Kategorie:Bundesverwaltung

Da wird Konsumenten kein reiner Wein eingeschenkt

Kontrolleure dürfen Weinpanscher geheim halten: Traubenernte im Laveaux. (Foto: RDB/Stephan Engler) Kontrolleure dürfen Weinpanscher geheim halten: Traubenernte im Laveaux. (Foto: RDB/Stephan Engler)

Von Thomas Lattmann. Die Weinhandelskontrolle hat letztes Jahr 29 Betriebe wegen schwerwiegender Verstösse angezeigt. Um ­welche Weine und Betriebe es sich handelt, erfährt die Bevölkerung nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Geheimniskrämerei abgesegnet. 

Letztes Jahr schütteten Kellereien oder Weinhändler in 13 Fällen verschiedene Jahrgänge zusammen, obwohl auf den Flaschen ein bestimmter Jahrgang angegeben war. Oder sie vermischten unerlaubterweise und entgegen der Deklaration Trauben unterschiedlicher Herkunft. Das ergaben Stichproben der Schweizer Weinhandelskontrolle. In weiteren elf Fällen fanden die Kon­trolleure «täuschende Etiketten» oder stellten ­andere Falschdeklarationen fest. Wer die fehlbaren Betriebe sind und um welche Weine es sich handelt, erfahren die Konsumenten allerdings nicht. Die Weinhandelskontrolle verweigert die Information der Öffentlichkeit.

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Der Geheimdienst strapaziert die Transparenzregeln

Legenede (Foto: NDB) Will unabhängig vom Öffentlichkeitsgesetz bestimmen, wann er Zugang zu Informationen gibt: Der Schweizer Geheimdienst in seinen Büros in Bern. (Foto: NDB)

Von Ruedi Studer. Am Anfang stand eine Routine-Anfrage. Angesichts der latenten Terror-Thematik wollte ich als «Blick»-Journalist im Januar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wissen, wie viele Asylgesuche er im Jahr 2016 überprüft und wie viele davon zur Ablehnung empfohlen hatte.

Dieselbe Auskunft hatte ich schon ein Jahr zuvor verlangt. Damals folgte die Antwort mit den Zahlen für 2015 innert weniger Stunden. Nicht so dieses Mal: Statt die Zahlen wie im Vorjahr rasch und unbürokratisch zu liefern, verwies der NDB diesmal auf den Geschäftsbericht des Bundesrats. Dort würden die Zahlen offiziell publiziert, wurde ich auf März vertröstet.

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Wie die Bundeskanzlei das Öffentlichkeitsprinzip sabotiert

Unverhältnismässig hohe Gebühren: Kritik des Öffentlichkeitsbeauftragten an der Praxis der Bundeskanzlei. Unverhältnismässig hohe Gebühren: Kritik des Öffentlichkeitsbeauftragten an der Praxis der Bundeskanzlei.

Von Christian Brönnimann. Die Bundeskanzlei, das Vorzimmer des Bundesrats, ist nicht für ihren Hang zur Transparenz bekannt. Was sie jetzt bei der Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Beschaffungsdaten abgeliefert hat, ist ein Trauerspiel. Es wird deutlich, wie die Verwaltung die heutige Rechtslage ausnützen kann, um mit Taktik und happigen Gebührenforderungen das Öffentlichkeitsprinzip zu sabotieren.

Darum geht es: Vor einem Jahr reichte ich bei allen sieben Departementen der Bundesverwaltung ein Gesuch um eine Liste der freihändigen Vergaben im Wert über 230 000 Franken von 2014 ein. Beschaffungen also, die nicht im Wettbewerb ausgeschrieben wurden, sondern unter der Hand direkt an einen Anbieter gingen. Exakt die selben Gesuche hatte ich bereits in den Vorjahren eingereicht und – nach anfänglich zähem Ringen – auch unentgeltlich beantwortet erhalten. Nur dank ihnen war es 2014 möglich, im Staatssekretariat für Wirtschaft einen grossen Korruptionsskandal aufzudecken.

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Häme für den Bundesrat: «Es braucht grössere Saudeckeli»

Bauchlandung vor Parlamentariern, Medienschaffenden und Bürgern: Deer Bunderat bei seiner Sitzung. (Foto: Bundeskanzlei) Bauchlandung vor Parlamentariern, Medienschaffenden und Bürgern: Der Bundesrat bei seiner wöchentlichen Sitzung. (Foto: Bundeskanzlei)

Von Martin Stoll. Der Bundesrat ist für seinen Versuch, Transparenz bei den Beschaffungen abzubauen, von links bis rechts scharf kritisiert worden.

Laut der NZZ hat die Regierung mit seiner Vorlage für ein revidiertes Beschaffungsgesetz ein Lehrbuchbeispiel abgeliefert. Ein Beispiel dafür, wie das Vertrauen in ein neues Gesetz «in letzter Sekunde nachhaltig geschwächt werden kann». «Heimlich, still und leise» habe der Bundesrat einen Geheimhaltungsartikel ins neue Gesetz aufnehmen und die Kontrollfunktion von Medien und Öffentlichkeit massiv einschränken wollen.

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Beschaffungen sollen zur Geheimsache werden

Will nichts über Beschaffungsskandale lesen: Finanzminister Ueli Maurer. (Foto:RDB/SIReichenbach) Will nichts über Beschaffungsskandale lesen: Finanzminister Ueli Maurer. (Foto:RDB/SI/Reichenbach)

Von Martin Stoll. Alle Dokumente von Beschaffungsverfahren sollen künftig zu Geheimakten des Staates werden. Den Rückfall ins längst ausgeräumte Geheimhaltungsprinzip strebt der Bundesrat mit einer Überarbeitung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) an.

Mit einer Medienmitteilung protestiert Adrian Lobsiger, der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes, gegen diesen Vorschlag der Regierung. «Das Beschaffungswesen muss transparent bleiben», verlangt der EDÖB. Würde das Parlament die Vorlage durchwinken, könnten Bevölkerung und Medien künftig nicht mehr nachzuvollziehen, wie die Verwaltung mit Steuergeldern einkauft.

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