Kategorie:Vor dem Richter

Neunzig Prozent* Transparenz im Uni Zürich-UBS-Deal

Signal für Transparenz in der Forschung: Genforschung an der Uni Zürich. (Foto: Balz M. Murer/RDB)

Von Marcel Hänggi. Erstmals liegt in der Schweiz ein erstinstanzlicher juristischer Entscheid zur Frage vor, ob Hochschulen Geheimverträge mit Privaten abschliessen dürfen.

Im April 2012 gibt die Uni Zürich (UZH) bekannt, von der UBS 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, um das UBS International Center of Economics in Society aufzubauen. Die akademische Freiheit bleibe gewahrt und sei vertraglich festgeschrieben, hiess es. Ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG), um diese Aussage zu überprüfen, lehnte die UZH indes vollumfänglich ab. Dagegen haben ich sowie mein Kollege Matthias Daum (Die Zeit Schweiz) bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) rekurriert.

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Bundesgericht fällt wichtigen Gebühren-Entscheid

Medienschaffenden sind auf regelmässigen Zugang zu Dokumenten angewiesen. (Foto: Keystone)

Von Marco Diener.  250 Franken verlangte das Bundesamt für Energie (BFE) vom K-Tipp für die Herausgabe eines Dokuments. Das sei zu viel, entschied das Bundesgericht. Und fand, dass das BFE sogar auf jegliche Gebühr hätte verzichten können. Das Urteil ist für Medienschaffende wichtig.

Die Sache begann mit einer harmlosen Anfrage bei der Medienstelle des BFE: Dem K-Tipp war zugetragen worden, dass das BFE im Jahr 2010 die Energieetiketten von mehreren hundert Elektrogeräten hatte prüfen lassen. Deshalb wollte die Redaktion wissen, wo es Informationen darüber gebe. Das BFE blockte gleich ab: «Wir informieren aus Gründen des Datenschutzes höchstens summarisch.»

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Die SonntagsZeitung gewinnt Transparenz-Streit

Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht stützt eine Beschwerde der SonntagsZeitung, welche die Herausgabe von Kommissionsprotokollen verlangt hat. Mit dem Urteil bleiben Verwaltungskommissionen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt.

Wollten lieber unter sich bleiben: Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen (rechts), beobachtet mit Chefbeamten die Rede von Bundesrat Alain Berset zur 6. IV-Revision. (Foto Keystone)

Die SonntagsZeitung hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe von Protokollen der AHV-IV-Kommission verlangt. In der Kommission sitzen Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Versicherungen und Abgesandte von Kantonen und des Bundes. Das 20-köpfige Gremium diskutiert Grundsatzfragen der Invalidenversicherung und berät darüber, wie es mit der AHV weiter gehen soll.

Doch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schmetterte das Einsichtsgesuch mit wenig plausiblen Begründungen ab. «Die ausserparlamentarischen Kommissionen sind vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen», behauptete das Amt. Da die Protokolle der AHV-IV-Kommission Personendaten enthalten würden, könnten sie «aus Gründen des Datenschutzes» in ihrer aktuellen Form nicht veröffentlicht werden.

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Nadelöhr Schlichtung: Klagen lohnt sich

Bereits sechs Wochen nach der Beschwerde trifft der Öffentlichkeitsbeauftragte den Schlichtungsentscheid: Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. (Foto: Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Weil sich der Öffentlichkeitsbeauftragte nicht an die gesetzlich garantierte Frist hielt, reichte das Schweizer Fernsehen SRF beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ein. Der Druck wirkte, das Ersuchen war in Rekordzeit erledigt.

Für die Recherche zum meinem Dokumentarfilm über den Rücktritt von Philipp Hildebrand habe ich auch das Instrument Öffentlichkeitgesetz eingesetzt. In meinen Einsichtsgesuchen beantragte ich die beschleunigte Behandlung der Gesuche und der Schlichtung, da ich die Information für die aktuelle Berichterstattung benötigen würde.

Doch die Schlichtungsstelle, der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte, antwortete: «Leider müssen wir Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir das Schlichtungsverfahren aufgrund mangelnder personeller Ressource nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 30 Tagen durchführen können.»

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Die SonntagsZeitung kämpft vor Gericht für Protokolle

«Offen für Diskussionen und Interviews»:Der BSV-Direktor Yves Rossier (rechts) während der Sommersession. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) will Dokumente von Verwaltungskom-
missionen vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Die SonntagsZeitung zieht den Fall vor Bundes- verwaltungsgericht.

In der eidgenössischen Kommission für
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der AHV/IV-Kommission, sitzen Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Versicherungen und Abgesandte von Kantonen und des Bundes. Das 20-köpfige Gremium diskutiert Grundsatzfragen der Invalidenversicherung und berät darüber, wie es mit der AHV weiter gehen soll.

Was die Verwaltungskommission bespricht, soll nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Meinung vertritt das von Yves Rossier geführte Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hartnäckig. Es weigert sich trotz Aufforderung des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür, Sitzungsprotokolle zugänglich zu machen.

Die Geschichte beginnt mit einer Anfrage bei der Kommissionssekretärin. Im Mai 2010 verlangte die SonntagsZeitung Einsicht in  Protokolle und einen Jahresbericht. Zwei Monate zuvor hatte der Datenschutz-
und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in einer Empfehlung zur Eidgenössischen Impfkommission (EKIF) festgehalten, dass Verwaltungskommissionen dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) unterstellt sind. Auch das Bundesamt für Justiz (BJ) hielt in den Richtlinien zur Umsetzung des BGÖ unmissverständlich fest, dass für ausserparlamentarische Kommissionen das BGÖ gilt.

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