Tag:EDÖB

Mehr Gesuche, weniger Gebühren

 

Für den Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür eine «grosse Überraschung»: Die Gebühreneinnahmen brachen im letzten Jahr ein. (Foto: Keysone)

Von Marcel Hänggi. Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsprinzip scheint sich langsam zu etablieren; die Zahl der Akteneinsichtsgesuche stieg gegenüber 2011 um 8 Prozent.

Der grosse Sprung fand von 2010 auf 2011 statt, als sich die Zahl der Gesuche, die bis dahin jeweils zwischen 220 und 250 pro Jahr gelegen hatte, auf 466 verdoppelte. 2012 sind nun noch einmal 8 Prozent mehr Gesuche gestellt worden, nämlich 506, wie der Tätigkeitsbericht 2012 des EDÖB zeigt. Der EDÖB wertet das als «Zeichen für den wachsenden Bekanntheitsgrad des Öffentlichkeitsgesetzes als Instrument zur Informationsbeschaffung der Bevölkerung». Im internationalen Vergleich freilich sind die Zahlen immer noch tiefMehr…


Nadelöhr Schlichtung: Klagen lohnt sich

Bereits sechs Wochen nach der Beschwerde trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte den Schlichtungsentscheid: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Foto: Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Weil sich der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht an die gesetzlich garantierte Frist hielt, reichte das Schweizer Fernsehen SRF beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Der Druck wirkte, das Ersuchen war in Rekordzeit erledigt.

Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Einsichtsgesuchen beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche und der Schlichtung, da ich die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigen würde.

Doch die Schlichtungsstelle, der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte, antwortete: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.»

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Zugang zu Armee-Prüfbericht: «Niedrige Gebühr angezeigt»

Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür weist Bundesämter in die Schranken, die mit überhöhten Gebührenforderungen Transparenz verhindern. In seiner neusten Empfehlung rüffelt er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Diese hatte für die Herausgabe eines 22-seitigen Prüfberichts zu Problemen bei den Armeeliegenschaften 800 Franken verlangt. Dieser Betrag sei «unverhältnismässig» hoch.

 

Bericht zu 4-Milliarden-Problem bei den Armeebauten ist von öffentlichem Interesse: Waffenplatz Chur. (Foto: Keystone)

Im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dem umständlichen Titel «Aspekte des Portfolio- und Facility-Managements» geht’s um viel Volksvermögen. Bei den Armee-Immobilien sei die Lücke beim Instandhaltungsbedarf auf 4 Milliarden Franken angewachsen. Es drohe, schreibt die Finanz-Prüfstelle des Bundes, ein beschleunigter Wertverlust.

Erstaunlich: Ihren eigenen Befund taxierten die Finanzkontrolleure in einer Stellungsnahme zu meinem Einsichtsgesuch als für die Öffentlichkeit wenig relevant: «Ein überwiegendes öffentliches Interesse konnten wir im vorliegenden Fall schlichtweg nicht ausmachen», schrieben sie mir. Deshalb sei das geforderte Dokument nur gegen Geld zu haben. Eine Gebührenbefreiung, so wie dies die Gebührenverordnung bei Dienstleistungen der Verwaltung im Interesse der Öffentlichkeit vorsieht, sei nicht gegeben.

In seiner Empfehlung vom 12. November 2012 nimmt jetzt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unmissverständlich Stellung und setzt der Verwaltung klare Leitplanken im Umgang mit Gebührenrechnungen: Mehr…


Wenig genutztes BGÖ: Das sind die Gründe

Transparenz in der Verwaltung: Laut der Studie erhielt das Thema während der Gesetzgebung nie ausreichend Medienaufmerksamkeit. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gründe dafür untersucht.

Über achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BGÖ. Während Schweden seinen Bürgern bereits 1766 das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantierte, folgten die USA 200 Jahre später, eine grössere Anzahl Staaten in den 1970er und 1980er Jahren, die meisten aber erst im 21. Jahrhundert. Die Schweiz gehörte zu den letzten Staaten Europas, die das Öffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert haben.

Die verschiedenen Öffentlichkeitsgesetze ähneln sich im Grundsatz, ihre Nutzung aber unterscheidet sich von Land zu Land enorm. So gingen in Mexiko im Jahr 2010 1100 Akteneinsichtsgesuche pro Million Einwohner ein, in Kanada 1050 und in Grossbritannien 720, in der Schweiz dagegen nur 30 pro Million Einwohner [2011 und 2012 waren es rund 60 pro Million Einwohner/innen], in Deutschland gar nur 20. Woran liegt das?

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Abfuhr für Geheimniskrämer

Von Martin Stoll. Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür.

Bei der Beschaffung lässt sich die Polizei nicht in die Karten schauen: Mitglied der Interventionseinheit Luchs. (Foto: Keystone)

Vor zwei Jahren hat die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Zugang zum jährlichen Bericht des Bundesamt für Polizei (Fedpol) über ihre Beschaffungen verlangt. Darin legt die Polizeibehörde des Bundes Rechenschaft über die Einkäufe ab, die sie tätigt.

Beschaffungsprojekte der Polizei haben in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen öffentlichen Diskussionen geführt, etwa bei der Einführung des Tasers oder beim Bundestrojaner. Die Sicherheitsbehörden agieren hier in einem Spannungsfeld von Politik, Datenschutz und einer rasanten technischen Entwicklung.

So blockten Fedpol und die Bundeskriminalpolizei unsere Anfrage um Einsicht in ihre Einkaufsliste dann auch kategorisch ab: «Der Bericht enthält Angaben, aus welchen Rückschlüsse zum polizeitaktischen Vorgehen der Bundeskriminalpolizei und ihren hierfür zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln gezogen werden können. Dies wiederum könnte die gerichtspolizeilichen Ermittlungen beeinträchtigen oder zu einer konkreten Gefährdung der eingesetzten Mitarbeitenden von Fedpol führen», antwortete die Behörde auf unser Ersuchen.

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