Tag:EDÖB

Schlichtungsstelle: Wer bellt, kommt zu seinem Recht

 

Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.

Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.

 

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Gegen neue Dunkelkammern in der Bundesverwaltung

Von Marcel Hänggi. Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat am 30. Juni 2014 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsgesetz habe sich als «nützliches und griffiges Instrument der Informationsbeschaffung für Private und Medienschaffende etabliert.» Mit Skepsis berichtete der EDÖB von gewissen Tendenzen, das BGÖ zu schwächen.

Korruptionsfälle dank Öffentlichkeitsgesetz aufgeflogen: Hanspeter Thür.

Hanspeter Thür sprach an der Medienkonferenz zuerst in seiner Rolle als Öffentlichkeitsbeauftragter. In den letzten Jahren seien einige Korruptions- und Missbrauchsfälle vor allem im Bereich der öffentlichen Beschaffung aufgeflogen – insbesondere die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dass die Fälle publik wurden, sei nicht zuletzt dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) zu verdanken. Auch in weiteren Fällen, in denen der EDÖB über Informations-Zugangsgesuche zu entscheiden hatte, ging es um die Verwendung öffentlicher Gelder – der EDÖB nannte namentlich Hintergründe der Finanzierung von Lehrstühlen an der ETH Lausanne (ein Entscheid des Jahres 2014), die zu einer intensiven öffentlichen Debatte geführt hätten. «Wir sind klar der Meinung» sagte Thür, «dass in all diesen Fällen vollständige Transparenz hergestellt werden muss.»

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Mehr Gesuche, weniger Gebühren

 

Für den Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür eine «grosse Überraschung»: Die Gebühreneinnahmen brachen im letzten Jahr ein. (Foto: Keysone)

Von Marcel Hänggi. Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsprinzip scheint sich langsam zu etablieren; die Zahl der Akteneinsichtsgesuche stieg gegenüber 2011 um 8 Prozent.

Der grosse Sprung fand von 2010 auf 2011 statt, als sich die Zahl der Gesuche, die bis dahin jeweils zwischen 220 und 250 pro Jahr gelegen hatte, auf 466 verdoppelte. 2012 sind nun noch einmal 8 Prozent mehr Gesuche gestellt worden, nämlich 506, wie der Tätigkeitsbericht 2012 des EDÖB zeigt. Der EDÖB wertet das als «Zeichen für den wachsenden Bekanntheitsgrad des Öffentlichkeitsgesetzes als Instrument zur Informationsbeschaffung der Bevölkerung». Im internationalen Vergleich freilich sind die Zahlen immer noch tief.  Mehr…


Nadelöhr Schlichtung: Klagen lohnt sich

Bereits sechs Wochen nach der Beschwerde trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte den Schlichtungsentscheid: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Foto: Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Weil sich der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht an die gesetzlich garantierte Frist hielt, reichte das Schweizer Fernsehen SRF beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Der Druck wirkte, das Ersuchen war in Rekordzeit erledigt.

Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Einsichtsgesuchen beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche und der Schlichtung, da ich die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigen würde.

Doch die Schlichtungsstelle, der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte, antwortete: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.»

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Zugang zu Armee-Prüfbericht: «Niedrige Gebühr angezeigt»

Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür weist Bundesämter in die Schranken, die mit überhöhten Gebührenforderungen Transparenz verhindern. In seiner neusten Empfehlung rüffelt er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Diese hatte für die Herausgabe eines 22-seitigen Prüfberichts zu Problemen bei den Armeeliegenschaften 800 Franken verlangt. Dieser Betrag sei «unverhältnismässig» hoch.

 

Bericht zu 4-Milliarden-Problem bei den Armeebauten ist von öffentlichem Interesse: Waffenplatz Chur. (Foto: Keystone)

Im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dem umständlichen Titel «Aspekte des Portfolio- und Facility-Managements» geht’s um viel Volksvermögen. Bei den Armee-Immobilien sei die Lücke beim Instandhaltungsbedarf auf 4 Milliarden Franken angewachsen. Es drohe, schreibt die Finanz-Prüfstelle des Bundes, ein beschleunigter Wertverlust.

Erstaunlich: Ihren eigenen Befund taxierten die Finanzkontrolleure in einer Stellungsnahme zu meinem Einsichtsgesuch als für die Öffentlichkeit wenig relevant: «Ein überwiegendes öffentliches Interesse konnten wir im vorliegenden Fall schlichtweg nicht ausmachen», schrieben sie mir. Deshalb sei das geforderte Dokument nur gegen Geld zu haben. Eine Gebührenbefreiung, so wie dies die Gebührenverordnung bei Dienstleistungen der Verwaltung im Interesse der Öffentlichkeit vorsieht, sei nicht gegeben.

In seiner Empfehlung vom 12. November 2012 nimmt jetzt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unmissverständlich Stellung und setzt der Verwaltung klare Leitplanken im Umgang mit Gebührenrechnungen: Mehr…