Kategorie:Bundesverwaltung

Bazl zu Offenheit verknurrt

EasyJet

EasyJet wollte nicht zahlen, Bazl wollte nicht sprechen. (Foto: Keystone)

Von Gery Schwager, K-TippDer Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes weist die Luftfahrtbehörde an, dem K-Tipp Akteneinsicht zu gewähren.

Der Fall datiert vom 22. Januar 2011: Der Easyjet-Flug EZY 1570 hätte am Abend von Hurghada (Ägypten) nach Genf fliegen sollen. Wegen technischer Probleme startete die Maschine erst am nächsten Tag.

Rechtlich ein klarer Fall, glaubte Passagier Mark Beller (Name geändert) – und forderte von Easyjet 400 Euro Entschädigung. Er stützte sich auf die auch in der Schweiz geltende EU-Verordnung über Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung. Und auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Doch Easyjet wollte nicht zahlen. Also wandte sich Beller ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das Airlines bei Verstössen gegen Passagierrechte büssen kann. Es nützte nichts. Das Bazl verzichtete auf Sanktionen gegen Easyjet, ohne die Begründung offenzu­legen, und stellte das Verfahren ein. Mehr…


Hilfreiche Landwirtschaftsbeamte

Akte erstellt, um Akte offenlegen zu können: das BLW

Von Eveline Dudda. Die Verwaltung ist zuweilen durchaus kooperativ, und sie ist mitunter auch für Überraschungen gut. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erstellte anlässlich eines Akteneinsichtsgesuchs neue Akten einzig zum Zweck, Einsicht in dieselben zu bieten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe ich an dieser Stelle für seine Gebührenpolitik auch schon gerüffelt (hier und hier). Doch kurz vor Weihnachten will ich ihm ein Kränzchen winden – auch wenn die Geschichte schon ein paar Monate her ist.

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Exzessive Gebühren mit abschreckender Wirkung

«Komplexes Thema, welches voll und ganz dem Staatsschutz zuzurechnen ist»: Elektronische Kriegsführung bei der Schweizer Armee. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeits-
beauftragte rüffelt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erneut wegen überhöhten Gebühren. Die Forderung von 8000 bis 10 000 Franken für ein 43-seitiges Dokument sei exzessiv und komme einer Zugangsverweigerung gleich.

Der Bericht «Elektronische Kriegführung: Prüfung der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von Systemen des VBS» behandelt laut EFK ein «ebenso komplexes wie sensibles Thema». Als Journalist beschäftigt mich dieses, auch weil die Armee mit einem desaströsen IT-Problem kämpft. Das Papier, das mich interessiert, ist zwar «vertraulich» klassifiziert. Das heisst aber nicht, dass es unter Verschluss bleiben muss. Laut geltendem Recht muss die EFK prüfen, ob das Dokument deklassifiziert oder zumindest teilweise zugänglich gemacht werden kann.

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Nadelöhr Schlichtung: Klagen lohnt sich

Bereits sechs Wochen nach der Beschwerde trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte den Schlichtungsentscheid: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Foto: Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Weil sich der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht an die gesetzlich garantierte Frist hielt, reichte das Schweizer Fernsehen SRF beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Der Druck wirkte, das Ersuchen war in Rekordzeit erledigt.

Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Einsichtsgesuchen beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche und der Schlichtung, da ich die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigen würde.

Doch die Schlichtungsstelle, der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte, antwortete: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.»

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Zugang zu Armee-Prüfbericht: «Niedrige Gebühr angezeigt»

Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür weist Bundesämter in die Schranken, die mit überhöhten Gebührenforderungen Transparenz verhindern. In seiner neusten Empfehlung rüffelt er die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Diese hatte für die Herausgabe eines 22-seitigen Prüfberichts zu Problemen bei den Armeeliegenschaften 800 Franken verlangt. Dieser Betrag sei «unverhältnismässig» hoch.

 

Bericht zu 4-Milliarden-Problem bei den Armeebauten ist von öffentlichem Interesse: Waffenplatz Chur. (Foto: Keystone)

Im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dem umständlichen Titel «Aspekte des Portfolio- und Facility-Managements» geht’s um viel Volksvermögen. Bei den Armee-Immobilien sei die Lücke beim Instandhaltungsbedarf auf 4 Milliarden Franken angewachsen. Es drohe, schreibt die Finanz-Prüfstelle des Bundes, ein beschleunigter Wertverlust.

Erstaunlich: Ihren eigenen Befund taxierten die Finanzkontrolleure in einer Stellungsnahme zu meinem Einsichtsgesuch als für die Öffentlichkeit wenig relevant: «Ein überwiegendes öffentliches Interesse konnten wir im vorliegenden Fall schlichtweg nicht ausmachen», schrieben sie mir. Deshalb sei das geforderte Dokument nur gegen Geld zu haben. Eine Gebührenbefreiung, so wie dies die Gebührenverordnung bei Dienstleistungen der Verwaltung im Interesse der Öffentlichkeit vorsieht, sei nicht gegeben.

In seiner Empfehlung vom 12. November 2012 nimmt jetzt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unmissverständlich Stellung und setzt der Verwaltung klare Leitplanken im Umgang mit Gebührenrechnungen: Mehr…