Tag:EDÖB
Donnerstag, 25. Oktober 2012 |
16:32 Uhr
Von Martin Stoll. Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür.

Bei der Beschaffung lässt sich die Polizei nicht in die Karten schauen: Mitglied der Interventionseinheit Luchs. (Foto: Keystone)
Vor zwei Jahren hat die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Zugang zum jährlichen Bericht des Bundesamt für Polizei (Fedpol) über ihre Beschaffungen verlangt. Darin legt die Polizeibehörde des Bundes Rechenschaft über die Einkäufe ab, die sie tätigt.
Beschaffungsprojekte der Polizei haben in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen öffentlichen Diskussionen geführt, etwa bei der Einführung des Tasers oder beim Bundestrojaner. Die Sicherheitsbehörden agieren hier in einem Spannungsfeld von Politik, Datenschutz und einer rasanten technischen Entwicklung.
So blockten Fedpol und die Bundeskriminalpolizei unsere Anfrage um Einsicht in ihre Einkaufsliste dann auch kategorisch ab: «Der Bericht enthält Angaben, aus welchen Rückschlüsse zum polizeitaktischen Vorgehen der Bundeskriminalpolizei und ihren hierfür zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln gezogen werden können. Dies wiederum könnte die gerichtspolizeilichen Ermittlungen beeinträchtigen oder zu einer konkreten Gefährdung der eingesetzten Mitarbeitenden von Fedpol führen», antwortete die Behörde auf unser Ersuchen.
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Dienstag, 25. September 2012 |
08:10 Uhr
Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom Büro des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des Büros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?

Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der Rüstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)
Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich über den ausserordentlich warmen Frühling, verlangte ich von der Rüstungsbehörde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der Rüstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts hörte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim Öffentlichkeitsbeauftragten.
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Dienstag, 26. Juni 2012 |
22:06 Uhr
Von Martin Stoll. Im Jahr, in dem Öffentlichkeitsgesetz.ch ans Netz ging, verdoppelten sich die Gesuche um Einsicht in Akten.
2011 registrierte die Bundesverwaltung 466 Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente. Im Vorjahr waren es 239 Gesuche, nur etwa halb so viele. Insbesondere bei den Medienschaffenden würde das Öffentlichkeitsgesetz immer bekannter. Journalistinnen und Journalisten reichten öfters Zugangsgesuche ein, schreibt der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in seinem jetzt erschienen Jahresbericht.
Der schlagartige Anstieg an Gesuchen hat auch mit der Lancierung von Öffentlichkeitsgesetz.ch zu tun. Die Plattform ging am 18. Juni 2011 ans Netz und propagiert das Schweizer Informationsfreiheitsgesgetz als Arbeitsmittel für Medienschaffende.
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Dienstag, 19. Juni 2012 |
09:29 Uhr
Von Hansjürg Zumstein. Das Öffentlichkeitgesetz taugt für uns Journalisten nur, wenn wir auch innerhalb vernünftiger Zeit an die Dokumente herankommen. Immer wieder erweist sich jedoch die Schlichtungsstelle als Nadelöhr. Sie schiebt Anfrage auf die lange Bank und verletzt damit das Gesetz. Das Schweizer Fernsehen SRF hat jetzt eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Schlichtungen lassen auf sich warten: Hanspeter Thür, Öffentlichkeitsbeauftragter. (Foto: Keystone)
Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Anträgen an die Bundeskanzlei beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche, da die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigt werde. Tatsächlich beantworte die Bundeskanzlei meine Gesuche vom 23. März innerhalb kurzer Zeit: Am 5. April traf bereits die Antwort ein. Vorbildlich.
Allerdings wurde ein Teil des Einsichtsgesuches abgelehnt, weshalb ich mich an die Schlichtungsstelle wandte – ebenfalls mit dem Hinweis, die Information werde für aktuelle Medienberichterstattung benötigt, weshalb man um beschleunigte Behandlung bete. Am 17. April teilte die Schlichtungsstelle lapidar mit: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.» Ich reagierte umgehend und verlangte einen Schlichtungstermin innerhalb der gesetzlichen Frist. Doch die Schlichtungsstelle ignorierte dieses Schreiben und liess die 30tägige Frist verstreichen.
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Montag, 28. November 2011 |
06:30 Uhr
Von Catherine Boss. Immer öfter kommt es vor, dass sich Verwaltungsstellen untereinander absprechen, wenn sie Akteneinsichtsgesuche zu ähnlichen Fragestelllungen erhalten. Unter Juristen ist umstritten, ob dies rechtens ist.

Rechtsprofessor Schweizer: Anfragen «nicht Drittstellen bekannt machen». (Foto: Keystone)
Die Sonntagszeitung wollte vor einem Jahr Einsicht in Protokolle der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Sie erhielt die Protokolle, doch die Seiten waren praktisch vollständig eingeschwärzt. Auch der Beobachter hat vollständig abgedeckte Protokolle der KNS erhalten. Zurzeit laufen diesbezüglich Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).
Später verlangte ein Journalist der Sonntagszeitung Einsicht in die Protokolle der Eidgenössischen Energieforschungskommission (CORE). Der Jurist der Sektion Kernenergie und Rohrleitungsrecht im Bundesamt für Energie (BFE) lehnte das Gesuch ab. Er argumentierte, die Sonntagszeitung hätte vor einem Jahr bereits ein Einsichtsgesuch in die Protokolle der KNS verlangt.
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