«Oft geht es auch darum, einen Kompromiss zu finden»
Ist manchmal erstaunt, wie weit das Gesetz geht: Journalist Eiholzer. (Foto: SRF)
MAKING-OF Er wendet das Öffentlichkeitsgesetz seit wenigen Jahren an, konnte aber bereits viel Erfahrungen damit sammeln. Der Journalist Leo Eiholzer (24) erzählt über Möglichkeiten und Grenzen dieses Tools.
Führungsprobleme beim Zürcher Kinderspital, Mobbing im Geheimdienst, die Akte Prêtre und das katarische Spionagenetzwerk: Der junge Journalist Leo Eiholzer hat bereits zahlreiche Missstände aufgedeckt. Hartnäckig setzt er dabei auch das Öffentlichkeitsgesetz ein.
Leo, du arbeitest investigativ. Wann setzt du bei deinen Recherchen das Öffentlichkeitsgesetz ein?
Ich benutze es meistens als Teil einer Recherche. Ich habe bisher keine Geschichte ausschliesslich mit dem Öffentlichkeitsgesetz realisiert. Für mich ist es ein Tool, das die klassische investigative Recherche mit vertraulichen menschlichen Quellen nicht ersetzen, aber sehr dabei helfen kann. Mit den Jahren und der Erfahrung hat sich mein Umgang mit dem Gesetz aber geändert.
Kannst du das erklären?
Zu Beginn meiner Journalisten-Laufbahn habe ich sehr weit gefasste Zugangsgesuche gestellt. Das waren regelrechte Fishing-Expeditions. Viel gebracht hat das aber nicht, nur unnötigen Aufwand für die Ämter, was beim nächsten Gesuch dann wiederum auf mich zurückfiel. Deshalb bin ich von dieser Vorgehensweise weggekommen. Inzwischen kann ich ziemlich zielgenau vorhersagen, ob ein Gesuch Erfolg haben wird, oder nicht. Meine Zugangsgesuche stelle ich heute meist erst in der Mitte einer Recherche. Sie liefern mir aber auch dann meist nicht die Geschichte, sondern geben mir Hinweise, wo ich mit anderen Methoden suchen muss.
Vertiefung im Café Transparence: Eiholzer im Gespräch mit Kassensturz-Journalist Christof Schneider.
Was sind deine bisherigen Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsgesetz?
Auf Bundesebene funktioniert es meistens gut, mindestens bei den meisten Departementen. Das Verteidigungsdepartement sticht leider oft negativ heraus. Während investigative Recherchen natürlich alles andere als kollaborative Prozesse mit Behörden sind, ist das bei Zugangsgesuchen anders. Wer keine Lust hat, zwei Jahre auf ein Bundesgerichtsurteil zu warten, muss mit dem Amt einen Kompromiss finden.
Hast du dafür ein konkretes Beispiel?
Ich bin gerade an einer Recherche zu sanktionierten Vermögenswerten von russischen Oligarchen. Ich habe beim Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) nach der Liste sämtlicher gesperrten Vermögen von Oligarchen gefragt. Das Seco wollte nichts herausgeben – bei einer Schlichtung einigten wir uns dann auf eine Liste mit dem Namen der meldenden Bank und den Vermögenshöhen. So werde ich entscheidende Erkenntnisse über die Verteilung der Oligarchengeldern in der Schweiz gewinnen können. Wobei 16 Banken momentan noch gegen die Herausgabe prozessieren wollen. Trotzdem, bei einer Schlichtung kommt oft ein Kompromiss zustande, der den Interessen beider Parteien mehr oder weniger entspricht.
Hast du einen Fall erlebt, bei dem es besonders harzig lief?
Bei einem Zugangsgesuch im Kanton Zürich wurde ich ziemlich übers Ohr gehauen. Die Gesundheitsdirektion gewichtete die Interessen einer privaten Partei völlig übertrieben. Da ging es um eine Firma mit Monopolstellung und Millionen-Leistungsauftrag des Kantons, deren Verwaltungsräte gemäss Finanzkontrolle «massiv überhöhte» Gehälter bezogen. Ich wollte die beim Kanton liegenden Dokumente einsehen. Das Amt stellte mir eine bis auf drei Wörter komplett geschwärzte Seite zu und verrechnete mir dann über 500 Franken Gebühren – die ich mit meinem Praktikantenlohn zähneknirschend bezahlte. Ich getraute mich nicht, meinen Vorgesetzten davon zu erzählen…
Und im Kanton Zürich gibt es keine Schlichtungsstelle…
… was sehr problematisch ist. Die erste Rekursinstanz ist die Kantonsregierung. Was für ein Witz! Da kann ich mein Geld auch verbrennen.
Medienschaffenden über den Rücken geschaut
In der Serie «Making-Of» berichten wir aus der Werkstatt von Journalistinnen und Journalisten, die in ihrem Alltag mit den Öffentlichkeitsgesetzen von Bund und Kantonen arbeiten.
Bereits erschienene Beiträge:
Adrienne Fichter: «Man erlebt, wie hierzulande Gesetze gemacht werden»
Kilian Küttel: «Mit dem Gesetz kann man den Staat im Auge behalten»
Eric Lecluyse: «Das Recht auf Information kann nicht verhandelt werden»
Marie Parvex: «Eine erfreuliche Nachricht für die öffentliche Gesundheit»
Martin Sturzenegger: «Das Gesetz ist ein sehr effektives Druckmittel»
Lucien Fluri: «Mit dem Gesetz kommt man an spannende Geschichten»
Célia Bertholet: «Der hartnäckige Widerstand hat mich überrascht»
Stefanie Hablützel : «Ich konnte die Panne erstmals rekonstruieren»
Camille Krafft: «Mit unserem Kampf haben wir deutliche Zeichen gesetzt»
Timo Grossenbacher: «Auch Algorithmen müssen grundsätzlich öffentlich sein»
Dimitri Zufferey: «Wir holten wichtige Fakten aus Behörden-Schubladen»
Judith Stofer: «Die sehr ablehnende Haltung hat uns motiviert»
Guillaume Chillier: «Die Behörden daran erinnern, dass es ein Gesetz gibt»
Mario Stäuble: «Zugangsrechte können eine Recherche entscheiden»
Ludovic Rocchi: «Die Öffentlichkeitsgesetze sind ein positives Druckmittel»
Auf Bundesebene sieht dies anders aus.
Das Schlichtungsverfahren mit dem Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) funktioniert bestens. Diese unabhängige Instanz ist wichtig. Die Entscheidungen des EDÖB kommen schnell und sind fast immer nachvollziehbar. Sie ermöglichen Verwaltungstransparenz. Die Unabhängigkeit des EDÖB von der Verwaltung beeindruckt mich.
Wie wichtig ist das Öffentlichkeitsgesetz für deine Arbeit?
Es ist ein tolles und elementares Tool. Es ermöglicht mir, ins Innere einer Behörde zu blicken. Ich bin manchmal erstaunt, wie weit das Gesetz geht. Aber es gibt auch Schwachpunkte. Das Gesetz hat seine Grenzen.
Wo siehst du Defizite in der Umsetzung?
Die Behörden werden halt immer am längeren Hebel sitzen. Sind die angefragten Dokumente heikel, gibt es für die Verwaltung immer eine Möglichkeit, eine Recherche zu bremsen: Vor allem, Ausnahmenregeln exzessiv anzuwenden. Gerichtsverfahren lohnen sich wegen der langen Dauer journalistisch kaum. Seit einiger Zeit stelle ich zudem fest, dass Ämter strategisch gewisse Dinge gar nicht mehr protokollieren. Ganze Sitzungen von politisch heiklen Arbeitsgruppen hinterlassen keinerlei Spuren in den offiziellen Aktensystemen. Wenn ein Beamter wählen kann, was protokolliert wird und was nicht, ist das skandalös. Denn das Gesetz hat genügend Ausnahmen für legitime Geheimhaltungsinteressen. Dass etwas für die Verwaltung peinlich ist, ist zum Glück kein Ausnahmegrund.
Hast du Tricks, damit ein Gesuch gut gelingt?
Zunächst eine umfassende Vorrecherche. Dann, wenn man den Titel des Dokuments nicht kennt, eine präzise, aber recht breite Beschreibung. Blockiert eine Behörde, passe ich mein Gesuch im Einvernehmen an, falls dies Sinn macht. Das heisst, meistens auch zum Telefonhörer greifen und mit der Verwaltung verhandeln. Und falls alles nichts nützt: Versuchen das Dokument auf «unautorisiertem Weg» zu beschaffen.
Interview: Julia Rippstein


















