Nuklearaufsicht: Transparenz mit Schutzhülle

(Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey) Jahrzentelang war Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreibern. Inzwischen hat sich Rechtslage geändert: Atomkraftwerk in Mühleberg BE. (Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey)

Von Florian Kasser. Mit 10 000 Franken hat das Bundesverwaltungsgericht den Strahlenschutzexperten Marco Bähler für seine Hartnäckigkeit belohnt. Er hatte bei der Atomaufsichtsbehörde Ensi Einsicht in Strahlendaten des AKW Mühleberg verlangt, nachdem er selber hohe Werte in der Umgebung der Anlage gemessen hatte. Die Aufsichtsbehörde sperrte sich jahrelang und mit wechselnden Ausreden dagegen. 

Eigentlich mussten sich die Richter nicht materiell mit dem BGÖ-Gesuch auseinandersetzen. Die Beschwerde von Bähler beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) reichte, dass das Ensi kalte Füsse bekam und die Radioaktivitätsdaten – entgegen seiner anders lautenden Verfügung – rausrückte. Mit der Zustellung wendete die Behörde eine Klärung der Rechtsprechung ab. Sie wäre wohl ungünstig für sie ausgefallen, wie das BVGer durchblicken lässt: Das Ensi sei «offensichtlich aus besserer eigener Erkenntnis» von seiner eigenen Verfügung abgewichen, heisst es im Abschreibungsentscheid. Deshalb muss es Bähler 10 000 Franken Parteientschädigung zahlen. Das BVGer hat den Entscheid entgegen den eigenen Usanzen publiziert: Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass das Ensi das Zugangsgesuch letztlich de facto gutgeheissen habe.

Der Fall ist symptomatisch für das schwierige Verhältnis zwischen dem Ensi und der Transparenz. Ein Grundsatz sitzt tief in der Kultur der Brugger Behörde: Nukleare Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreiber, die Öffentlichkeit soll sich nicht einmischen. Diese Haltung konnte in der Schweiz jahrzehntelang prächtig gedeihen, weil Beschwerdemöglichkeiten für die Bevölkerung aussichtslos waren. Gingen das Ensi und seine Vorgängerin HSK ein wenig frei mit den Regeln um, war das kein Problem, weil die Begriffe Transparenz und Rechtsweg im Behördenglossar nicht existierten. Man regelte die Probleme «unter sich», mit den Atomturbos im Bundesrat als Rückendeckung.

Nur hat sich in den letzten 10 Jahren die Gesetzgebung sowohl im Kernenergie- wie im Öffentlichkeitsbereich markant weiterentwickelt. Sie ermöglicht unterdessen Bürgern, die Aufsichtsbehörde und ihre Entscheide zu hinterfragen – auch gerichtlich. Hat das Ensi das gemerkt? In den letzten Monaten waren durchaus Veränderungen spürbar. Offensichtlich wachsen die Kräfte in Brugg, die einer Informationspolitik mit Schutzhülle kritisch gegenüberstehen und verstanden haben, dass die Aufsichtsbehörde nicht über dem Gesetz steht. Man spürt Bemühungen, BGÖ-Gesuche grundsätzlich offener zu behandeln. Richtlinien werden zur Anhörung vorgelegt. Radioaktive Abgaben werden neu monatlich veröffentlicht – dank dem Verfahren von Marco Bähler.

Am Ziel ist das Ensi aber bei weitem noch nicht: Die Atomkontrolleure betreiben eine höchst selektive Transparenz. Wie keine andere Bundesbehörde produziert sie zwar reihenweise News, Stories und Hintergrundbeiträge, um sich positiv zu präsentieren. Passen Informationen aber nicht zu ihrer Hochglanzkommunikation, werden sie zurückgehalten oder verschwiegen.

Das muss sich ändern. Das Ensi hinkt den Aufsichtsbehörden in Ländern wie Frankreich oder den USA hinterher, was Transparenz anbelangt. Die bisher ziemlich unbemerkten Aarhus- und Espoo-Konventionen garantieren zudem öffentliche Beteiligung und Transparenz, besonders was die Umwelteinwirkungen einer Atomanlage betrifft. Die Schweiz hat sie ratifiziert. Diese neuen Massstäbe müssen bei Ensi und AKW-Betreibern zu einem raschen Umdenken führen.


Florian Kasser ist Nuclear Campaigner bei Greenpeace Schweiz. 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist hier abrufbar.