Donnerstag, 28. April 2016 |
19:36 Uhr

Das Öffentlichkeitsgesetz soll nachgebessert werden: Initiantin Graf-Litscher mit Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Von Martin Stoll. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten keine Gebühren mehr erhoben werden dürfen.
Mit ihrem Vorstoss für eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes reagiert die Nationalrätin auf eine überbordende Gebühren-Praxis einzelner Verwaltungsstellen. Diese hatten in der Vergangenheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten selbst für einfache Zugangsgesuche Tausende Franken verlangt. Jetzt schlägt Graf-Litscher vor, dass nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, eine Gebühr möglich ist. Unterzeichnet wurde die parlamentarische Initiative von 26 Nationalräten der SP, Grünen, SVP, CVP und FDP.
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Dienstag, 26. August 2014 |
17:05 Uhr
Von Martin Stoll. Amtsstellen können grundsätzlich darauf verzichten, für die Herausgabe von Dokumenten Geld zu verlangen. Das tun nicht wenige Ämter. Doch die Bundeskanzlei drängt die Verwaltung dazu, Gebühren «systematisch» zu erheben.

Sendet zwiespältige Signale: Bundeskanzlerin Corina Casanova. (Foto: RDB/Christian Lanz)
Auf Anfrage von öffentlichkeitsgesetz.ch bestätigt Ursula Eggenberger, Sprecherin von Bundeskanzlerin Corina Casanova: die Bundeskanzlei hat allen Departementen empfohlen, «bei BGÖ-Anfragen künftig systematisch Gebühren zu erheben». Auch für Akteieinsichtsgesuche von Medienschaffenden sollen grundsätzlich Abgaben eingefordert werden, schrieb die BK Ende April Generalsekretären und Medienverantwortlichen der Verwaltung.
Im Mail verweist die Bundeskanzlei auf eine Empfehlung der Generalsekretärenkonferenz (GSK). Laut dieser soll die Einsicht in Dokumente nur ausnahmsweise kostenlos sein, beispielsweise wenn es um den «Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit» geht. Heute haben etliche Verwaltungseinheiten aber eine transparenzfreundlichere Haltung und stellen Dokumente gebührenfrei zur Verfügung. Mehr…
Montag, 23. Dezember 2013 |
17:20 Uhr

Umstrittene Gebühren-Regel in Kraft gesetzt: Bundeskanzlerin Corina Casanova. (Foto: RDB/Ex-Press/Tanja Demarmels)
Von Martin Stoll. Die Generalsekretären-
konferenz des Bundes hat die Gebühren für die Akteneinsicht auf Druck des Bundesgerichts neu geregelt. Die neuen Richtlinien sehen einen möglichen Rabatt für Medienschaffende von 20 Prozent vor. Kaum in Kraft, ist das Papier schon überholt.
Das Signal aus Lausanne war eigentlich klar: Ende April forderte das höchste Gericht des Landes bescheidene Gebühren für Akteneinsichtsgesuche von Medien-
schaffenden. Geldforderungen der Verwaltung – so das Gericht – dürften sich nicht als Zugangsbeschränkung auswirken. Die Verwaltung wurde von den Richtern aufgefordert, die Gebührenregeln zu überdenken.
Jetzt hat die Generalsekretärenkonferenz (GSK) ihre Empfehlungen ins Netz gestellt. Sie sind ernüchternd: Der Vorschlag der Verwaltung wird den Gebührenstreit zwischen Redaktionen und Verwaltung nicht beenden.
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Freitag, 16. August 2013 |
12:59 Uhr
Von Otto Hostettler. Das Bundesamt für Landwirtschaft muss dem Beobachter eine Liste der Milchverarbeiter herausrücken, die monatlich mehr als 100’000 Franken Subventionen erhalten. Dies entschied der eisgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage Hanspeter Thür.

Käser schöpfen auch Subventionen ab – die Liste der Empfänger soll kein Geheimnis mehr sein. (Foto: RDB/Stephan Engler)
Die Geheimnistuerei hat ein Ende: Anderthalb Jahre lang verhinderte das Bundesamt für Landwirtschaft, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer bei der Käseherstellung von staatlichen Geldern profitiert. Jetzt kommt der Beauftragte für Datenschutz und Öffentlichkeit Hanspeter Thür zum Schluss: Die oberste Landwirtschaftsbehörde verstösst mit ihrem Vorgehen gleich in mehreren Punkten gegen das Öffentlichkeitsgesetz. Es muss nun dem Beobachter die Liste aller Milchverarbeitungsbetriebe aushändigen, die monatlich mehr als 100’000 Franken dieser Verkäsungszulage beziehen. Und dies erst noch ohne horrende Kosten zu verrechnen. Ursprünglich verlangte das Bundesamt für eine komplette die Liste aller Subventionsempfänger vom Beobachter eine absurde Gebühr von 275’000 Franken. Kommt das Bundesamt der Aufforderung des Datenschützers nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.
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Dienstag, 13. August 2013 |
15:46 Uhr

Wenig Ertrag und viel Diskussionen: Durchschnittlich 22 Franken Gebühren kassierten die Bundesämter zwischen 2009 und 2011 für die Bearbeitung eines Gesuchs. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Das Bundesgericht hat die Verwaltung aufgefordert, die Gebührenregelung für Einsichtsgesuche von Medienschaffenden zu überdenken. In den Departementen wird das Urteil gegenwärtig analysiert. Dabei ist bereits heute klar: Gebühren bringen kaum Geld und behindern die Umsetzung des Gesetzes massiv. Das stellt auch der Zürcher Rechtsanwalt Daniel Dedeyan in einer Fachpublikation fest.
Die Zahlen zeigen, wie marginal die Einnahmen sind. Von 2009 bis 2011 hatte die Bundesverwaltung 937 Einsichtsgesuche von Medienschaffenden oder Privatpersonen zu beantworten. Dabei nahmen die Bundesämter insgesamt 20’450.- Franken an Gebühren ein, im Durchschnitt gerade 22 Franken pro eingereichtes Gesuch.
Es geht also nicht ums Geld, wenn die Verwaltung von Medienschaffenden verlangt, dass sie für den Aufwand, den sie hat, entschädigt wird. Es geht ums Prinzip. Mehr…