Auch in Zukunft gibt’s die Wegsperrklausel per Notrecht
Vertrauen in der Not nicht auf das Öffentlichkeitsgesetz: Regierung und Nationalbankspitze bei der Orientierung zur CS-Notfusion im März 2023. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)Von Martin Stoll. Der Bundesrat hat in einem Bericht die Umgehung des Öffentlichkeitsprinzips per Notrecht reflektiert. Trotz Kritik aus der Bevölkerung, dem Parlament und des Öffentlichkeitsbeauftragten sieht er keine Fehler, mahnt aber immerhin zur Vorsicht.
Angeblich um in der Krise die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, hebelte der Bundesrat in der jüngsten Vergangenheit das Öffentlichkeitsgesetz gleich zwei Mal per Notrecht aus: 2023 bei der CS-Notfusion und ein Jahr zuvor beim Axpo-Rettungsschirm.
Bauchlandung vor Parlamentariern, Medienschaffenden und Bürgern: Der Bundesrat bei seiner wöchentlichen Sitzung. (Foto: Bundeskanzlei)



















