Mehr Klarheit für das Kommissionsgeheimnis
Verwaltungsdokumente auf Parlamentariertischen sollen dem Zugang nicht entzogen werden können. (Foto: RDB/Ex-Press/Ruben Wyttenbach)Von Marcel Hänggi. Was parlamentarische Kommissionen beraten, ist vertraulich. Eine Gesetzesanpassung soll nun klarer definieren, was unter das Kommissionsgeheimnis fällt.
Das Öffentlichkeitsprinzip gilt auf Bundesebene für die Bundesverwaltung und die Parlamentsdienste, nicht aber für das Parlament. Inwieweit die Beratungen des Parlaments und seiner Kommissionen öffentlich oder vertraulich sind, regelt das Parlamentsgesetz: Die Verhandlungen des Parlaments sind öffentlich (Art. 4 ParlG), die seiner Kommissionen vertraulich (Art. 47 ParlG). Das Kommissionsgeheimnis ist grundsätzlich sinnvoll, denn es schützt den Prozess der Meinungsbildung. Was aber ist mit den vielen Dokumenten der Verwaltung, die auf den Tischen der Parlaments-Kommissionen landen?
Indiskretionen gehören zum politischen Spiel, immer wieder wird das Kommissionsgeheimnis verletzt. Zuletzt gab 2015 Nationalrätin Christa Markwalder zu reden, die Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission an eine Lobbyistin weiterreichte«Kasachstan-Affäre».
Die Frage, was genau vom Kommissionsgeheimnis erfasst wird, führt auch immer wieder zu Verunsicherungen. Legte man die entsprechenden Bestimmungen sehr eng aus, wäre alles geheim, was Parlamentarier im Rahmen ihrer Kommissionsarbeit erfahren. Zu den Unterlagen, welche die Kommissionsmitglieder erhalten, gehören aber immer auch Informationen, für deren Geheimhaltung kein Grund besteht. Es ist auch widersinnig, wenn Dokumente der Verwaltung, die laut BGÖ dem Öffentlichkeitsgesetz unterstehen, nur dadurch der Öffentlichkeit entzogen werden können, weil sie Eingang in die Unterlagen einer Parlamentskommission finden.
Thomas Minder, Mitglied der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerats, hat deshalb vergangenen Juni eine parlamentarische Initiative eingereicht. Sie verlangt, dass «sekundäre Unterlagen der Kommissionen veröffentlicht werden können oder grundsätzlich öffentlich sind, sofern sie nicht explizit anders klassifiziert sind». Die Kommissionsberatungen sollen geheim bleiben. Die SPK beider Räte haben den Vorstoss gutgeheissen.
Der Ball liegt nun bei der SPK des Ständerats, die eine konkrete Gesetzesanpassung vorbereitet.




















