Tag:EDÖB

Abgewimmelte wehren sich für den Zugang zu Dokumenten

Von Martin Stoll. Der neue Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger gab an seiner ersten Jahreskonferenz Rekordzahlen bekannt. Im vergangenen Jahr sind bei der Bundesverwaltung 600 Zugangsgesuche eingereicht worden – so viele wie noch nie.

Will sich für Transparenzrechte einsetzen: Adrian Lobsiger an seiner ersten Jahrespressekonferenz.

In 225 Fällen verweigerten die Bundesbehörden den Zugang zu einem Dokument teilweise oder ganz. Doch die Hälfte der Abgewiesenen wehrte sich laut der Jahresbilanz des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und strengte ein Schlichtungsverfahren an. Am häufigsten konterten Medienschaffende. Die höchsten Verweigerungsquoten hatten das Justiz-, das Militär- und das Innendepartement. Sie lehnten die Hälfte der Zugangsgesuche ab (siehe Grafik). 

«Besonders transparenzfreundlich», schreibt der EDÖB, «fallen die Quoten beim EDA aus, welches von insgesamt 134 Gesuchen 110 vollständig positiv beantwortete.»

Bei 17 Behörden ging kein einziges Zugangsgesuch ein, so bei der Bundespensions-
kasse Publica, beim Bundesamt für wirt-
schaftliche Landesversorgung oder bei der Zivildienst-Vollzugsstellke Zivi. 

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Gericht korrigiert EDÖB: Mehr Infos zum Pflanzenschutz

Pest Keine Wirtschaftsgeheimnisse: Das Landwirtschaftsamt des Bundes muss die Zahlen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln  zugänglich machen. (Foto: Capy Thomson/Getty Image)

Von Marcel Hänggi. Greenpeace hat vor Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gewonnen: Das Bundesamt muss die Verkaufszahlen von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln bekannt geben.

 

Freunde eines transparenten Verwaltungsführung haben im Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen guten Fürsprecher – zumindest mit dem Ende 2015 pensionierten Hanspeter Thür war das so. Muss der EDÖB eine Empfehlung erlassen, weil ein Gesuchsteller die Ablehnung seines Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht akzeptieren will, fällt diese mehrheitlich zugunsten des Gesuchstellers aus. Meistens werden diese Empfehlungen von Gerichten gestützt. Nun ist das BVGer in einem Fall aber sogar weiter gegangen als der EDÖB – und das in grosser Deutlichkeit.

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Wer sich für Transparenz wehrt, bekommt oft Recht

Von Martin Stoll. In Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

 (Foto: RDB/Daniel Ammann) Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.

Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.

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Schluss mit der diskreten Buchhaltung der Landwirte

Landwirte Was ihnen der Bund dafür zahlt, ist noch ein Geheimnis: Chabis-Ernte im Guerbental. (Foto: RDB/Hiltpold)

Von Martin Stoll. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erhält. Direktzahlungen und Ökobeiträge könnten ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden, sagt der Öffentlichkeitsbeauftragte.

Bauernverbandspräsident Markus Ritter ging kürzlich mit guten Beispiel voran. 85 018 Franken und fünf Rappen habe der Bund letztes Jahr für seinen Landwirtschafts-Betrieb bezahlt, verriet er dem Sonntagsblick. Dass sich Bauern in die Bücher schauen lassen, ist eine Ausnahme. Wie die jährlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen verteilt werden, ist nach wie vor ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. Mit der Heimlichtuerei könnte in absehbarer Zeit Schluss sein.

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Sommaruga ist jetzt auch Transparenz-Ministerin

Auftrag gefasst: Bundesrätin Simonetta Sommaruga muss das Öffentlichkeitsgesetz revidieren. (Foto: RDB/SI/Marcus Gyger)

Von Martin Stoll. Ein Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetzes hat Umsetzungsmängel ans Licht gebracht. Jetzt muss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Gesetz nachbessern. Hoffentlich tut sie das.

Am Mittwoch wurde das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vom Bundesrat damit beauftragt, einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) zu erarbeiten. Den Ausschlag dazu gab der Evaluationsbericht des  Berner Politikforschungs-Büro Vatter. Darin stellen die Prüferinnen und der Prüfer Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes fest.

Eine evaluierte Problemzone, die mit der Gesetzesrevision angegangen werden soll, ist das Geschäfts- und Produktionsgeheimnis von Firmen. Einsichtsverweigerungen werden am häufigsten damit begründet – oft auch zu Unrecht. Unternehmen seien heute rechtlich nicht ausreichend in das Akteneinsichts-Verfahren miteinbezogen, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Werden die Regeln jetzt neu definiert, besteht das Risiko, dass das Geschäftsgeheimnis – mehr noch als heute – in der Gesetzesrevision zum Transparenzkiller mutiert.

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