Dienstag, 25. September 2012 |
08:10 Uhr
Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom Büro des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des Büros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?

Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der Rüstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)
Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich über den ausserordentlich warmen Frühling, verlangte ich von der Rüstungsbehörde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der Rüstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts hörte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim Öffentlichkeitsbeauftragten.
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Dienstag, 26. Juni 2012 |
22:06 Uhr
Von Martin Stoll. Im Jahr, in dem Öffentlichkeitsgesetz.ch ans Netz ging, verdoppelten sich die Gesuche um Einsicht in Akten.
2011 registrierte die Bundesverwaltung 466 Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente. Im Vorjahr waren es 239 Gesuche, nur etwa halb so viele. Insbesondere bei den Medienschaffenden würde das Öffentlichkeitsgesetz immer bekannter. Journalistinnen und Journalisten reichten öfters Zugangsgesuche ein, schreibt der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in seinem jetzt erschienen Jahresbericht.
Der schlagartige Anstieg an Gesuchen hat auch mit der Lancierung von Öffentlichkeitsgesetz.ch zu tun. Die Plattform ging am 18. Juni 2011 ans Netz und propagiert das Schweizer Informationsfreiheitsgesgetz als Arbeitsmittel für Medienschaffende.
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Dienstag, 19. Juni 2012 |
09:29 Uhr
Von Hansjürg Zumstein. Das Öffentlichkeitgesetz taugt für uns Journalisten nur, wenn wir auch innerhalb vernünftiger Zeit an die Dokumente herankommen. Immer wieder erweist sich jedoch die Schlichtungsstelle als Nadelöhr. Sie schiebt Anfrage auf die lange Bank und verletzt damit das Gesetz. Das Schweizer Fernsehen SRF hat jetzt eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Schlichtungen lassen auf sich warten: Hanspeter Thür, Öffentlichkeitsbeauftragter. (Foto: Keystone)
Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Anträgen an die Bundeskanzlei beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche, da die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigt werde. Tatsächlich beantworte die Bundeskanzlei meine Gesuche vom 23. März innerhalb kurzer Zeit: Am 5. April traf bereits die Antwort ein. Vorbildlich.
Allerdings wurde ein Teil des Einsichtsgesuches abgelehnt, weshalb ich mich an die Schlichtungsstelle wandte – ebenfalls mit dem Hinweis, die Information werde für aktuelle Medienberichterstattung benötigt, weshalb man um beschleunigte Behandlung bete. Am 17. April teilte die Schlichtungsstelle lapidar mit: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.» Ich reagierte umgehend und verlangte einen Schlichtungstermin innerhalb der gesetzlichen Frist. Doch die Schlichtungsstelle ignorierte dieses Schreiben und liess die 30tägige Frist verstreichen.
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Montag, 28. November 2011 |
06:30 Uhr
Von Catherine Boss. Immer öfter kommt es vor, dass sich Verwaltungsstellen untereinander absprechen, wenn sie Akteneinsichtsgesuche zu ähnlichen Fragestelllungen erhalten. Unter Juristen ist umstritten, ob dies rechtens ist.

Rechtsprofessor Schweizer: Anfragen «nicht Drittstellen bekannt machen». (Foto: Keystone)
Die Sonntagszeitung wollte vor einem Jahr Einsicht in Protokolle der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Sie erhielt die Protokolle, doch die Seiten waren praktisch vollständig eingeschwärzt. Auch der Beobachter hat vollständig abgedeckte Protokolle der KNS erhalten. Zurzeit laufen diesbezüglich Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).
Später verlangte ein Journalist der Sonntagszeitung Einsicht in die Protokolle der Eidgenössischen Energieforschungskommission (CORE). Der Jurist der Sektion Kernenergie und Rohrleitungsrecht im Bundesamt für Energie (BFE) lehnte das Gesuch ab. Er argumentierte, die Sonntagszeitung hätte vor einem Jahr bereits ein Einsichtsgesuch in die Protokolle der KNS verlangt.
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Dienstag, 16. August 2011 |
10:07 Uhr

Kriegt zwei neue Juristen: Öffentlichkeitsbeauftragter Hanspeter Thür. (Foto:Keystone)
Von Martin Stoll. Die Verwaltung will die Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes beheben und stellt zwei zusätzliche Juristen ein.
Praktisch nie konnte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in der Vergangenheit die im Öffentlichkeitsgesetz vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Schlichtungsgesuchen einhalten. Zwischen April 2009 und Mai 2010 wurde er deshalb drei Mal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt.
Der offensichtliche Vollzugsnotstand rief im vergangenen September sogar die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) auf den Plan. Sie forderte vom Bundesrat, dass den gesetzlichen Vorgaben und «damit den Beschlüssen des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips die nötige Nachachtung verschafft wird.»
Noch vor wenigen Wochen zeigte sich der Bundesrat davon unbeeindruckt. Er wies einen Antrag um Erhöhung des Stellenetats des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab. Nicht zum ersten Mal.
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