Kategorie:Bundesverwaltung

Koordinierte Rückzieher sind nicht gültig

Das Bundesamt für Justiz sagte Ja zu Akteneinsicht, er Nein: Michael Ambühl, der bis Ende Oktober das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen leitete. (Foto: RDB/Sobli/Ueli Hiltpold)

Von Hansjürg Zumstein. Die Bundesverwaltung ist dazu übergegangen, Akteneinsichtsgesuche von Medienschaffenden zu «koordinieren». Jetzt hält der Öffentlichkeitsbeauftragte in einer Leitempfehlung fest: die Behördenkoordination darf sich nicht «zulasten der gesuchstellenden Person» auswirken

Im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit habe ich beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Einsichtsgesuch für Dokumente einer genau definierten Zeitperiode und für ein recht genau umschriebenes Thema gestellt. Vierzehn Tage nach meiner Gesuchseingabe stimmte das BJ meinem Antrag auf Akteneinsicht zu und erklärte, die Dokumente seien in Bern einsehbar. Doch kurz vor dem Termin kam dann der Rückzieher: Die Ämterkonsultation habe gezeigt, dass nicht das BJ zuständig sei, sondern das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Das SIF sei sowieso für alle Fragen rund um den US-Steuerstreit zuständig, unabhängig davon, wer das Dokument verfasst habe. Und wenig überraschend: Das SIF lehnte das Einsichtsgesuch ab.

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Verwaltung will Medien mit Gebühren-Rabatt abfertigen

Umstrittene Gebühren-Regel in Kraft gesetzt: Bundeskanzlerin Corina Casanova. (Foto: RDB/Ex-Press/Tanja Demarmels)

Von Martin Stoll. Die Generalsekretären-
konferenz des Bundes hat die Gebühren für die Akteneinsicht auf Druck des Bundesgerichts neu geregelt. Die neuen Richtlinien sehen einen möglichen Rabatt für Medienschaffende von 20 Prozent vor. Kaum in Kraft, ist das Papier schon überholt.

Das Signal aus Lausanne war eigentlich klar: Ende April forderte das höchste Gericht des Landes bescheidene Gebühren für Akteneinsichtsgesuche von Medien-
schaffenden. Geldforderungen der Verwaltung – so das Gericht – dürften sich nicht als Zugangsbeschränkung auswirken. Die Verwaltung wurde von den Richtern aufgefordert, die Gebührenregeln zu überdenken.

Jetzt hat die Generalsekretärenkonferenz (GSK) ihre Empfehlungen ins Netz gestellt. Sie sind ernüchternd: Der Vorschlag der Verwaltung wird den Gebührenstreit zwischen Redaktionen und Verwaltung nicht beenden.

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Der Bundesrat muss seine Transparenz-Politik erklären

Von Martin Stoll. Hat die Bundesverwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen? Die Regierung muss sich im Nationalrat kritischen Fragen stellen.

«Hat die Verwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen?», fragt Nationalrätin Nadine Masshardt. (Foto: RDB/Philippe Rossier)

Nachdem der Bundesrat den «Single Point of Orientation» – das Projekt für einen öffentlich zugänglichen Dokumenten-Katalog der Verwaltung – im Oktober für fünf Jahre auf Eis legte und so ein Bundesratsjahresziel für 2013 kurzerhand abgeschrieb, verlangt SP-Nationalrätin Nadine Masshardt jetzt von der Regierung Auskunft über seine Transparenz-Politik. «Wie beurteilt der Bundesrat das Grundrecht auf freien Informationszugang im Lichte der BGÖ-Rechtsprechung?», will sie in einer diese Woche eingereichten Interpellation vom Bundesrat wissen. Und: «Hat die Verwaltung den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip vollzogen?»

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Es braucht einen langen Atem

Satte Preise für Asylbewerber: Von ORS betreute Unterkunft auf dem Jaunpass. (Foto: RDB/Adair)

Von Jan Jirát. Zwei Jahre hat es gedauert, bis die WOZ die Verträge zwischen dem Bundesamt für Migration (BFM) und der Asylbetreuungsfirma ORS Service AG erhalten hat. Zum Durchbruch verholfen hat die Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

 

Im Kern ging es um Verträge zwischen dem Bund und einer privaten Firma in einem sensiblen Bereich (Asylbetreuung). Während das zuständige Bundesamt von Anfang an für eine Offenlegung der Dokumente war, hat die private Firma den Prozess blockiert. Gemäss Empfehlung des EDÖB wiegt das öffentliche Interesse mehr als das angebliche «Geschäftsgeheimnis» einer Privatfirma, deren Auftraggeber und -zahler der Bund ist.

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Mit dem Zweihänder gegen eine Unbequeme

Keine Lust auf hartnäckige Fragen: Pressesprecher Jordi.

Von Martin Stoll. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) stellt eine unbequeme Journalistin mit fragwürdigen Methoden kalt – und missbraucht dazu ausgerechnet das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ).

Die freie Ostschweizer Journalistin Eveline Dudda betreibt – so ihr Geschäftsslogan – «Journalismus im grünen Bereich». Das Bundesamt für Landwirtschaft sieht das ganz anders. Regelmässig debattieren Dudda und BLW-Sprecher Jürg Jordi heftig über die restriktive Informationspolitik des Schweizer Landwirtschaftsamtes. Dudda ist für die Agrarbeamten ein rotes Tuch. Was sie mache, beschied ihr BLW-Sprecher Jürg Jordi nun letzte Woche, habe «wenig mit Journalismus und viel mit Schikane zu tun». Künftig, so Jordi, verzichte er darauf, ihre Anfragen zu beantworten. «Du kannst sie alle direkt an den Rechtsdienst des BLW richten», schrieb er der unbequemen Journalistin am 6. November per Mail. Dieser würde die journalistischen Anfragen dann «als Gesuch nach BGÖ behandeln. Das gilt auch für alle andern Anfragen, die du an Mitarbeitende des BLW richtest». Mehr…