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«Reflekt» gewinnt den Prix Transparence 2024

Lobbying der Schifffahrtsindustrie offengelegt: Journalistin Ritscher.

Von Martin Stoll. Dank Lobbying ein millionenschweres Steuergeschenk für die Schifffahrtsindustrie? Das Recherche-Team «Reflekt» dokumentierte mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes, wie ein Schifffahrtskonzern die Verwaltung beeinflusste.

2024 wurden in der Schweiz so viele Transparenzrecherchen realisiert wie nie zuvor: Medienschaffende hinterfragten die behördliche Aufarbeitung des Bergsturzes von Bondo, die Ukraine-Hilfe oder Missstände im Psychiatriezentrum Münsingen. Eine Fachjury kürte Anina Ritschers «Reflekt»-Recherche zur besten des Jahres – sie enthüllte den Einfluss der Mediterranean Shipping Company auf eine Gesetzesvorlage.

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Bund will weniger Transparenz bei Luftfahrtkontrollen

Berichte unter Verschluss? BAZL-Inspektor prüft Flugzeug in Kloten. (Foto: Martin Rüetschi/Keystone)

Von Martin Stoll. Die Luftfahrtbehörden des Bundes wollen sich teilweise vom Öffentlichkeitsprinzip verabschieden. Die geplante Einschränkung des Informationszugangs im neuen Luftfahrtgesetz gefährdet die unabhängige Kontrolle. Öffentlichkeitsgesetz.ch kritisiert den Transparenzabbau.

Immer wieder versuchen Behörden, den Zugang zu amtlichen Informationen einzuschränken. Jüngstes Beispiel ist die geplante Revision des Luftfahrtgesetzes, gegen die sich der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch in der Vernehmlassung klar positioniert hat.

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Transparenzverhinderung: Schmähpreis für Keller-Sutter

Viele offene Fragen: Finanzministerin Karin Keller-Sutter an der CS-Pressekonferenz am 19. März 2023. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone),

Von Marc Meschenmoser. Weil die Regierung Hintergründe um die CS-Übernahme zur Geheimsache erklärte, hat das Recherche-Netzwerk investigativ.ch der Finanzministerin den Goldenen Bremsklotz verliehen. Die Würdigung von Co-Präsident Marc Meschenmoser. 

Wir alle haben für 209 Milliarden Schweizer Franken gehaftet. Doch wir alle sollen die genauen Konditionen dieses Kredits mit unseren Geldern nie erfahren. Mit dem 209 Milliarden-Kredit hat der Bund die Grossbank Credit Suisse vor dem Bankrott gerettet. Durch Ausfallgarantien, Liquiditätshilfen etwa.

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Die ÖV-Aufsicht des Bundes verliert vor Bundesgericht

Hartnäckig gegen Transparenz: Die Argumente des Bundesamts für Verkehr (BAV) hatten vor dem Bundesgericht in Lausanne keine Chance. (Foto: RDB/Ex-Press/Markus Forte)

Von Martin Stoll. Der Bund muss die Öffentlichkeit über Zwischenfälle im öffentlichen Verkehr informieren, das hat das Bundesgericht entschieden.

Hartnäckig haben das Bundesamt für Verkehr, SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr versucht, Informationen über Zwischenfälle im Bahn-, Tram- und Busverkehr geheim zu halten. Heute hat das Bundesgericht die ÖV-Kontrolleure des Bundes in einem einstimmig gefällten Entscheid zu mehr Transparenz verpflichtet. 

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Im Finanzdepartement ist die Transparenzangst gross

Die Bundesverwaltung lehnt fast jedes dritte Gesuch um Einsicht in ein amtliches Dokument ab. Die grösste Ablehnungsquote haben das Finanz- und das Innendepartement.

Öffentlichkeitsgesetz.ch wertete die beim Bund eingereichten Akteneinsichtsgesuche zwischen 2006 und 2012 aus.

Insgesamt wollten Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Journalisten, bis Ende 2012 insgesamt 2016 mal Auskunft. Im Vergleich mit dem Ausland ist das wenig. In Grossbritannien werden pro Jahr mehr als 40 000 Gesuche eingereicht. In der Schweiz waren es im Jahr 2012 insgesamt 506 Gesuche. Aufgerechnet werden in der Schweiz pro 1000 Einwohner rund zwanzig Mal weniger Gesuche eingereicht wie in Grossbritannien.

Gross sind die Unterschiede zwischen den Departementen und Ämtern. Das VBS lehnte bis Ende 2012 total 32 Prozent aller Gesuche vollständig ab. Bei der Bundeskanzlei waren es 14 Prozent. Das Schlusslicht in Sachen Transparenz bildete seit Jahren das Finanzdepartement, das bis 2012 47 Prozent der Gesuche vollständig ablehnte. 

Im VBS wurde der Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip im Jahr 2012 viel restriktiver: Hatte man hier 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte.

Die Statistik zeigt auch, dass sich immer mehr Medienschaffende für ihr Recht auf Akteneinsicht wehren. 2012 gelangten 33 Schweizer Medienschaffende mit einem Schlichtungsantrag ans den EDÖB, weil ihnen die Akteneinsicht verwehrt oder nur teilweise gewährt wurde.  Im Jahr 2008 waren es erst 6 Schlichtungsverfahren von Medienschaffenden.