Tag:EDÖB
Mittwoch, 30. Dezember 2015 |
09:19 Uhr
Von Martin Stoll. In Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.
Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.
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Sonntag, 5. Juli 2015 |
07:00 Uhr

Was ihnen der Bund dafür zahlt, ist noch ein Geheimnis: Chabis-Ernte im Guerbental. (Foto: RDB/Hiltpold)
Von Martin Stoll. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erhält. Direktzahlungen und Ökobeiträge könnten ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden, sagt der Öffentlichkeitsbeauftragte.
Bauernverbandspräsident Markus Ritter ging kürzlich mit guten Beispiel voran. 85 018 Franken und fünf Rappen habe der Bund letztes Jahr für seinen Landwirtschafts-Betrieb bezahlt, verriet er dem Sonntagsblick. Dass sich Bauern in die Bücher schauen lassen, ist eine Ausnahme. Wie die jährlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen verteilt werden, ist nach wie vor ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. Mit der Heimlichtuerei könnte in absehbarer Zeit Schluss sein.
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Mittwoch, 1. April 2015 |
21:36 Uhr

Auftrag gefasst: Bundesrätin Simonetta Sommaruga muss das Öffentlichkeitsgesetz revidieren. (Foto: RDB/SI/Marcus Gyger)
Von Martin Stoll. Ein Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetzes hat Umsetzungsmängel ans Licht gebracht. Jetzt muss Bundesrätin Simonetta Sommaruga das Gesetz nachbessern. Hoffentlich tut sie das.
Am Mittwoch wurde das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vom Bundesrat damit beauftragt, einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) zu erarbeiten. Den Ausschlag dazu gab der Evaluationsbericht des Berner Politikforschungs-Büro Vatter. Darin stellen die Prüferinnen und der Prüfer Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes fest.
Eine evaluierte Problemzone, die mit der Gesetzesrevision angegangen werden soll, ist das Geschäfts- und Produktionsgeheimnis von Firmen. Einsichtsverweigerungen werden am häufigsten damit begründet – oft auch zu Unrecht. Unternehmen seien heute rechtlich nicht ausreichend in das Akteneinsichts-Verfahren miteinbezogen, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Werden die Regeln jetzt neu definiert, besteht das Risiko, dass das Geschäftsgeheimnis – mehr noch als heute – in der Gesetzesrevision zum Transparenzkiller mutiert.
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Dienstag, 23. Dezember 2014 |
15:30 Uhr
Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.
Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.
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Montag, 30. Juni 2014 |
16:13 Uhr
Von Marcel Hänggi. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat am 30. Juni 2014 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsgesetz habe sich als «nützliches und griffiges Instrument der Informationsbeschaffung für Private und Medienschaffende etabliert.» Mit Skepsis berichtete der EDÖB von gewissen Tendenzen, das BGÖ zu schwächen.

Korruptionsfälle dank Öffentlichkeitsgesetz aufgeflogen: Hanspeter Thür.
Hanspeter Thür sprach an der Medienkonferenz zuerst in seiner Rolle als Öffentlichkeitsbeauftragter. In den letzten Jahren seien einige Korruptions- und Missbrauchsfälle vor allem im Bereich der öffentlichen Beschaffung aufgeflogen – insbesondere die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dass die Fälle publik wurden, sei nicht zuletzt dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) zu verdanken. Auch in weiteren Fällen, in denen der EDÖB über Informations-Zugangsgesuche zu entscheiden hatte, ging es um die Verwendung öffentlicher Gelder – der EDÖB nannte namentlich Hintergründe der Finanzierung von Lehrstühlen an der ETH Lausanne (ein Entscheid des Jahres 2014), die zu einer intensiven öffentlichen Debatte geführt hätten. «Wir sind klar der Meinung» sagte Thür, «dass in all diesen Fällen vollständige Transparenz hergestellt werden muss.»
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