Bundesgericht fällt wichtigen Gebühren-Entscheid

Medienschaffenden sind auf regelmässigen Zugang zu Dokumenten angewiesen. (Foto: Keystone)

Von Marco Diener.  250 Franken verlangte das Bundesamt für Energie (BFE) vom K-Tipp für die Herausgabe eines Dokuments. Das sei zu viel, entschied das Bundesgericht. Und fand, dass das BFE sogar auf jegliche Gebühr hätte verzichten können. Das Urteil ist für Medienschaffende wichtig.

Die Sache begann mit einer harmlosen Anfrage bei der Medienstelle des BFE: Dem K-Tipp war zugetragen worden, dass das BFE im Jahr 2010 die Energieetiketten von mehreren hundert Elektrogeräten hatte prüfen lassen. Deshalb wollte die Redaktion wissen, wo es Informationen darüber gebe. Das BFE blockte gleich ab: «Wir informieren aus Gründen des Datenschutzes höchstens summarisch.»

Trotzdem stellte der K-Tipp dem BFE einen Katalog mit insgesamt 14 Fragen zu. Zum Beispiel: «Wie viele Geräte wurden untersucht?» Oder: «Wie viele Geräte wurden beanstandet?» Selbst diese Fragen blieben unbeantwortet. Auf die vierzehn gestellten Fragen gab es nur gerade drei Antworten. Angeblich wieder «aus Gründen des Datenschutzes». Dabei tangierte höchstens eine Frage den Datenschutz: «Welche Hersteller weisen gehäuft zu tiefe Verbräuche aus?» Der K-Tipp insistierte bei den übrigen Fragen – blieb aber ohne Erfolg.

Also gelangte die Redaktion an den BFE-Chef. Dieser wies die Medienstelle offenbar an, die Fragen nun doch zu beantworten. Die Antworten waren nichtssagend. Die meisten fanden auf weniger als einer halben Zeile Platz. Und mehrmals hiess es, die Zahlen für 2011 lägen noch gar nicht vor. War ja auch logisch – im November 2011. Deshalb hatte der K-Tipp ausdrücklich nach den Zahlen für 2010 gefragt.

Der K-Tipp sah sich gezwungen, gestützt auf das BGÖ Einsicht in die Dokumente zu verlangen. Die Einsicht wurde gewährt. Der «Projektbericht Marktüberwachung Energieetikette 2010» umfasste 31 Seiten. Zwei Stellen waren eingeschwärzt. An der einen Stelle wahrscheinlich die Namen der Geschäfte, in denen das BFE die Kontrollen hatte durchführen lassen, an der anderen Stelle die Namen und die Adressen der Autoren des Berichts. Peinlich: Auf der Titelseite hatte der Zensor vergessen, die Namen ebenfalls einzuschwärzen.

Für den Aufwand stellte das BFE 250 Franken in Rechnung. Der K-Tipp liess sich das – trotz dem an sich geringen Betrag – nicht gefallen und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab (BVGer-Entscheid vom 27. November 2012). Der K-Tipp zog das Urteil weiter ans Bundesgericht. Er machte geltend, dass nicht die Höhe der einzelnen Gebühr die Recherchetätigkeit beschränke, sondern die Summe von Gebühren für mehrere Gesuche.

Das Bundesgericht hob den Gebührenentscheid auf (BG-Entscheid vom 26. April 2013). Das BFE muss nun eine neue Gebühr festlegen. Das Bundesgericht anerkannte, «dass die Medien zur seriösen Wahrnehmung ihrer Funktionen – namentlich ihrem Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und zur Kontrolle behördlicher Tätigkeiten – regelmässig auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten angewiesen sind und sich die Kumulation von (für sich allein bescheidenen) Gebühren als tatsächliche Zugangsbeschränkung auswirken könnte».

Das Öffentlichkeitsgesetz verpflichtet die Verwaltung in Artikel 10, beim Zugang zu amtlichen Dokumenten Rücksicht auf die besonderen Interessen der Medien zu nehmen. Dies bezieht sich laut Bundesgericht «auch – und sogar insbesondere – auf die Gebührenregelung». Es sei auch im Interesse der Verwaltung, wenn die Medien gestützt auf Dokumente seriös informieren und die Behörden in ihrem Informationsauftrag unterstützen. 

Das Bundesgericht hält fest, dass das BFE ohne Weiteres auf die Erhebung einer Gebühr hätte verzichten können. Überzogene Gebührenforderung von Ämtern, die sich dem Gesetz entziehen wollten, haben immer wieder auch den Öffentlichkeitsbeauftragten und die Gerichte beschäftigt. Jetzt ist die Regierung gefordert, die Zugangsgebühren für Medien einheitlich zu regeln. «Allerdings wäre es – insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung – vorzuziehen, wenn der Bundesrat eine spezielle Regelung für Medienschaffende erlassen würde», schreibt das höchste Gericht in seinem Urteil.

Nachtrag: Nach dem Entscheid hat das BFE bekannt gegeben, auf Gebühren ganz zu verzichten.


Marco Diener ist Redaktor beim K-Tipp


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