Donnerstag, 8. September 2011 |
18:00 Uhr
Von Catherine Boss. Das Westschweizer Konsumentenmagazin «Bon à Savoir» und Radio Suisse Romande haben Kantone und den Bund auf ihre Transparenz getestet. Das Ergebnis ist zwiespältig.

«Auf diese Art von Fragen antworte ich nicht»: Regierungspräsident Mark Muller. (Foto: Keystone)
Die Journalisten von Bon à Savoir und dem Radio Suisse Romand gaben sich als normale Bürger aus, als sie Mitte Juli die Verwaltungen von Westschweizer Kantonen und den Bund auf deren Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes testeten. Sie schickten von fünf verschiedene Mailkonten aus Anfragen an die Amtsstellen von Bund und Kantonen. Sie verlangten Dokumente zur Kriminalitätsstatistiken, zur Zahl der Infektionen in den Krankenhäusern, zu Schulaustritten oder zur Qualität des Wassers.
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Dienstag, 30. August 2011 |
09:38 Uhr
Von Thomas Knellwolf. Dass Gerichte Urteile anonymisieren, bevor sie sie veröffentlichen, ist nur allzu verständlich. Doch manchmal nimmt das Ganze groteske Formen an.
Das Bundesstrafgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils im Fall «Bundesanwaltschaft gegen A., erbeten verteidigt duch Rechtsanwalt Kaspar Hemmeler», veröffentlicht. Am 18. August hatte es A., einen Journalisten der Zeitung B. vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. A. hatte in B. einen Artikel mit dem Titel «C. im Fall D. erneut belastet». Alles unklar ob so viel Alphabet?
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Mittwoch, 24. August 2011 |
20:24 Uhr
Von Sandro Brotz. Ein Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona bringt den pressefeindlichen Paragrafen ins Wanken, der die Veröffentlichung amtlich geheimer Akten bestraft. Der Richter argumentierte auch mit dem Öffentlichkeitsprinzip. Dieses gebiete, dass die Klassifizierung von Dokumenten nur in Ausnahmefällen zulässig sei.

Der abgewählte Bundesanwalt Erwin Beyeler: Die Publikation war die einzige Möglichkeit, zu belegen, dass er nicht die ganze Wahrheit sagte. (Foto: Keystone)
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, hatte einen schlechten Tag. «Das ist unfair», beschwerte er sich, als mein Anwalt Kaspar Hemmeler beim Prozess vom 18. August 2011 den Beweisantrag stellte, den GPK-Bericht im Fall Ramos zu den Akten zu legen. Er müsse sich schliesslich zuerst in die 102 Seiten einlesen, monierte Cornu.
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Samstag, 20. August 2011 |
16:50 Uhr

Comparis-Chef Richard Eisler verlangte Einblick in die Aktenschränke des BAG. (Foto: Keystone)
Der Vergleichsdienst Comparis klagt gegen einen Prämienrechner von Gesundheitsminister Didier Burkhalter. Argumente lieferen Dokumente, welche die Firma unter Berufung aufs Öffentlichkeitsprinzip vom Staat herausverlangt hat.
Im Herbst will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Internet einen Krankenkassen-Prämienrechner aufschalten. Die private Firma Comparis, der seit Jahren mit Krankenkassenvergleichen ihr Geld verdient, passt die staatliche Konkurrenz ganz und gar nicht. Sie hat – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Dokumente zum Vorhaben vom Bund herausverlangt: E-Mails, Sitzungsprotokolle und Verträge.
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Dienstag, 16. August 2011 |
10:07 Uhr

Kriegt zwei neue Juristen: Öffentlichkeitsbeauftragter Hanspeter Thür. (Foto:Keystone)
Von Martin Stoll. Die Verwaltung will die Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes beheben und stellt zwei zusätzliche Juristen ein.
Praktisch nie konnte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in der Vergangenheit die im Öffentlichkeitsgesetz vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Schlichtungsgesuchen einhalten. Zwischen April 2009 und Mai 2010 wurde er deshalb drei Mal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt.
Der offensichtliche Vollzugsnotstand rief im vergangenen September sogar die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) auf den Plan. Sie forderte vom Bundesrat, dass den gesetzlichen Vorgaben und «damit den Beschlüssen des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips die nötige Nachachtung verschafft wird.»
Noch vor wenigen Wochen zeigte sich der Bundesrat davon unbeeindruckt. Er wies einen Antrag um Erhöhung des Stellenetats des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab. Nicht zum ersten Mal.
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