Sonntag, 4. Januar 2015 |
06:15 Uhr
Von Martin Stoll. Das Verteidigungsdepartement von Bundesrat Ueli Maurer schickt vorsorglich Zehntausende Aktendossiers in die Versenkung. Der Historiker Sacha Zala kritisiert, dass die Freigabe von historischen Akten zu einem Politikum geworden ist.

Abwehrmentalität: Historiker-Präsident Zala ortet wegen der gegenwärtigen Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes verschlechterte Bedingungen für die freie Forschung. (Foto: André Urech)
Normalerweise bleiben Akten im Bundesarchiv dreissig Jahre unter Verschluss. Für 380.000 Dossiers hat der Bundesrat eine verlängerte Schutzfrist von bis zu 80 Jahren und mehr verordnet, wie er im Parlament kürzlich bestätigte. Vor allem das Verteidigungsdepartement hat letztes Jahr hemmungslos von einer Ausnahmebestimmung Gebrauch gemacht und 160 000 Aktendossiers präventiv für acht Jahrzehnte wegsperren lassen. Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte und Direktor der Forschungsstelle der Diplomatischen Dokumente der Schweiz verurteilt die Zensurmassnahme im Gespräch mit Öffentlichkeitsgesetz.ch.
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Freitag, 12. Dezember 2014 |
18:05 Uhr
Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Auszüge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. Im kommenden Jahr entscheidet dieses, ob der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz dispensiert wird.

VBS-Vorsteher Maurer: Verwaltungsgericht akzeptiert das trotzige Nein seiner Juristen nicht. (Foto: RDB/Ex-Press)
Daniel Glaus, Journalist beim RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche, verlangte nicht alles: Nur Titelseite, Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassung der vertraulich oder geheim klassifizierten Berichte wollte er einsehen. In den Reports der im Generalsekretariat von VBS-Vorsteher Ueli Maurer angesiedelten Nachrichtendienst-Aufsicht ging es um Brisantes: um interne Abläufen im «Schweizer Pentagon», um Vereinbarungen des NDB mit dem Zentrum für elektronische Operationen oder die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
Reflexartig lehnten Maurers Juristen ab und tischten eine ganze Serie mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen auf: Die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz sei gefährdet, behördliche Massnahmen könnten nicht zielkonform durchgeführt werden oder die internationalen Beziehungen seien beeinträchtigt.
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Montag, 1. Juli 2013 |
11:55 Uhr
Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.
Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.
Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.
Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte.
Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.
Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde. Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.
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Donnerstag, 25. Oktober 2012 |
16:32 Uhr
Von Martin Stoll. Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür.

Bei der Beschaffung lässt sich die Polizei nicht in die Karten schauen: Mitglied der Interventionseinheit Luchs. (Foto: Keystone)
Vor zwei Jahren hat die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Zugang zum jährlichen Bericht des Bundesamt für Polizei (Fedpol) über ihre Beschaffungen verlangt. Darin legt die Polizeibehörde des Bundes Rechenschaft über die Einkäufe ab, die sie tätigt.
Beschaffungsprojekte der Polizei haben in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen öffentlichen Diskussionen geführt, etwa bei der Einführung des Tasers oder beim Bundestrojaner. Die Sicherheitsbehörden agieren hier in einem Spannungsfeld von Politik, Datenschutz und einer rasanten technischen Entwicklung.
So blockten Fedpol und die Bundeskriminalpolizei unsere Anfrage um Einsicht in ihre Einkaufsliste dann auch kategorisch ab: «Der Bericht enthält Angaben, aus welchen Rückschlüsse zum polizeitaktischen Vorgehen der Bundeskriminalpolizei und ihren hierfür zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln gezogen werden können. Dies wiederum könnte die gerichtspolizeilichen Ermittlungen beeinträchtigen oder zu einer konkreten Gefährdung der eingesetzten Mitarbeitenden von Fedpol führen», antwortete die Behörde auf unser Ersuchen.
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Sonntag, 22. Juli 2012 |
08:37 Uhr
Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)
Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.
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