Kategorie:Bundesverwaltung
Montag, 23. Juni 2014 |
21:08 Uhr
Von Martin Stoll. Der neue Direktor der Finanzkontrolle des Bundes stellt sich hinter das Öffentlichkeitsgesetz. Mit einer überraschenden Kehrtwende sendet er wichtige Signale an Verwaltungseinheiten, die sich vom Transparenzgesetz verabschieden möchten.

Wird in Zukunft systematisch alle Berichte publizieren, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind: EFK-Direktor Michel Huissoud.
Die Wogen gingen hoch, nachdem im vergangenen Herbst ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) publik geworden war. Die Finanzprüfer des Bundes hatten festgestellt, dass das Bundesamt für Strassen mit der Entwicklung des Informatiksystem MISTRA Millionen Steuergelder in den Sand gesetzt hatte. Öffentlich kritisierte Nationalrat und IT-Unternehmer Ruedi Noser das Debakel: «Wer in der Privatwirtschaft solche Fehler macht, geht in Konkurs».
Kurios mutete danach an, dass sich die Finanzdelegation des Parlaments, welche für die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes verantwortlich ist, einzig daran störte, dass der Befund der EFK öffentlich diskutiert wurde. «Dem offenen, vertrauensvollen Verhältnis zwischen Prüfer und Geprüftem kommt im Interesse einer wirkungsvollen Finanzaufsicht grosse Bedeutung zu», lamentierten die Parlamentarier im April in ihrem Jahresbericht. Ausdrücklich begrüssten sie, dass das Öffentlichkeitsgesetz einer Überprüfung unterzogen wird und plädierten für eine Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch inzwischen hat ein grundlegender Meinungsumschwung stattgefunden. Mehr…
Sonntag, 8. Juni 2014 |
12:00 Uhr
Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes stellt klar: Steuerakten sind nicht grundsätzlich vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen. Dies gelte insbesondere für die Dossiers zur ehemaligen Firma von Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

Dokumente zu Steuerdeals müssen zugänglich sein: Unternehmer Johann Schneider-Ammann im Jahre 2007. (Foto: RDB/Blick/Toini Lindroos)
Anfang Jahr war die Ammann-Gruppe, das ehemalige Unternehmen des amtierenden Wirtschaftsministers Johann Schneider-Ammann, wegen Offshore-Konstrukten zur «Steueroptimierung» in die öffentliche Kritik geraten. Bis heute unklar ist die Rolle, welche kantonale und eidgenössische Steuerbehörden bei Steuerdeals spielten. Pascal Schumacher vom TV-Magazin «Rundschau» wollte der Sache auf den Grund gehen: Am 10. Februar verlangte er Einsicht in alle Dokumente, welche Aufschluss über Steuerabsprachen zwischen dem damals von Johann Schneider-Ammann geleiten Baukonzern und den Steuerbehörden gegeben hätten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) tat, was sie in solchen Fällen reflexartig immer tut: Sie liess den Journalisten des Schweizer Fernsehens mit Verweis auf das Steuergeheimnis abblitzen und verweigerte die Akteneinsicht.
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Montag, 19. Mai 2014 |
20:09 Uhr

Unterschrieb umstrittenen Sponsorenvertrag: Patrick Aebischer, Präsident der ETH Lausanne. (Foto: RDB/SI/Kurt Reichenbach)
Von Marcel Hänggi. Für die Wissen-
schaftskommission des Nationalrats ist das Öffentlichkeitsprinzip heute «oberstes Gebot». Der freie Journalist Marcel Hänggi, der bei den Hoch-
schulen immer wieder Transparenz einforderte, schaut zurück.
Nestlé hatte bei der Besetzung zweier Lehrstühle an der ETH Lausanne (EPFL) ein Vetorecht und redet bei der Vergabe von Projektgeldern am selben Institut mit.Das steht im Vertrag zwischen der Hochschule und dem Nahrungsmittelmulti, den ich mit einem BGÖ-Gesuchs «befreit» und am 8. Mai publiziert habe. Ob ein solcher Vertrag mit akademischer Unabhängigkeit vereinbar sei, will ich hier nicht diskutieren. Sicher ist, dass er weiter geht, als die EPFL bislang zuzugeben bereit war.
Der Vertrag stammt von 2006. Damals sagte mir die EPFL, Nestlé erhalte keine Mitspracherechte, weder was die Besetzung der Lehrstühle noch was die Forschungsinhalte angeht. Die EPFL war nicht die einzige Schweizer Universität, die mich belogen hat. Ich habe mit vier Schweizer Hochschulen ausführlicher über ihren Umgang mit privat (mit-) finanzierten Lehrstühlen gesprochen. Drei sagten mir die Unwahrheit, was ich zweimal dank den Öffentlichkeitsgesetzen, einmal zufällig erfahren habe. Mehr…
Samstag, 17. Mai 2014 |
06:36 Uhr
investigativ.ch, der Verein recherchierender Journalisten und Journalistinnen und Partnerorganisation von Öffentlichkeitsgesetz.ch, hat an seiner diesjährigen Generalversammlung am 16. Mai 2014 erstmals den «Goldenen Bremsklotz» für besondere Verdienste in der Informationsverhinderung vergeben.

Dominique Strebel und Stefanie Hablützel, Co-Präsidenten von investigativ.ch, übergeben Jürg Jordi vom Bundesamt für Landwirtschaft den Schmähpreis.
Drei Ämter waren nominiert: Auf dem dritten Platz landete die Justizdirektion des Kantons Zürich, auf dem zweiten das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Gesiegt hat das Bundesamt für Landwirtschaft, desssen Kommunikationschef Jürg Jordi die Trophäe persönlich entgegennahm.
Das BLW hat sich den Preis vor allem durch den Einfallsreichtum verdient, mit dem es – wenn auch letztlich meist erfolglos – das Öffentlichkeitsgesetz zu umgehen suchte. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch schließt sich den Glückwünschen an. Die Laudatio:
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Mittwoch, 7. Mai 2014 |
17:41 Uhr

Die Bundesbehörden haben den Sprung vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip noch nicht geschafft: Statistisches Amt 1944 (Foto:RDB/ATP/Grisel)
Von Bertil Cottier. Wo steht der Bund heute bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsprinzips? Für Öffentlichkeitsgesetz.ch würdigt Bertil Cottier, Mitverfasser des Kommentars zum Öffentlichkeitsgesetz, die Praxis der Bundesverwaltung.
Vor zehn Jahren verabschiedete das Bundesparlament das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Der Bundesrat, der eine Lähmung der Verwaltung befürchtete, war unter Zugzwang geraten. Doch hätte sich eine Reihe von Parlamentariern nicht lautstark für einen Paradigmenwechsel bei der Geheimhaltung eingesetzt, würde die Schweiz heute zu den letzten Ländern Europas gehören, die ihren Bürgern das Recht auf Einblick in behördliche Tätigkeiten verweigern. Nur: Hat sich das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auch wirklich durchgesetzt?
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