Kategorie:Bundesverwaltung

Wer sich für Transparenz wehrt, bekommt oft Recht

Von Martin StollIn Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

 (Foto: RDB/Daniel Ammann) Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.

Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.

Mehr…


Richter erlauben Blick in die Agenda des Rüstungschefs

Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone) Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Terminkalender des ehemaligen Schweizer Rüstungschefs ist ein amtliches Dokument und deshalb öffentlich zugänglich. In einem Rechtsstreit, der von Öffentlichkeitsgesetz.ch finanziell  unterstützt wurde, bekam der Antragssteller vom Bundesverwaltungsgericht auf der ganzen Linie Recht.

 

 

Der Journalist Titus Plattner mailte Kaj-Gunnar Sievert, Mediensprecher von Armasuisse, am 26. Mai 2014 eine Anfrage, die das Amt bis heute beschäftigt hat. Zwei Tage bevor Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen Rüstungschef in die Wüste schickte, wollte er mehr über die Amtsführung von Ulrich Appenzeller wissen. Plattner berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes und verlangte den Terminkalender des Rüstungschefs der letzten zwei Jahre.  

 

Mehr…


Lausanne schafft Transparenz bei Lieferanten des Bundes

Öffentlichkeitsgesetz_BBL Mit Vehemenz gegen Einsicht in Beschaffungsdaten des Bundes: BBL-Chef Gustave E. Marchand (links) bei der Einweihung des umgebauten Bundeshauses. (Foto: RDB/SI/Reichenbach)

Von Martin Stoll. Mit viel Aufwand hat sich das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) dagegen gewehrt, dass die Namen der Hauptlieferanten des Bundes bekannt werden. Jetzt hat das Bundesgericht mit klaren Worten für Transparenz im Beschaffungswesen gesorgt.

Die Anweisung zum Schwärzen kam von ganz oben: Am 1. Mai 2013 hatte der Bundesrat die Verwaltung angewiesen, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Grund dafür war ein Zugangsgesuch der «SonntagsZeitung» und von «Le Matin Dimanche» um Einsicht in die Statistik aller Beschaffungen. Diese wird für die ganze Verwaltung beim BBL erstellt und wurde der Öffentlichkeit bis jetzt nur anonymisiert zugänglich gemacht. Nach dem Urteil des Bundesgerichts wird die Verwaltung ihre zurückhaltende Einsichtspraxis ändern müssen.

Mehr…


Endlich darf man wissen, was aus dem AKW-Kamin kommt

Wenn etwas schief geht, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf Fakten: Produktionsüberwachung im AKW Leibstadt. (Foto: RDB/Reuters/Stefan Wermuth) Wenn etwas schief geht, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf Fakten: Produktionsüberwachung im Atomkraftwerk Leibstadt. (Foto: RDB/Reuters/Stefan Wermuth)

Von Martin Stoll. Die Nuklearaufsicht Ensi macht eine Kehrtwende und will Daten aus Abluftkaminen von Atomkraftwerken aktiv kommunizieren. Nach einem langen Streit mit Umweltaktivisten verlangt die Behörde jetzt auch von den AKW-Betreibern, dass sie dem Öffentlichkeitsprinzip Genüge tun.

«Greenpeace» biss bei der Nuklearaufsicht auf Granit, als sie vor einem Jahr genaue Angaben dazu haben wollte, was zwischen Januar 2013 und November 2014 aus dem Abluftkamin des Atomkraftwerks Leibstadt entwichen war. Wie bei früheren Zugangsgesuchen von Umweltaktivisten behauptete das Ensi, die Öffentlichkeit habe kein Anrecht auf die Messdokumente, hier greife das Öffentlichkeitsgesetz nicht.

Mehr…


Der Lohn von Stadträten ist im Kanton St. Gallen ein tabu

Öffentlichkeitsgesetz (Illustration: Marian Kamensky)

Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet wollen nicht offenlegen, wie viel sie verdienen – trotz Öffentlichkeitsgesetz. Nun muss das St. Galler Innendepartement über das Gesuch um Akteneinsicht entscheiden.

Den Schleier der Lohntransparenz lüftete Rapperswil-Jona nur zaghaft: Als im vergangenen Jahr die Pensen der nebenamtlichen Stadträte angehoben wurden, gab der Stadtrat einzelne Zahlen bekannt. Für ihr 40-Prozent-Amt erhalten diese Stadträte 60 000 Franken. Bereits ein Jahr zuvor wurde das Pensum des Bauchefs von 80 auf 100 Prozent erhöht. Diese zusätzlichen 20 Prozent kosten laut damaligen Angaben rund 40 000 Franken. Was die vollamtlichen Stadträte und Stadtpräsident Erich Zoller verdient, blieb geheim. Nur so viel: Alle Stadträte zusammen verdienen aktuell nach Auskunft der Stadt 950 000 Franken. Daraus lassen sich zwar einige Tendenzen ableiten, mit einem Gesuch um Akteneinsicht wollte die «Zürichsee-Zeitung» den Lohnschleier in alle zehn Gemeinden des Linthgebiets ganz lüften. Doch mit dem Öffentlichkeitsgesetz tun sich die Gemeinden schwer.

Mehr…