Kategorie:Bundesverwaltung
Donnerstag, 3. April 2014 |
09:25 Uhr
Von Marcel Hänggi. Das Bundesamt für Sozialversicherungen behauptet, ein Dokument existiere nicht. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat behauptet, nicht in Besitz eines Dokuments zu sein. Entweder lügen die Behörden, um sich dem Öffentlichkeitsprinzip zu entziehen. Oder man muss sich fragen, wie sie ihrer Aufsichtstätigkeit nachkommen können.

«Wahrheitsgehalt nicht feststellbar»: BSV-Direktor Brechbühl (Foto: RDB/Peter Gerber)
Das Öffentlichkeitsprinzip gibt Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um die Arbeit der Behörden zu überprüfen: Unwillige Behörden können zur Herausgabe von amtlichen Dokumente gezwungen werden. Doch was ist, wenn eine Behörde behauptet, ein Dokument existiere gar nicht oder es befinde sich nicht in ihrem Besitz? Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Februar und März 2014 zwei Empfehlungen zu Einsichtsgesuchen des Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und des Nuklearaufsicht (Ensi) erlassen, in denen es um diese Frage ging.
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Montag, 3. März 2014 |
19:00 Uhr

Auskunft über die Nebenjobs der Professoren: ETH Zürich (oben), ETH Lausanne (unten)
Von Marcel Hänggi. Zwei Monate, nachdem die Universität Zürich ihren Vertrag mit der UBS Foundation aufgrund des öffentlichen Drucks publiziert hat, hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) entschieden: Auch die beiden ETH müssen Verträge über Lehrstuhlsponsorings offen legen. Und sie müssen bekannt geben, welchen Nebenbeschäftigten ihre Professorinnen und Professoren nachgehen.
Wie viel Transparenz braucht Forschung – und wie viel verträgt sie?
In einer Empfehlung kam der EDÖB kürzlich zum Schluss, dass das BGÖ auch Forschungsgeheimnisse – konkret: Skizzen von Forschungsvorhaben und Namen von Reviewern – schütze, obwohl der Begriff «Forschungsgeheimnis» im Gesetz nicht vorkommt. Aber ist es auch legitim, geheim zu halten, wer die Forschung an öffentlichen Institutionen finanziert und was für Interessenbindungen Forscherinnen und Forscher dieser Institutionen haben? Nein, sagen zwei Empfehlungen des EDÖB vom 26. und 27. Februar 2014.
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Dienstag, 11. Februar 2014 |
17:30 Uhr
Von Simon Thönen. Der Wohlensee-Damm beim AKW Mühleberg sei erdbebenfest und hochwassertauglich, sagt die Aufsichtsbehörde. Ein Inspektionsprotokoll zensuriert sie aber – und begründet dies mit Terrorgefahr.

«Praktisch keine Risse»: Der Wohlensee-Damm oberhalb des AKW Mühleberg ist laut Betreibern kein Problem. (Bild) (Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey)
Als die BKW vor fast hundert Jahren das Wasserkraftwerk Mühleberg baute, konnte niemand ahnen, dass darunter einst ein AKW stehen würde. Ob der Damm auch bei extremen Hochwassern und seltenen Erdbeben den Wohlensee oberhalb des Atomkraftwerks zurückhalten kann, ist seit Fukushima eine der zentralen Sicherheitsfragen.
Die Atomaufsicht Ensi und die Sektion Talsperren des Bundesamts für Energie (BFE) gaben im Sommer 2012 Entwarnung. Sowohl der Damm wie das AKW überstünden auch ein Erdbeben, das sich nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 10 000 ereignen werde. Ich wollte damals genauer wissen, worauf die Aufsichtsbehörden ihren beruhigenden Befund stützen, und verlangte – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Einsicht in das Protokoll der Jahreskontrolle des Stauwehrs, die einige Monate zuvor, im Dezember 2011, stattgefunden hatte.
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Sonntag, 2. Februar 2014 |
08:00 Uhr

Öffentlichkeit nach Bedarf: Bei der Offenlegung von Beschaffungsdaten tritt der Bundesrat auf die Bremse. (Foto: RDB/Sobli/Daniel Ammann)
Von Martin Stoll. Teile der Bundesverwaltung möchten mit einer Überprüfung dem Öffentlichkeitsgesetz die Zähne ziehen – und der Bundesrat verweigert den Zugang zu Beschaffungsdaten. Dabei macht die Korruptionsaffäre im Seco deutlich, wie wichtig ein griffiges Transparenzgesetz ist.
Die vorherrschende Praxis im Umgang mit dem BGÖ entspreche oft nicht mehr dem ursprünglichen Anliegen des Gesetzgebers, beklagte sich Brigitte Rindlisbacher, Generalsekretärin im Verteidigungsdepartement. An der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vom 17. Dezember 2012 äusserte sie hinter verschlossenen Türen ihren Unmut über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Von ihren Chefbeamten-Kollegen bekam Rindlisbacher lebhaften Zuspruch. Das Parlament habe kaum vorgehabt, dass Bundesrätinnen Einsicht in ihre Agenden gewähren müssten, pflichtete UVEK-Generalsekretär Walter Thurnher bei.
Das Gremium, in dem sich die oberste Etage der Verwaltung regelmässig trifft, entschied in der Folge: Das Öffentlichkeitsgesetz muss überprüft werden. Die Vorarbeiten zu dieser Evaluation sind – unbemerkt von der Öffentlichkeit – bereits weit fortgeschritten.
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Dienstag, 21. Januar 2014 |
06:55 Uhr
Von Christian Brönnimann. Es brauchte viel, bis das Wirtschafsdepartement seine freihändigen Vergaben offenlegte. Von der fragwürdigen Praxis im Seco sollte niemand erfahren.

Informatik für 34 Millionen Franken regelwidrig beschafft: Ex-Seco-Chef Jean-Daniel Gerber. (Foto: RDB/Sobli/Bruno Torricelli)
Der Anfang der Recherche zu dieser Geschichte liegt weit zurück. Im Sommer 2012 kam der Insieme-Skandal in der Steuerverwaltung ans Licht. Eine Untersuchung zeigte Misswirtschaft und eine rechtswidrige Vergabepraxis im IT-Grossprojekt detailliert auf. In der Folge stellte ich bei den sieben Departementen der Bundesverwaltung ein Gesuch um Offenlegung aller freihändigen Vergaben der letzten Jahre. Dabei stützte ich mich auf das Öffentlichkeitsgesetz. Freihändige Vergaben müssten eigentlich zwingend auf der Plattform www.simap.ch publiziert werden, doch ich hatte den Verdacht, dass dies nicht immer geschieht.
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