Kategorie:Bundesverwaltung

Seco kann sich nicht hinter den Kantonen verstecken

 

Wie kam es zur Sonntagsarbeits-Bewilligung für das Shoppingdorf in Landquart? Der Bund verweigerte aus Rücksicht auf die Bündner Amtskollegen die Herausgabe der Akten. (Foto: Designer Outlet Landquart)

Von Stefanie Hablützel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) soll seine Korrespondenz mit dem Bündner Arbeitsamt offenlegen, auch wenn in Graubünden noch das Geheimhaltungsprinzip gilt. Das verlangt der Öffentlichkeitsbeauftragte im Fall des Sonntagsverkaufs des Designer Outlets in Landquart.

Sieben Tage die Woche geöffnet, mit diesem Versprechen wirbt das Shoppingdorf in Landquart seit seiner Eröffnung 2009. Den Sonntagsverkauf ermöglichte damals die Bündner Regierung – trotz schweizweit geltendem Sonntagsarbeitverbot. Für sie war das Outlet – eingeklemmt zwischen Bahnlinie und Autobahn – touristisches Gebiet und deshalb nicht bewilligungspflichtig. Erst 2014, auf Intervention der Gewerkschaft Unia, pfiff das Bundesgericht den Kanton zurück und erklärte den Sonntagsverkauf im Designer Outlet mit deutlichen Worten für rechtswidrig. Dieser Entscheid ist seit Frühling 2015 Makulatur, weil der Bundesrat mit einer «Lex Outlet» den Sonntagsverkauf in Landquart sowie im «Foxtown» in Mendrisio legalisiert hat.

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Ran an die Dokumente in den Kantonen

Kantonale Gesetze gelten auch für Regierung und Parlament: Grosser Rat im Kanton Basel-Stadt. (Foto: Roland Schmid)

Von Martin Stoll. Öffentlichkeitgesetz.ch weitet seine Aktivitäten aus und unterstützt die Medien künftig auch bei regionalen Einsichtsgesuchen. Mit der Transparenz-Offensive in den Kantonen soll ein engagierter Journalismus gefördert werden.

Bei Medienschaffenden gilt unser Transparenzprojekt heute als Kompetenzzentrum für das nationale Öffentlichkeitsgesetz. Immer häufiger setzen heute Journalistinnen und Journalisten das Transparenzgesetz des Bundes als Werkzeug ein und realisieren damit relevante Recherchen, wie etwa die letzte Woche ausgezeichnete Artikelserie von «Bund»-Journalist Christain Brönnimann zur Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft. Den erfolgreich lancierten nationalen Prozess wollen wir jetzt in den Kantonen wiederholen.

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Beharrlich auf das Einsichtsrecht gepocht

Christian Brönnimann (ganz rechts) mit den weiteren Preisträgern Manuel Bühlmann , Oliver Wietlisbach, Andrea Jeska und Arnold Hottinger, (Foto: Urs Jaudas)

Von Martin Stoll. Der Berner Journalist Christian Brönnimann hat mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft  aufgedeckt. Für seine Enthüllungen erhielt er den Zürcher Journalistenpreis.

«Ein Departementssprecher fragte in einem Telefongespräch in ziemlich rüdem Ton, ob ich eigentlich nichts Besseres zu tun hätte, als die Verwaltung mit solch unnützen Fragen zu beschäftigen», erinnert sich Christian Brönnimann an den Anfang seiner Recherche. Der Journalist liess sich nicht einschüchtern und verlangte hartnäckig nach dem, was ihm zustand: Der Offenlegung von freihändigen Auftragsvergaben der Bundesverwaltung.

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Wir bauen unser Transparenzprojekt aus

Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch professionalisiert seine Strukturen und richtet eine Geschäftsstelle ein. Mit einer Anschubfinanzierung unterstützt der ehemalige «Landbote»-Aktionär Beat Weber den Ausbau des Schweizer Transparenzprojekts.

 

Beat Weber (links) ermöglicht den Ausbau der Vereinsstrukturen, Martin Stoll (Mitte) wird Geschäftsführer und Hansjürg Zumstein (rechts) übernimmt das Amt des Präsidenten.

Seit 2011 setzt sich Öffentlichkeitsgesetz.ch für den ungehinderten Zugang zu amtlichen Informationen ein und lancierte bei Medienschaffenden und in der Verwaltung eine Diskussion über die Umsetzung der Schweizer Öffentlichkeitsgesetze. Eine Spende des ehemaligen «Landbote»-Aktionärs Beat Weber ermöglicht es dem Verein jetzt, das Transparenzprojekt auszubauen und seine Strukturen zu professionalisieren.

Ab 1. Juni betreibt der Verein in Bern eine Geschäftsstelle. Diese ist ein Dienstleistungszentrum für national und regional arbeitende Medienschaffende und weitere Interessierte. Sie organisiert Schulungen zum Öffentlichkeitsgesetz und führt Pilotfälle durch alle Instanzen. Auch mit den Verwaltungsstellen, die mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips beauftragten sind, steht die Geschäftsstelle in Kontakt.

 

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Sommaruga ist jetzt auch Transparenz-Ministerin

Auftrag gefasst: Bundesrätin Simonetta Sommaruga muss das Öffentlichkeitsgesetz revidieren. (Foto: RDB/SI/Marcus Gyger)

Von Martin Stoll. Ein Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetzes hat Umsetzungsmängel ans Licht gebracht. Jetzt muss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Gesetz nachbessern. Hoffentlich tut sie das.

Am Mittwoch wurde das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vom Bundesrat damit beauftragt, einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) zu erarbeiten. Den Ausschlag dazu gab der Evaluationsbericht des  Berner Politikforschungs-Büro Vatter. Darin stellen die Prüferinnen und der Prüfer Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes fest.

Eine evaluierte Problemzone, die mit der Gesetzesrevision angegangen werden soll, ist das Geschäfts- und Produktionsgeheimnis von Firmen. Einsichtsverweigerungen werden am häufigsten damit begründet – oft auch zu Unrecht. Unternehmen seien heute rechtlich nicht ausreichend in das Akteneinsichts-Verfahren miteinbezogen, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Werden die Regeln jetzt neu definiert, besteht das Risiko, dass das Geschäftsgeheimnis – mehr noch als heute – in der Gesetzesrevision zum Transparenzkiller mutiert.

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