Sonntag, 16. Oktober 2016 |
08:57 Uhr

Haben eingelenkt: Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet legen nach öffentlichem Druck ihre Löhne offen. (Foto: Reto Schneider)
Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre Löhne offengelegt. Der Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung blieb aus, die blutrünstigen Schlagzeilen ebenfalls. Es zeigt, dass Bürger und Medien durchaus in der Lage sind zu differenzieren, einzuordnen und einem Thema vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken.
Wie viel verdienen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte im Kanton St. Gallen? Bisher war dies in den meisten Gemeinden ein gut gehütetes Geheimnis. Das dürfte sich nun ändern. Die Gemeinde Gommiswald muss der «Zürichsee-Zeitung» Lohndaten des Gemeindepräsidenten und der Gemeinderäte offenlegen. Dies geht aus einem Entscheid des St. Galler Innendepartements hervor. Die ZSZ hatte im vergangenen Jahr einen Entscheid der Gemeinde angefochten, weil der Gommiswalder Gemeinderat trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz, eine Auskunft über die Löhne verweigerte.
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Dienstag, 27. Oktober 2015 |
18:18 Uhr

(Illustration: Marian Kamensky)
Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet wollen nicht offenlegen, wie viel sie verdienen – trotz Öffentlichkeitsgesetz. Nun muss das St. Galler Innendepartement über das Gesuch um Akteneinsicht entscheiden.
Den Schleier der Lohntransparenz lüftete Rapperswil-Jona nur zaghaft: Als im vergangenen Jahr die Pensen der nebenamtlichen Stadträte angehoben wurden, gab der Stadtrat einzelne Zahlen bekannt. Für ihr 40-Prozent-Amt erhalten diese Stadträte 60 000 Franken. Bereits ein Jahr zuvor wurde das Pensum des Bauchefs von 80 auf 100 Prozent erhöht. Diese zusätzlichen 20 Prozent kosten laut damaligen Angaben rund 40 000 Franken. Was die vollamtlichen Stadträte und Stadtpräsident Erich Zoller verdient, blieb geheim. Nur so viel: Alle Stadträte zusammen verdienen aktuell nach Auskunft der Stadt 950 000 Franken. Daraus lassen sich zwar einige Tendenzen ableiten, mit einem Gesuch um Akteneinsicht wollte die «Zürichsee-Zeitung» den Lohnschleier in alle zehn Gemeinden des Linthgebiets ganz lüften. Doch mit dem Öffentlichkeitsgesetz tun sich die Gemeinden schwer.
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Freitag, 11. September 2015 |
16:45 Uhr
Von Martin Stoll. Im Kanton St. Gallen verlangt eine Regionalzeitung Einsicht in Verträge der Firma ORS Service AG, die für die öffentliche Hand Asylsuchende und Flüchtlinge betreut. Zwei Gemeinden wehren sich gegen die Transparenz – mit einer oberflächlichen Begründung.

Wie gross der Profit aus dem Betreungsvertrag ist, soll nicht publik werden: Defekter Briefkasten am Gommiswalder Asylhaus. (Foto: mal, Obersee Nachrichten)
Mario Aldrovandi von den «Obersee Nachrichten» will wissen, was in den Betreuungsverträgen steht, welche die Gemeinden Kaltbrunn SG und Gommiswald SG mit der Sozialfirma ABS Betreuungsservice AG, einer Tochterfirma der schweizweit tätigen ORS Service AG, abgeschlossen haben. Am 24. Juni stellte der erfahrene Medienmann ein Gesuch um Einsicht in die Verträge. Beide Gemeinden erteilten ihm eine Abfuhr.
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Dienstag, 2. Juni 2015 |
09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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Dienstag, 16. September 2014 |
11:08 Uhr
Von Jörg Krummenacher. Als einer der letzten Kantone hat sich auch St. Gallen ein Informationsgesetz zugelegt. Der Kantonsrat hat es in zweiter Lesung diskussionslos verabschiedet. Änderungsbedarf bestand nicht mehr, obwohl das Gesetz teilweise schwammig und nur beschränkt publikumsfreundlich daherkommt.

Angst vor Informationsüberflutung: Trotz Skepsis entschied sich das St. Galler Parlament für ein Öffentlichkeitsgesetz. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
St. Gallen verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf einen Öffentlichkeitsbeauftragten oder ein Schlichtungsverfahren. Wird ein Gesuch auf Einsichtnahme abgelehnt, muss die gesuchstellende Person aktiv werden und ausdrücklich eine Verfügung verlangen, um den Rechtsmittelweg beschreiten zu können. Dieser wiederum ist kostenpflichtig.
Der Zugang zu Dokumenten kann beispielsweise verweigert werden, wenn öffentliche Interessen verletzt werden «könnten». Das lässt viel Spielraum, Gesuche abzulehnen. Grund für eine Ablehnung kann auch sein, wenn der Zugang «unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde». Auch hier bleibt grosser Interpretationsspielraum. Mehr…