Kategorie:Bundesverwaltung

Gelöscht, aber nicht aus der Welt geschafft

AKW_Leibstadt Unstatthafte Löschungspraxis: Bei der Nuklearaufsicht automatisch liquidierte Abluftdaten des AKW Leibstadt müssen wieder beschafft werden. (Foto: RDB/Christian Lanz)

Von Martin Stoll. Die Verwaltung kann nicht einfach Daten und Dokumente löschen und sich so aus der Transparenzpflicht stehlen. Das hält der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in einem Fall von gelöschten Abluftdaten des AKW Leibstadt fest.

Die Umweltorganisation Greenpeace wollte von der Nuklearaufsicht Ensi ganz genau wissen, was aus dem Kamin des AKW Leibstadt zwischen Januar 2013 und November 2014 entwichen ist. Sie verlangte Angaben zu Abluftvolumen und den gemessenen Stoffen in einem Messinterval von zehn Minuten. Auf das Zugangsgesuch zu amtlichen Daten antwortete das Ensi kurz und bündig: Es habe die Daten, welche vom AKW kontinuierlich angeliefert werden, bereits gelöscht.

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Bund schützt Auto-Importeure: Keine Infos über Klimasünder

Keine Transparenz über Klimasünder: Das Bundesamt für EWnergie hält die Bussentscheide an Auto-Importeure unter Verschluss.  (Foto: RDB/Anton J. Geisser) Das Bundesamt für Energie hält Strafbescheide an Auto-Importeure unter Verschluss. (Foto: RDB/Geisser)

Von Eric Breitinger. Das Bundesamt für Energie muss laut Gesetz Autoimporteure büssen, die zu viele klimaschädliche Neuwagen verkaufen. Die Behörde verschweigt aber, wer bisher zur Kasse gebeten wurde.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist für die Umsetzung des CO2-Gesetzes bei Autos zuständig. Im Juni verkündete die Behörde per Medienmitteilung, dass die Autoimporteure 2014 ein «Zwischenziel» erreicht hätten. Die in der Schweiz ­verkauften Neuwagen würden durchschnittlich 142 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstossen – 2 Prozent weniger als im Vorjahr. 

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Schluss mit der diskreten Buchhaltung der Landwirte

Landwirte Was ihnen der Bund dafür zahlt, ist noch ein Geheimnis: Chabis-Ernte im Guerbental. (Foto: RDB/Hiltpold)

Von Martin Stoll. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erhält. Direktzahlungen und Ökobeiträge könnten ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden, sagt der Öffentlichkeitsbeauftragte.

Bauernverbandspräsident Markus Ritter ging kürzlich mit guten Beispiel voran. 85 018 Franken und fünf Rappen habe der Bund letztes Jahr für seinen Landwirtschafts-Betrieb bezahlt, verriet er dem Sonntagsblick. Dass sich Bauern in die Bücher schauen lassen, ist eine Ausnahme. Wie die jährlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen verteilt werden, ist nach wie vor ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. Mit der Heimlichtuerei könnte in absehbarer Zeit Schluss sein.

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Gesuchsrekord und Absetzbewegungen

Bildlegende (Foto: Keystone) Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.

 

Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.

 

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Nuklearaufsicht: Transparenz mit Schutzhülle

(Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey) Jahrzentelang war Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreibern. Inzwischen hat sich Rechtslage geändert: Atomkraftwerk in Mühleberg BE. (Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey)

Von Florian Kasser. Mit 10 000 Franken hat das Bundesverwaltungsgericht den Strahlenschutzexperten Marco Bähler für seine Hartnäckigkeit belohnt. Er hatte bei der Atomaufsichtsbehörde Ensi Einsicht in Strahlendaten des AKW Mühleberg verlangt, nachdem er selber hohe Werte in der Umgebung der Anlage gemessen hatte. Die Aufsichtsbehörde sperrte sich jahrelang und mit wechselnden Ausreden dagegen. 

Eigentlich mussten sich die Richter nicht materiell mit dem BGÖ-Gesuch auseinandersetzen. Die Beschwerde von Bähler beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) reichte, dass das Ensi kalte Füsse bekam und die Radioaktivitätsdaten – entgegen seiner anders lautenden Verfügung – rausrückte. Mit der Zustellung wendete die Behörde eine Klärung der Rechtsprechung ab. Sie wäre wohl ungünstig für sie ausgefallen, wie das BVGer durchblicken lässt: Das Ensi sei «offensichtlich aus besserer eigener Erkenntnis» von seiner eigenen Verfügung abgewichen, heisst es im Abschreibungsentscheid. Deshalb muss es Bähler 10 000 Franken Parteientschädigung zahlen. Das BVGer hat den Entscheid entgegen den eigenen Usanzen publiziert: Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass das Ensi das Zugangsgesuch letztlich de facto gutgeheissen habe.

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