Kategorie:Bundesverwaltung

«Panische Angst vor Transparenz»

Von Martin Stoll. Der «Single Point of Orientation» hätte für die Verwaltung ein Quantensprung in Sachen Transparenz sein können. Jetzt hat der Bundesrat das Vorhaben sistiert. Der interne Widerstand war zu gross.

Medienverantwortliche des Bundes befürchteten, dass Journalisten bald die «Öffnung aller Dossiers» fordern: Bundesratssprecher André Simonazzi (Foto: RDB/Ex-Press)

Die Regierung hatte der Bundesverwaltung 2008 das Transparenzprojekt verordnet. Nachdem das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft gesetzt worden war, sollte das Volk wissen dürfen, welche Dokumente in den Aktenschränken der Verwaltung lagern. Konkret – so der Auftrag – sollten die Bundesbehörden eine Lösung für einen «zentralen Nachweis von amtlichen Dokumenten» vorschlagen, «welcher in einer zweiten Phase realisiert werden kann.»

Das Bundesarchiv, das auf die Verwaltung grosser Dokumentsensammlungen und Online-Kataloge spezialisiert ist, konzipierte eine zentrale Datenbank, auf der Bundesdokumente gesucht und per Mausklick angefordert werden können. Mit der Online-Datenbank «Single Point of Orientation» (kurz: SPO) wäre die Schweiz  zu einem Transparenz-Musterknaben geworden. Doch diese Woche entschied der Bundesrat auf Antrag der GSK, das Projekt für fünf Jahre zu sistieren.

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Kalkulierte Transparenz im Landwirtschaftsamt

Von Martin Stoll. Lange wehrte sich das Bundesamt für Landwirtschaft gegen die Publikation einer Liste mit Empfängern von Subventionen. Jetzt haben die Agrarbeamten das Dokument ins Netz gestellt – aus taktischen Gründen.

Verzichtet auf die Publikation weiterer Subventions-Listen: BLW-Direktor Bernard Lehmann. (Foto: RDB, Christian Lanz)

Hartnäckig versuchte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gegenüber der Zeitschrift «Der Beobachter» den Zugang zur Liste der Milchverarbeiter zu verheimlichen, die so genannte Verkäsungszulagen erhalten. Es führte eine Reihe von Argumenten ins Feld: Es gebe kein öffentliches Interesse am Zugang zur Liste, der Schutz der Personendaten sei wichtiger. Das Gesetz sehen eine Bekanntgabe nicht vor. Krönung war eine absurde Gebührenforderung über 275.000 Franken. Diese würden fällig, weil es 2500 Milchverarbeiter kontaktieren müsse.

«Der Beobachter» verlangte ein Schlichtungsverfahren beim Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser rügte das Verhalten des BLW dann auch mit scharfen Worten: die Gebührenrechnung sei «unverhältnismässig und geradezu stossend».

Nach der Schelte stellte das Agraramt die Liste kürzlich still und leise ins Netz. Jetzt sind die grossen Bezüger von Verkäsungszulagen publik: Emmi kassierte im letzten Jahr 46 Millionen Franken, die Züger Frischkäse AG etwas über 15 Millionen, Cremo SA, die Nachfolgerin der im 1. Weltkrieg gegründeten Butterzentrale, 7.6 Millionen und die Ostschweizer Imlig Käserei 7,1 Millionen Franken Bundesgeld.

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Genf wird zum Zentrum der Open-Data-Bewegung

In einem internationalen Umfeld startet der Schweizer Open-Data-Pilot. (Illustration: Pegasusdata.ch)

Vom 16. bis 18. September treffen sich in Genf 600 Entscheidungsträger, Experten und Medienschaffende der weltweiten Open-Data-Bewegung. Die Tagung bringt auch für die Schweiz einen Transparenzschub.

Open Data hat sich zu einer starken Triebkraft für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Innovation im öffentlichen Sektor und darüber hinaus entwickelt. Es ist klar, dass «offen» ähnlich wie «grün» zu einem der wichtigsten Kennzeichen für nachhaltige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen wird.

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Rüffel für Geheimniskrämer: 275 000 Franken sind zuviel

Von Otto Hostettler. Das Bundesamt für Landwirtschaft muss dem Beobachter eine Liste der Milchverarbeiter herausrücken, die monatlich mehr als 100’000 Franken Subventionen erhalten. Dies entschied der eisgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage Hanspeter Thür.

Käser schöpfen auch Subventionen ab – die Liste der Empfänger soll kein Geheimnis mehr sein. (Foto: RDB/Stephan Engler)

Die Geheimnistuerei hat ein Ende: Anderthalb Jahre lang verhinderte das Bundesamt für Landwirtschaft, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer bei der Käseherstellung von staatlichen Geldern profitiert. Jetzt kommt der Beauftragte für Datenschutz und Öffentlichkeit Hanspeter Thür zum Schluss: Die oberste Landwirtschaftsbehörde verstösst mit ihrem Vorgehen gleich in mehreren Punkten gegen das Öffentlichkeitsgesetz. Es muss nun dem Beobachter die Liste aller Milchverarbeitungsbetriebe aushändigen, die monatlich mehr als 100’000 Franken dieser Verkäsungszulage beziehen. Und dies erst noch ohne horrende Kosten zu verrechnen. Ursprünglich verlangte das Bundesamt für eine komplette die Liste aller Subventionsempfänger vom Beobachter eine absurde Gebühr von 275’000 Franken. Kommt das Bundesamt der Aufforderung des Datenschützers nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.

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Transparenz gegen Geld macht wenig Sinn

 

 

Wenig Ertrag und viel Diskussionen: Durchschnittlich 22 Franken Gebühren kassierten die Bundesämter zwischen 2009 und 2011 für die Bearbeitung eines Gesuchs. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Das Bundesgericht hat die Verwaltung aufgefordert, die Gebührenregelung für Einsichtsgesuche von Medienschaffenden zu überdenken. In den Departementen wird das Urteil gegenwärtig analysiert. Dabei ist bereits heute klar: Gebühren bringen kaum Geld und behindern die Umsetzung des Gesetzes massiv. Das stellt auch der Zürcher Rechtsanwalt Daniel Dedeyan in einer Fachpublikation fest.

Die Zahlen zeigen, wie marginal die Einnahmen sind. Von 2009 bis 2011 hatte die Bundesverwaltung 937 Einsichtsgesuche von Medienschaffenden oder Privatpersonen zu beantworten. Dabei nahmen  die Bundesämter insgesamt 20’450.- Franken an Gebühren ein, im Durchschnitt gerade 22 Franken pro eingereichtes Gesuch.

 

Es geht also nicht ums Geld, wenn die Verwaltung von Medienschaffenden verlangt, dass sie für den Aufwand, den sie hat, entschädigt wird. Es geht ums Prinzip.    Mehr…