Tag:Anonymisierung

«C. im Fall D. erneut belastet»

Von Thomas Knellwolf. Dass Gerichte Urteile anonymisieren, bevor sie sie veröffentlichen, ist nur allzu verständlich. Doch manchmal nimmt das Ganze groteske Formen an.

Das Bundesstrafgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils im Fall «Bundesanwaltschaft gegen A., erbeten verteidigt duch Rechtsanwalt Kaspar Hemmeler», veröffentlicht. Am 18. August hatte es A., einen Journalisten der Zeitung B. vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. A. hatte in B. einen Artikel mit dem Titel «C. im Fall D. erneut belastet». Alles unklar ob so viel Alphabet?

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