Mittwoch, 28. März 2018 |
14:23 Uhr

Dienstleistungen für den Bund: Auch künftig soll Transparenz möglich sein. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) stellt sich gegen den Bundesrat und will Unterlagen zu Beschaffungen des Bundes weiterhin dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen.
Knapp, mit nur 12 zu 9 und mit 13 zu 8 Stimmen, lehnte die Parlamentskommission die Einführung von Wegsperrklauseln im neuen Beschaffungsgesetz (BöB) ab. Laut Radio DRS votierten vor allem Parlamentarier der SVP gegen Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen.
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Donnerstag, 22. März 2018 |
06:22 Uhr

Weil sie Zugang zu Beschaffungsdokumenten hatten, konnten Medienschaffende in der Vergangenheit gravierende Beschaffungspannen des Bundes aufdecken. (Foto: (Keystone/Monika Flueckiger)
Von Martin Stoll. In einem gemeinsamen Brief fordern der Verband Schweizer Medien, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch Parlamentarier auf, dafür zu sorgen, dass das Beschaffungswesen nicht zu einer Dunkelkammer wird.
Am Montag beschäftigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Zugang zu Dokumenten des Beschaffungsverfahrens empfindlich einzuschränken.
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Donnerstag, 27. Oktober 2016 |
18:34 Uhr
Von Martin Stoll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats spricht sich mit einer grossen Mehrheit für eine neue Gebührenregelung im Öffentlichkeitsgesetz aus. Künftig soll für den Zugang zu Dokumenten kein Geld mehr gefordert werden.

Mit 17 zu 4 Stimmen sprach die die Staatspolitische Kommission des Nationalrats für eine Gebührenbefreiung aus: SVP-Nationalrat und Kommissionspräsident Heinz Brand (in der Mitte).
«Die Kommission stört sich daran, dass einzelne Verwaltungseinheiten abschreckend hohe Gebühren verlangen, wenn Personen aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in Dokumente verlangen», schreibt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats in einer Medienmitteilung. Mit 17 zu 4 Stimmen hat sie sich deshalb für eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ausgesprochen.
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Donnerstag, 28. April 2016 |
19:36 Uhr

Das Öffentlichkeitsgesetz soll nachgebessert werden: Initiantin Graf-Litscher mit Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Von Martin Stoll. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten keine Gebühren mehr erhoben werden dürfen.
Mit ihrem Vorstoss für eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes reagiert die Nationalrätin auf eine überbordende Gebühren-Praxis einzelner Verwaltungsstellen. Diese hatten in der Vergangenheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten selbst für einfache Zugangsgesuche Tausende Franken verlangt. Jetzt schlägt Graf-Litscher vor, dass nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, eine Gebühr möglich ist. Unterzeichnet wurde die parlamentarische Initiative von 26 Nationalräten der SP, Grünen, SVP, CVP und FDP.
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Mittwoch, 2. März 2016 |
13:38 Uhr

Verwaltungsdokumente auf Parlamentariertischen sollen dem Zugang nicht entzogen werden können. (Foto: RDB/Ex-Press/Ruben Wyttenbach)
Von Marcel Hänggi. Was parlamentarische Kommissionen beraten, ist vertraulich. Eine Gesetzesanpassung soll nun klarer definieren, was unter das Kommissionsgeheimnis fällt.
Das Öffentlichkeitsprinzip gilt auf Bundesebene für die Bundesverwaltung und die Parlamentsdienste, nicht aber für das Parlament. Inwieweit die Beratungen des Parlaments und seiner Kommissionen öffentlich oder vertraulich sind, regelt das Parlamentsgesetz: Die Verhandlungen des Parlaments sind öffentlich (Art. 4 ParlG), die seiner Kommissionen vertraulich (Art. 47 ParlG). Das Kommissionsgeheimnis ist grundsätzlich sinnvoll, denn es schützt den Prozess der Meinungsbildung. Was aber ist mit den vielen Dokumenten der Verwaltung, die auf den Tischen der Parlaments-Kommissionen landen?
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