Donnerstag, 22. März 2018 |
06:22 Uhr

Weil sie Zugang zu Beschaffungsdokumenten hatten, konnten Medienschaffende in der Vergangenheit gravierende Beschaffungspannen des Bundes aufdecken. (Foto: (Keystone/Monika Flueckiger)
Von Martin Stoll. In einem gemeinsamen Brief fordern der Verband Schweizer Medien, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch Parlamentarier auf, dafür zu sorgen, dass das Beschaffungswesen nicht zu einer Dunkelkammer wird.
Am Montag beschäftigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Zugang zu Dokumenten des Beschaffungsverfahrens empfindlich einzuschränken.
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Montag, 26. Juni 2017 |
14:52 Uhr

Nicht nur Statistiken und Wetterdaten: Der Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger an seiner Jahres-Pressekonferenz.
Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes gibt sich kämpferisch: Er werde sich zur Wehr setzen, wenn Regierung oder Verwaltung versuchten, Transparenz abzubauen.
An seiner Jahrespressekonferenz zog Adrian Lobsiger eine verhalten positive Bilanz: «In allen Bereichen sehen wir Fortschritte», sagte der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) vor den Medien. Andererseits stelle er beim Thema Verwaltungstransparenz auch «gewisse Rückzugsgefechte» fest.
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Montag, 16. Mai 2016 |
08:59 Uhr
Von Martin Stoll, Titus Plattner, Christian Brönnimann. Jetzt sind wichtige Eckdaten des Beschaffungswesen des Bundes publik. Nach dreijährigem Ringen mit Verwaltung und Regierung haben SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche umfangreiches Datenmaterial zu den vierzig wichtigsten Bundeslieferanten publizieren können.
Im Dezember hat das Bundesgericht den Zugang zur Beschaffungsstatistik des Bundes freigegeben. Bis zuletzt bekundete die Verwaltung Mühe mit dem Urteil. Für die Datenherausgabe nahm sie sich Monate Zeit und verlangte für das Erstellen des 32-seitigen PDF’s 950 Franken. Das VBS widersetzte sich zudem dem Urteil und lieferte die Daten nur unvollständig – aus Angst um die Innere Sicherheit. Wohin die 5 Millarden Franken fliessen, welche die Bundesverwaltung für Aufträge und Einkäufe jährlich ausgibt, ist jetzt aber in wichtigen Teilen nachvollziehbar.
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Mittwoch, 2. Dezember 2015 |
21:21 Uhr

Mit Vehemenz gegen Einsicht in Beschaffungsdaten des Bundes: BBL-Chef Gustave E. Marchand (links) bei der Einweihung des umgebauten Bundeshauses. (Foto: RDB/SI/Reichenbach)
Von Martin Stoll. Mit viel Aufwand hat sich das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) dagegen gewehrt, dass die Namen der Hauptlieferanten des Bundes bekannt werden. Jetzt hat das Bundesgericht mit klaren Worten für Transparenz im Beschaffungswesen gesorgt.
Die Anweisung zum Schwärzen kam von ganz oben: Am 1. Mai 2013 hatte der Bundesrat die Verwaltung angewiesen, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Grund dafür war ein Zugangsgesuch der «SonntagsZeitung» und von «Le Matin Dimanche» um Einsicht in die Statistik aller Beschaffungen. Diese wird für die ganze Verwaltung beim BBL erstellt und wurde der Öffentlichkeit bis jetzt nur anonymisiert zugänglich gemacht. Nach dem Urteil des Bundesgerichts wird die Verwaltung ihre zurückhaltende Einsichtspraxis ändern müssen.
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Sonntag, 2. Februar 2014 |
08:00 Uhr

Öffentlichkeit nach Bedarf: Bei der Offenlegung von Beschaffungsdaten tritt der Bundesrat auf die Bremse. (Foto: RDB/Sobli/Daniel Ammann)
Von Martin Stoll. Teile der Bundesverwaltung möchten mit einer Überprüfung dem Öffentlichkeitsgesetz die Zähne ziehen – und der Bundesrat verweigert den Zugang zu Beschaffungsdaten. Dabei macht die Korruptionsaffäre im Seco deutlich, wie wichtig ein griffiges Transparenzgesetz ist.
Die vorherrschende Praxis im Umgang mit dem BGÖ entspreche oft nicht mehr dem ursprünglichen Anliegen des Gesetzgebers, beklagte sich Brigitte Rindlisbacher, Generalsekretärin im Verteidigungsdepartement. An der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vom 17. Dezember 2012 äusserte sie hinter verschlossenen Türen ihren Unmut über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Von ihren Chefbeamten-Kollegen bekam Rindlisbacher lebhaften Zuspruch. Das Parlament habe kaum vorgehabt, dass Bundesrätinnen Einsicht in ihre Agenden gewähren müssten, pflichtete UVEK-Generalsekretär Walter Thurnher bei.
Das Gremium, in dem sich die oberste Etage der Verwaltung regelmässig trifft, entschied in der Folge: Das Öffentlichkeitsgesetz muss überprüft werden. Die Vorarbeiten zu dieser Evaluation sind – unbemerkt von der Öffentlichkeit – bereits weit fortgeschritten.
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