«Zugangsrechte können eine Recherche entscheiden»

MAKING-OF Mario Stäuble vom Tamedia-Recherche-Desk bekam nach nur zwei Tagen Zugang zu einem brisanten Bericht. «Das Öffentlichkeitsgesetz ist ein mächtiges Werkzeug, wenn man weiss, was man will», sagt er.
Im Februar wurde der Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei verhaftet. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Pistolen, Sturmgewehre, Schrotflinten und ein Scharfschützengewehr beschlagnahmt. Der Verdacht: Der Polizist soll im Darknet mit Waffen gehandelt haben. Waren die Behörden so ahnungslos, wie sie sich gaben?
Zuerst fand «Der Bote der Urschweiz» heraus, dass interne Kontrollen über Beschaffungen der Polizei verwaltungsintern seit Langem kontrovers diskutiert wurden. Tamedia-Reporter Mario Stäuble wollte mehr wissen. Gestützt auf das Schwyzer Öffentlichkeitsgesetz verlangte er einen Bericht der Finanzkontrolle. Nach nur zwei Tagen bekam er diesen zugestellt – und konnte damit nachweisen, dass die Schwyzer Regierung schon länger über die Missstände im Beschaffungswesen der Polizei wusste.
Mario Stäuble, waren Sie überrascht, dass die Schwyzer Behörden so rasch geliefert haben?
Das war tatsächlich eine positive Überraschung. Sie hätten sich viel länger Zeit lassen und die gesetzliche Frist voll ausnützen können. Andererseits war eine rasche Antwort von den Behörden auch zu erwarten. Mein Gesuch war ja sehr spezifisch. Ich wusste, dass dieser Bericht existiert. Dies hat den Behörden wenig Spielraum gelassen. Viel abzuklären gab es nicht.
Wer präzis fragt, bekommt rasch Antwort?
Hier war es so. Mein ursprünglicher Plan war gewesen, alle Halbjahres-Berichte der Finanzkontrolle einzusehen. Darin wären allenfalls noch zusätzliche Hinweise auf den Polizei-Einkauf zu finden gewesen. Ich entschied mich dann dagegen und verlangte nur den Bericht, von dem ich wusste, dass er auf das Thema fokussiert. Das wirkte sicher beschleunigend. Ich stellte mein Gesuch an einem Freitag. Schon am folgenden Dienstag hatte ich den Bericht.
Arbeiten Sie häufig mit Öffentlichkeitsgesetzen?
Ja, das Recherche-Desk von Tamedia stellt immer wieder Zugangsgesuche, insbesondere beim Bund. Neben guten Erfahrungen gibt es auch andere. Viel hängt vom guten Willen der Behörden ab. Da gibt es grosse Unterschiede.
Erzählen Sie von den schlechten Erfahrungen.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) habe ich ein Zugangsgesuch zu Dokumenten gestellt, in denen Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland auf die Schweiz dargestellt sind. Das SECO lehnte ab. Es argumentierte, die nationalen Interessen der Schweiz könnten gefährdet werden. Eine Schlichtung wurde eingeleitet und mein Rekurs gutgeheissen. Leider war es dann zu spät. Das Thema war nicht mehr aktuell.
Welche Aspekte des Gesetzes müssen Ihrer Meinung nach verbessert werden?
Wie der geschilderte Fall zeigt, kann die Verwaltung der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten, auch wenn die Argumente fehlen. Die Bearbeitungsfristen sind generell zu lang. Wichtige Themen müssen diskutiert werden können, wenn sie aktuell sind. Behörden müssen Informationen auf den Tisch legen, solange sie noch warm sind. Auch die absurd hohen Gebühren, die von einzelnen Behörden verlangt werden, sind ein inakzeptables Hindernis.
Lohnt es sich im journalistischen Alltag überhaupt, Öffentlichkeitsgesetze zu bemühen?
Ja, absolut. Sie sind ein sehr nützliches Werkzeug, besonders wenn sie in Verbindung mit anderen Methoden eingesetzt werden. Es ist wichtig, die ganze Palette journalistischer Hilfsmittel zu nutzen. Die Gesetze, die uns Zugang zu Informationen garantieren, können eine Recherche entscheiden. Deshalb sollte man sie stets im Hinterkopf haben und sich unablässig die Frage stellen, welche Verwaltungsdokumente in einer Recherche hilfreich sein könnten.
Ludovic Rocchi: «Die Öffentlichkeitsgesetze sind ein positives Druckmittel»