Sonntag, 8. Januar 2012 |
22:11 Uhr

Verriet die ehemaligen Bundesrätin Calmy-Rey im Journalistengespräch die umstrittenen Befreiungspläne in Libyen? (Foto: Keystone)
Von Hansjürg Zumstein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, publiziert am 3. Januar 2012, entschieden: Die Öffentlichkeit darf nicht wissen, was die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey dem Tages-Anzeiger im Juni vorletzten Jahres wirklich sagte. Es hat mein Einsichtsgesuch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz abgelehnt.
Ein Fehlurteil aus meiner Sicht, und zwar eines mit Folgen. Denn mit diesem Urteil wird der Geist des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt: Der kleine Spalt, den das Öffentlichkeitsgesetz geöffnet hatte, wird wieder kleiner.
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Donnerstag, 22. Dezember 2011 |
08:49 Uhr

«Gar kein amtliches Dokument»: Der ehemalige BLW-Direktor Manfred Bötsch mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto:Keystone)
Von Claudia Schreiber. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschlägen für Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zugänglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW dagegen gewehrt.
Ich schlage die Ausschreibung eines Preises für die originellste Begründung für ein Nicht-Herausgeben eines Behörden-Dokumentes vor. Während längerer Zeit war mein Favorit ein Satz aus dem Bundesamt für Statistik: «Leider können wir Ihnen dieses Dokument nicht zur Verfügung stellen. Die Gründe dafür sind: (1) Es geht um eine interne Aktennotiz, die nicht für eine Veröffentlichung gedacht war und die schon veraltet ist. […]»
Dann freute ich mich eine Zeitlang über die mündliche Begründung aus einer kantonalen Verwaltung, wonach die von mir gewünschte Liste von Wasserbauvorhaben nicht herausgegeben werden könne, weil sonst eine Partei, die bis vor nicht allzu langer Zeit in eben dieser Verwaltung das Sagen hatte, sonst «alles blockieren würde». Dann kam das Dokument «Synopsis» (siehe Urteil A-1135/2011 des Bundesverwaltungsgerichtes).
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Dienstag, 30. August 2011 |
09:38 Uhr
Von Thomas Knellwolf. Dass Gerichte Urteile anonymisieren, bevor sie sie veröffentlichen, ist nur allzu verständlich. Doch manchmal nimmt das Ganze groteske Formen an.
Das Bundesstrafgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils im Fall «Bundesanwaltschaft gegen A., erbeten verteidigt duch Rechtsanwalt Kaspar Hemmeler», veröffentlicht. Am 18. August hatte es A., einen Journalisten der Zeitung B. vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. A. hatte in B. einen Artikel mit dem Titel «C. im Fall D. erneut belastet». Alles unklar ob so viel Alphabet?
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Mittwoch, 24. August 2011 |
20:24 Uhr
Von Sandro Brotz. Ein Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona bringt den pressefeindlichen Paragrafen ins Wanken, der die Veröffentlichung amtlich geheimer Akten bestraft. Der Richter argumentierte auch mit dem Öffentlichkeitsprinzip. Dieses gebiete, dass die Klassifizierung von Dokumenten nur in Ausnahmefällen zulässig sei.

Der abgewählte Bundesanwalt Erwin Beyeler: Die Publikation war die einzige Möglichkeit, zu belegen, dass er nicht die ganze Wahrheit sagte. (Foto: Keystone)
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, hatte einen schlechten Tag. «Das ist unfair», beschwerte er sich, als mein Anwalt Kaspar Hemmeler beim Prozess vom 18. August 2011 den Beweisantrag stellte, den GPK-Bericht im Fall Ramos zu den Akten zu legen. Er müsse sich schliesslich zuerst in die 102 Seiten einlesen, monierte Cornu.
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Sonntag, 10. Juli 2011 |
11:42 Uhr

In der Kampagne für die HPV-Impfung junger Frauen spielten Experten eine wichtige Rolle. Ihre Interessenbindungen sind bis heute unter Verschluss. (Foto: Keystone)
Von Catherine Riva. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) berät die Schweizer Gesundheitsbehörden in Fachfragen. Die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommission sind verpflichtet, Verflechtungen und allfällige Interessenskonflikte mit der pharmazeutischen Industrie komissionsintern offen zu legen.
Seit Februar 2008 habe ich mich um diese Erklärungen bemüht. Anlass waren meine Recherchen zur HPV-Impfung, die aber fälschlicherweise als «Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs» bezeichnet wird. Ich wurde damals auf die intensiv geführte Sensibilisierungskampagne aufmerksam, welche von den Produzenten dieser Impfstoffe betrieben wurde, um die Nachfrage nach ihren Produkten zu fördern. Meine Recherchen zeigten mir schon bald, dass die Experten beratender Fachgremien ein wichtiger Faktor im Marketingkonzept dieser Firmen waren.
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