylsuchende und Flüchtlinge betreut. Zwei Gemeinden wehren sich gegen die Transparenz – mit einer oberflächlichen Begründung.
Wie gross der Profit aus dem Betreungsvertrag ist, soll nicht publik werden: Defekter Briefkasten am Gommiswalder Asylhaus. (Foto: mal, Obersee Nachrichten)Mario Aldrovandi von den «Obersee Nachrichten» will wissen, was in den Betreuungsverträgen steht, welche die Gemeinden Kaltbrunn SG und Gommiswald SG mit der Sozialfirma ABS Betreuungsservice AG, einer Tochterfirma der schweizweit tätigen ORS Service AG, abgeschlossen haben. Am 24. Juni stellte der erfahrene Medienmann ein Gesuch um Einsicht in die Verträge. Beide Gemeinden erteilten ihm eine Abfuhr.
Der ablehnende Entscheid der Gemeindebehörden erfolgte unbeeindruckt von ähnlichen Zugangsgesuchen, mit welchen sich die Schlichtungsstelle des Bundes auseinandergesetzt hat. Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfahl stets, Transparenz herzustellen.
So hatten Journalisten der «Wochenzeitung» 2011 Einsicht in Verträge zwischen dem damaligen Bundesamt für Migration (BFM) und der Firma ORS Service AG verlangt. Bei ihren Recherchen waren sie darauf gestossen, dass der Bund bei den Geschäften mit ORS gegen das Beschaffungsrecht verstossen hatte. Statt den Auftrag für den Betrieb ihrer Asylzentren alle fünf Jahre neu auszuschreiben, bevorzugte der Bund stillschweigend die ORS.
Schon im «Fall Wochenzeitung» verlangte die ORS vom BFM Zurückhaltung. Die zentralen Informationen in den Verträgen, Abgeltungszahlen, Stellenprozente der Mitarbeitenden und der sich daraus ergebenden Betreuungsschlüssel, müssten vor einer Herausgabe eingeschwärzt werden, verlangte die Firma. Bei diesen Angaben handle es sich um Geschäftsgeheimnisse.
Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes wies das Anliegen der Firma ab und machte auf die geltende Bundesgerichtspraxis aufmerksam: Als Geschäftsgeheimnis gelten nur «relativ unbekannte» Informationen. Zudem verlange das Beschaffungsrecht, dass Ausschreibungen und Zuschläge zu veröffentlichen seien.
Angst vor öffentlicher Kritik ist kein Ausnahmegrund
Auch in den Jahren 2014 und 2015 setzte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte mit Verträgen des Bundes mit Asyl-Betreuungsfirmen auseinander. Auch in diesen Fällen kam er zum Schluss, dass die Öffentlichkeit wissen darf, was darin geregelt ist. Laut dem EDÖB würde es gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen, wenn solche Verträge unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis unter Verschluss blieben.
Vor allem aus Angst vor schlechter Presse, wehrte sich auch die Firma Oseara AG gegen die Vertrags-Transparenz. Das Unternehmen hat vom Bund ein Mandat für die medizinische Betreuung von Asyl-Ausschaffungsflügen. Bei diesen werden auch Zwangsmittel, zum Beispiel Ganzkörperfesselunge, angewendet. Das Argument der Firma, es sei nicht bekannt, mit welcher Motivation der Gesuchstellers Zugang zu den Verträgen verlange, es müsse mit medialen «Hetztiraden» gerechnet werden, liess der EDÖB in seiner Empfehlung diesen Januar nicht gelten: Angst vor einer negativen Berichterstattung sei laut dem Gesetz kein Ausnahmegrund.
Laut «Obersee Nachrichten» verlangt die Firma ORS von den Gemeinden eine Geheimhaltungsklausel in den Verträgen. Das hat dieSt. Galler Gemeindebehörden offenbar beeindruckt. Sie rütteln – im Gegensatz zur Bundesverwaltung – nicht daran.
Die Gemeinden argumentieren stattdessen mit angeblich schützenswerten Geschäftsgeheimnisen der Asylfirma. Unverständlich: Die Gemeinden Kaltbrunn und Gommiswald führen einen Artikel aus dem Öffentlichkeitsgesetz ins Feld, der besagt, dass öffentliche Anstalten, die am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen, vom Gesetz ausgenommen sind. Dieses Argument mutet kurios an, denn mit der Ausnahme sollen staatsnahe Betriebe, wie etwa die Kantonalbank, vor nachteiligen Effekten einer transparenten Verwaltungsführung geschützt werden.
Die «Obersee Nachrichten» überlegen sich jetzt, den Fall weiter zu ziehen.


















