Kategorie:Bundesverwaltung

Wenig genutztes BGÖ: Das sind die Gründe

Transparenz in der Verwaltung: Laut der Studie erhielt das Thema während der Gesetzgebung nie ausreichend Medienaufmerksamkeit. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Gemessen an der Einwohnerzahl werden in der Schweiz 36-mal weniger Akteneinsichtsgesuche unter dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gestellt als in Mexiko unter dem analogen Gesetz. Sarah Holsen und Martial Pasquier vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) in Lausanne haben die Gründe dafür untersucht.

Über achtzig Staaten kennen heute Informations-Freiheitsgesetze, analog zum schweizerischen BGÖ. Während Schweden seinen Bürgern bereits 1766 das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen garantierte, folgten die USA 200 Jahre später, eine grössere Anzahl Staaten in den 1970er und 1980er Jahren, die meisten aber erst im 21. Jahrhundert. Die Schweiz gehörte zu den letzten Staaten Europas, die das Öffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert haben.

Die verschiedenen Öffentlichkeitsgesetze ähneln sich im Grundsatz, ihre Nutzung aber unterscheidet sich von Land zu Land enorm. So gingen in Mexiko im Jahr 2010 1100 Akteneinsichtsgesuche pro Million Einwohner ein, in Kanada 1050 und in Grossbritannien 720, in der Schweiz dagegen nur 30 pro Million Einwohner [2011 und 2012 waren es rund 60 pro Million Einwohner/innen], in Deutschland gar nur 20. Woran liegt das?

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Von der gläsernen Verwaltung zur gläsernen Vitrine

Von Eveline Dudda. Die Verwaltung präsentiert ihre Dokumente neuerdings zwar in einer Vitrine. Doch die Ausstellungsstücke sind nur gegen Cash erhältlich – und stellen sich mitunter als Mogelpackung heraus. Ein Erfahrungsbericht.

Wenig Einblick in die Branche: Milchpulverproduktion in Hochdorf LU. (Foto:Keystone)

Nachdem mein erstes Dutzend Akteneinsichtsgesuche an den Gebührenforderungen der Verwaltung scheiterten, fasste ich mir ein Herz, schlachtete mein Sparschwein und beschloss, endlich einmal – allen medienethischen Bedenken zum Trotz – mir eine Akteneinsicht zu erkaufen. Das Objekt meiner Begierde war der Rechenschaftsbericht der Branchenorganisation Milch, den diese dem Bundesamt für Landwirtschaft abliefern muss.

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Abfuhr für Geheimniskrämer

Von Martin Stoll. Die Bundeskriminalpolizei soll ihre Einkaufsliste offenlegen. Das fordert der eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür.

Bei der Beschaffung lässt sich die Polizei nicht in die Karten schauen: Mitglied der Interventionseinheit Luchs. (Foto: Keystone)

Vor zwei Jahren hat die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Zugang zum jährlichen Bericht des Bundesamt für Polizei (Fedpol) über ihre Beschaffungen verlangt. Darin legt die Polizeibehörde des Bundes Rechenschaft über die Einkäufe ab, die sie tätigt.

Beschaffungsprojekte der Polizei haben in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen öffentlichen Diskussionen geführt, etwa bei der Einführung des Tasers oder beim Bundestrojaner. Die Sicherheitsbehörden agieren hier in einem Spannungsfeld von Politik, Datenschutz und einer rasanten technischen Entwicklung.

So blockten Fedpol und die Bundeskriminalpolizei unsere Anfrage um Einsicht in ihre Einkaufsliste dann auch kategorisch ab: «Der Bericht enthält Angaben, aus welchen Rückschlüsse zum polizeitaktischen Vorgehen der Bundeskriminalpolizei und ihren hierfür zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln gezogen werden können. Dies wiederum könnte die gerichtspolizeilichen Ermittlungen beeinträchtigen oder zu einer konkreten Gefährdung der eingesetzten Mitarbeitenden von Fedpol führen», antwortete die Behörde auf unser Ersuchen.

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Fristenloses Öffentlichkeitsgesetz

 

Von Florian Imbach. Ende August bekam ich Post. Post vom Büro des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Ein Mitarbeiter des Büros informierte mich mit einem zweiseitigen Schreiben, dass ein von mir angestossenes Verfahren nun eingestellt sei. Verfahren? Um was ging es da noch mal?

Auch die umstrittene Beschaffung des Gripen gab in der Rüstungskommission zu reden. (Foto: Keystone)

Im Mai dieses Jahres, der Rest der Schweiz freute sich über den ausserordentlich warmen Frühling, verlangte ich von der Rüstungsbehörde Armasuisse Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung der Rüstungskommission. Da ich nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen keine Antwort bekam und auch nach einer von mir gesetzten Nachfrist nichts hörte, stellte ich einen Schlichtungsantrag beim Öffentlichkeitsbeauftragten.

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Schleier um die Beschaffungs- zahlen des Bundes lüftet sich

Von Christian Brönnimann. Die Fragestellung: Wie viel Geld geben die Departemente für kommerzielle Güter und Dienstleistungen aus, ohne die Aufträge öffentlich auszuschreiben? Der Hintergrund: Fälle wie die Affäre Ursprung oder die Reorganisation des Migrationsamts zeigen immer wieder, dass das Beschaffungsrecht leicht umgangen werden kann. Das Problem: Die Bundesverwaltung behandelt Beschaffungszahlen wie ein Staatsgeheimnis.

BGÖ-Anfrage brachte Klarheit: Das Finanzdepartement vergibt am häufigsten freihändig. (Foto: Keystone)

Mit schöner Regelmässigkeit prangern die Aufsichtsorgane die Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung an. Einer der häufigsten Vorwürfe: Die Beamten vergeben zu viele Aufträge freihändig, obwohl ihr Umfang über dem zulässigen Schwellenwert liegt. Dass dabei das Beschaffungsrecht nicht immer eingehalten wird, hat die Finanzdelegation in ihrem letzten Tätigkeitsbericht festgehalten. Umso erstaunlicher ist es, dass die Behörden bislang darum herum kamen, ihre Beschaffungspraxis transparenter zu machen.

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