Montag, 1. Juli 2013 |
10:00 Uhr

Für den Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür eine «grosse Überraschung»: Die Gebühreneinnahmen brachen im letzten Jahr ein. (Foto: Keysone)
Von Marcel Hänggi. Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsprinzip scheint sich langsam zu etablieren; die Zahl der Akteneinsichtsgesuche stieg gegenüber 2011 um 8 Prozent.
Der grosse Sprung fand von 2010 auf 2011 statt, als sich die Zahl der Gesuche, die bis dahin jeweils zwischen 220 und 250 pro Jahr gelegen hatte, auf 466 verdoppelte. 2012 sind nun noch einmal 8 Prozent mehr Gesuche gestellt worden, nämlich 506, wie der Tätigkeitsbericht 2012 des EDÖB zeigt. Der EDÖB wertet das als «Zeichen für den wachsenden Bekanntheitsgrad des Öffentlichkeitsgesetzes als Instrument zur Informationsbeschaffung der Bevölkerung». Im internationalen Vergleich freilich sind die Zahlen immer noch tief. Mehr…
Freitag, 17. Mai 2013 |
13:00 Uhr

Medienschaffenden sind auf regelmässigen Zugang zu Dokumenten angewiesen. (Foto: Keystone)
Von Marco Diener. 250 Franken verlangte das Bundesamt für Energie (BFE) vom K-Tipp für die Herausgabe eines Dokuments. Das sei zu viel, entschied das Bundesgericht. Und fand, dass das BFE sogar auf jegliche Gebühr hätte verzichten können. Das Urteil ist für Medienschaffende wichtig.
Die Sache begann mit einer harmlosen Anfrage bei der Medienstelle des BFE: Dem K-Tipp war zugetragen worden, dass das BFE im Jahr 2010 die Energieetiketten von mehreren hundert Elektrogeräten hatte prüfen lassen. Deshalb wollte die Redaktion wissen, wo es Informationen darüber gebe. Das BFE blockte gleich ab: «Wir informieren aus Gründen des Datenschutzes höchstens summarisch.»
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Donnerstag, 21. März 2013 |
21:08 Uhr

Weniger schwarz und geringere Gebühren: EFK-Direktor Kurt Grüter verspricht Transparenz (Foto:Keystone)
Von Martin Stoll. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wird vom Bundesrat zur Transparenz verpflichtet. Diese will jetzt «weniger einschwärzen, wirklich nur, was zwingend notwendig ist.»
2011 hatte die EFK verlangt, vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen zu werden, nachdem sie Medienschaffenden Berichte zugänglich machen musste, die teils gravierende Missstände in der Verwaltung dokumentierten. Es ging um Reporte über das Chaos bei der Immobilienbewirtschaftung der Armee oder zur irregulären Beschaffungspraxis der Generalsekretariate.
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Freitag, 17. Juni 2011 |
15:43 Uhr
Von Dominique Strebel. Wie wichtig Öffentlichkeitsgesetze sind, zeigt der Kanton Zug. Der Finanzkanton hat kein Öffentlichkeitsgesetz und bittet deshalb Journalisten happig zur Kasse, wenn sie amtliche Dokumente einsehen wollen.
Will ein Journalist zum Beispiel die Herausgabe einer Einstellungsverfügung, kostet das schnell einmal 1000 Franken – auch wenn das Gesuch gutgeheissen wird. Der Journalist verursache den Strafverfolgern Arbeit, heisst es regelmässig in entsprechenden Entscheiden der Zuger Staatsanwaltschaft. Und da der Journalist gewinnstrebig sei, könne der Aufwand gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz auf den Verursacher überwälzt werden.
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Sonntag, 12. Juni 2011 |
16:27 Uhr
Von Martin Stoll. Die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verlangt für die Herausgabe eines 28-seitigen Berichts 8000 bis 10 000 Franken. Immer wieder versuchen Bundesstellen mit überrissenen und ungerechtfertigten Gebührenforderungen Transparenz zu verhindern.
Der Prüfbericht zu einem Beschaffungsprojekt der Armee ist zwar «vertraulich» klassifiziert. Das heisst aber nicht, dass er unter Verschluss bleiben muss. Laut geltendem Recht muss in so einem Fall die zuständige Stelle prüfen, ob ein Dokument deklassifiziert oder zumindest teilweise zugänglich gemacht werden kann.
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