Donnerstag, 23. Februar 2017 |
17:18 Uhr
Von Martin Stoll. Um dem Öffentlichkeitsprinz in ihrem Kanton Nachdruck zu verleihen, haben sich St. Galler Medienhäuser zusammengeschlossen.
Hartnäckig hatte sich die 5000-Einwohner-Gemeinde Gommiswald SG noch vor zwei Jahren gegen die Herausgabe der Lohndaten ihrer Exekutive gewehrt. Doch die «Zürichsee-Zeitung» liess nicht locker, legte Beschwerde ein und bekam vom St. Galler Departement des Innern recht.

Die meisten Gemeindevorsteher legen ihre Löhne offen, nur einzelne verweigern Informationen dazu.
In einer schweizweit einzigartigen Aktion haben Medienschaffende jetzt über die Verlagsgrenzen hinweg zusammengearbeitet und in ihrem Kanton Lohntransparenz hergestellt.
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Dienstag, 2. Juni 2015 |
09:04 Uhr

In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.
Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.
18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen.
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